Versorgungsmedizin-Verordnung (Stichwort)
(6 Beiträge zum Stichwort "Versorgungsmedizin-Verordnung")
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) regelt die Maßstäbe für die Feststellung von Behinderungen. Sie enthält z. B. Tabellen zu GdB-Einstufungen bei bestimmten Erkrankungen.
👇 Das Stichwort „Versorgungsmedizin-Verordnung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Heilungsbewährung – wesentliche Änderung der Verhältnisse
Was beinhaltet eine Heilungsbewährung? ... | Wie lange dauert die Heilungsbewährung? ... | Wann beginnt die Heilungsbewährung? ... | Transplantationen, Krebs
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Voraussetzungen und Folgen der Gewährung der Merkzeichen RF, Bl, B und Gl ... | § 3 SchwbAwV ... | Versorgungsmedizin-Verordnung ...
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Erfahren Sie, wann Sie das Merkzeichen H für Hilflosigkeit erhalten und welche Nachteilsausgleiche (z.B. Kfz-Steuer, Pflegepauschbetrag) Ihnen zustehen. Umfassender Ratgeber.
... | mehrZur Ermittlung des Einzelgrades sowie des Gesamtgrades der Behinderung (GdB)
... zur Ermittlung des Einzelgrades sowie des Gesamtgrades der Behinderung enthält die Versorgungsmedizin-Verordnung die maßgeblichen Regelungen ...
... | mehrMerkzeichen G: erheblich gehbehindert
... erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ... | Unfähigkeit, Strecken zurückzulegen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt
... | mehrMerkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung einfach erklärt
Das Merkzeichen aG („außergewöhnliche Gehbehinderung“) wird nur bei schwersten Mobilitätseinschränkungen vergeben. Voraussetzungen, Rollstuhl-Fragen, Vorteile: Parkerleichterungen, Kfz-Steuerbefreiung & ÖPNV
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