Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 deutlich verbessert. Der monatliche Zuschuss steigt im Durchschnitt von 177 € auf 370 €, und die Zahl der Berechtigten verdreifacht sich. Gleichzeitig werden Heiz- und Klimakomponente fest in die Berechnung integriert (§ 12 Abs. 6 und 7 WoGG).
Grundlagen zur Berechnung finden Sie im Beitrag Wohngeld nach dem WoGG sowie im Wohngeld-Rechner. Zur Heiz- und Klimakomponente siehe diesen Beitrag.
1. Reform 2023 – Ziele und Anlass
Mit dem Wohngeld-Plus Gesetz reagierte der Gesetzgeber auf steigende Energie- und Mietkosten. Das Gesetz führt zu einer massiven Ausweitung des Anspruchs und bezieht erstmals Heizkosten in die Wohngeldformel ein (vgl. § 19 WoGG).
- Erhöhung der Leistung auf durchschnittlich 370 € monatlich,
- Einführung von Heizkosten- und Klimakomponente,
- Anpassung der Wohngeldformel zur Reduzierung der Wohnkostenbelastung auf rund 40 %,
- Stärkere Förderung von Haushalten, die ihren Lebensunterhalt weitgehend selbst decken.
2. Statistische Entwicklung
Nach der Einführung von SGB II („Hartz IV“) ging die Zahl der Wohngeldhaushalte von 3,5 Mio. (2004) auf ca. 780.000 (2005) zurück. Bis 2020 sank sie weiter auf rund 593.000. Mit Wohngeld-Plus wird nun eine Verdreifachung erwartet.

Das Wohngeld soll auch die Grundsicherung entlasten. Mehr Haushalte mit Eigen- oder Mischeinkommen erhalten Zuschüsse und vermeiden so Hilfebedürftigkeit nach § 7 SGB II / § 19 SGB XII.
3. Auswirkungen auf SGB II / SGB XII
Laut Referentenentwurf des BMWSB vom 22. September 2022 ergeben sich durch die Reform wesentliche Verschiebungen bei den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen. Während Wohngeld-Ausgaben steigen, sinken die Kosten für das § 7 SGB II und § 19 SGB XII.
Insgesamt werden die Haushalte von Bund und Ländern mit rund 3 Mrd. € mehr belastet. Die Kommunen werden hingegen leicht entlastet. Durch Wohngeld-Plus sollen etwa 820 Mio. € an Kosten im § 7 SGB II und § 19 SGB XII eingespart werden.
4. Häufige Fragen
Was ist mit „Verdreifachung der Berechtigten“ gemeint?
Die Anspruchsgrenzen wurden so angehoben, dass deutlich mehr Haushalte die Einkommensvoraussetzungen erfüllen; zudem wirken Heiz- und Klimakomponente erhöhend.
Fließt das Wohngeld in die Grundsicherung ein?
Nein. Wohngeld ist ein eigenständiger Zuschuss außerhalb von § 7 SGB II und § 19 SGB XII. Es kann aber Hilfebedürftigkeit verhindern.
5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Rechner & Leitfäden zur konkreten Anspruchsermittlung:


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