1. Reformbeschluss 2015
Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Art. 104a Abs. 4 GG zuzustimmen (vgl. Bundesrat, in „Plenum KOMPAKT“ vom 25.09.2015, Top 5):
Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen
Die Länder haben in ihrer Sitzung am 25. September 2015 der Reform des Wohngeldrechts zugestimmt. Sie kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Die neuen Vorschriften treten überwiegend am 1. Januar 2016 in Kraft.Das Gesetz erhöht ab Januar 2016 das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen und passt den Mietzuschuss an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten in den vergangenen Jahren an. Letztmals erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2009. Durch die Novelle soll das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt auf durchschnittlich 186 Euro im Monat steigen. Insgesamt können mehr als 866.000 Haushalte von der Reform profitieren.
Stand: 25.09.2015
2. Entwicklung der Haushaltszahlen
Gemäß der Gesundheitsberichterstattung des Bundes bezogen im Jahr 2019 479.245 Haushalte Wohngeld (vgl. GBE-Bund).
Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, nimmt gemäß dem folgenden Diagramm (vgl. GBE-Bund) laufend ab. Die aus dem Diagramm ersichtliche große Verringerung der Anzahl der Hilfeempfänger von 2000 auf 2005 lässt sich mit der Reform zum Hartz 4 erklären:
3. Ausgaben für Wohngeld
Entsprechend der Statistik sanken die Ausgaben des deutschen Staates für Wohngeld von 2000 bis 2019 deutlich.
Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gaben Bund und Länder im Jahr 2019 zusammen 953,6 Millionen Euro für Wohngeld aus. Das waren rund 8,8 % weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2018 hatten die Ausgaben für Wohngeld bei 1,045 Milliarden Euro gelegen (Quelle: Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes Nr. 368 vom 23. September 2020).
4. Häufige Fragen
Ab wann galten die damaligen Erhöhungen?
Die im Zitat beschriebenen Erhöhungen traten überwiegend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Wer profitierte von der Reform besonders?
Haushalte mit geringem Einkommen – beispielhaft stieg das durchschnittliche Wohngeld für Zwei-Personen-Haushalte laut Bundesrat auf 186 € monatlich.
Wie ordne ich die Zahlen zu Wohngeldhaushalten ein?
Die Entwicklung ist u. a. von Gesetzesänderungen (z. B. Hartz-IV-Reform) und der allgemeinen Miet-/Einkommensentwicklung beeinflusst; die GBE-Reihe zeigt den längerfristigen Trend.
5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Aktuelle Rechtslage und Berechnungstools:
Art. 104a Abs. 4 GG



Schreiben Sie einen Kommentar