Um eine öffentlich geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) mieten zu können, benötigen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS. Dieser offizielle Nachweis bestätigt, dass Ihr Einkommen innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen liegt. Doch wer genau hat Anspruch und wie wird das Einkommen berechnet? Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Voraussetzungen für NRW.
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist von dem jeweiligen Jahreseinkommen und der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Für die Prüfung müssen dem Antrag also Einkommensnachweise beigefügt werden.
In Nordrhein-Westfalen regelt § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) die genauen Einkommensgrenzen. Diese werden regelmäßig angepasst.
Maßgebend ist das Jahreseinkommen nicht nur aus Erwerbstätigkeit, sondern beispielsweise auch aus Versorgungsbezügen, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld etc. Als Jahreseinkommen ist dabei regelmäßig das des vergangenen Kalenderjahres zugrundezulegen. Entscheidend ist jedoch die Prognose für die kommenden 12 Monate ab Antragstellung. Nicht zum anrechenbaren Jahreseinkommen zählen Ausbildungsvergütungen.
Welche Beträge bleiben unberücksichtigt?
Vom Jahreseinkommen können verschiedene Freibeträge abgesetzt werden. Anrechnungsfreie Beträge werden unter anderem für pflegebedürftige Personen (abhängig vom Pflegegrad) oder für Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 oder mehr gewährt (§ 15 Abs. 3 WFNG NRW). Ebenso können Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen vom Einkommen abgezogen werden.
Haben Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld einen Anspruch?
Ja. Empfänger dieser Leistungen erfüllen in der Regel die einkommensmäßigen Voraussetzungen und können einen Wohnberechtigungsschein erhalten.
Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein wird für die Dauer eines Jahres erteilt (§ 18 Abs. 1 WFNG NRW).
Wo wird der Wohnberechtigungsschein beantragt?
Der Antrag für den WBS kann in der Regel beim Wohnungsamt oder dem Sozialamt der Stadt oder Gemeinde gestellt werden, in der Sie eine Wohnung suchen.
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