Gesundheitsfürsorge (Stichwort)
(3 Beiträge zum Stichwort "Gesundheitsfürsorge")
Der Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ berechtigt zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte, die erforderlich sind, um für die Gesundheit des Betroffenen sorgen zu können. Dies betrifft nicht nur den Abschluss einzelner Arzt-, Krankenhaus- und Transportverträge, sondern auch die Weiterversicherung des Betreuten in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Erlöschen der Familienversicherung sowie die Entscheidung über die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme. Die Entscheidung über die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme gilt aber nur, wenn der Betreute nicht einwilligungsfähig ist.
In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort angesprochen:
Der Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB): Ein umfassender Ratgeber
Wann wird ein Einwilligungsvorbehalt durch das Betreuungsgericht angeordnet? Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, die Folgen für Ihre Rechtsgeschäfte und wie Sie sich wehren können.
... | mehrAufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten
1. Standard-Aufgabenkreise ... | a) Vermögenssorge ... | b) Gesundheitsfürsorge ... | c) Aufenthaltsbestimmung ... | 2. Genehmigungspflichten
... | mehrZur Erforderlichkeit der Betreuung
... ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist ... | ... die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn ...
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