Sperrzeit (Stichwort)
(5 Beiträge zum Stichwort "Sperrzeit")
Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld tritt ein, wenn z. B. ein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt oder eine zumutbare Maßnahme verweigert wurde. In dieser Zeit ruht der Leistungsanspruch (§ 159 SGB III).
👇 Das Stichwort „Sperrzeit“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Die persönliche Arbeitslosmeldung
... der Arbeitslose hat sich persönlich arbeitslos zu melden ... | 1. Persönliche Arbeitslosmeldung ... | 2. Folgen einer verspäteten Arbeitssuchendmeldung ...
... | mehrDie Sperrzeit gemäß § 159 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. SGB III bei der Annahme eines Aufhebungsvertrages
Rechtsprechung des BSG zum Aufhebungsvertrag ... | Sperrzeit gemäß § 159 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. SGB III bei der Annahme eines Aufhebungsvertrages ...
... | mehrHinweispflicht der Agentur für Arbeit auf freiwillige Beitragszahlungen zur Erwerbsminderungsrente
Hinweispflicht der Agentur für Arbeit auf die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung zur Rente bei Eintritt einer Sperrzeit ... | Rechtsprechung des BSG:
... | mehrSanktionen im Bereich des SGB II
Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Sanktion im Bereich des SGB II (Hartz IV) ...| ... in einer ersten Stufe kann das Alg II um 30 % gemindert werden ...
... | mehrEintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
1. Arbeitsaufgabe ... | 2. Arbeitsablehnung ... | 3. unzureichende Eigenbemühungen ... | 4. Ablehnung Eingliederung ... | 5. Abbruch Eingliederung ... | 6. ...
... | mehr