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angemessene Unterkunftskosten im Sinne des SGB II/XII – unzulässige Praxis

21.07.2014, aktualisiert am 17.11.2021 | Kommentar schreiben

angemessene Unterkunftskosten im Sinne des SGB II/XII - unzulässige Praxis 1

VG Wort - ZählpixelFolgende E-Mail habe ich heute von Tacheles e. V. zu dem Thema „angemessene Unterkunftskosten im Sinne des SGB II/SGB XII“ in Wuppertal erhalten. Den Abdruck hat Herr Thomé genehmigt. Ich schließe mich den Ausführungen vollumfänglich an:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wuppertaler Rechtsanwälte,

das Sozialgericht Düsseldorf verurteilt das Jobcenter/Sozialamt der Stadt Wuppertal zu höheren Mietzahlungen im Bereich des SGB II/SGB XII. Die Stadt Wuppertal erkennt 4,85 EUR/qm reine Grundmiete als „angemessene Unterkunftskosten“ im Sinne des SGB II/SGB XII an. Das SG sagt, es seien vielmehr 5,86 EUR/qm anzuerkennen.
Diese Rechtsprechung wird von der Verwaltung systematisch ignoriert.

Der Verein Tacheles hat dazu jetzt eine Kampagne gestartet und fordert die Betroffenen und Beratungsstellen auf sich mit Rechtsmitteln gegen unzulässig festgesetzte Unterkunftskosten zur Wehr zu setzen. Die Auseinandersetzung wird an einer Reihe von Fronten geführt werden. So Einreden im Rahmen der Anhörung gegen eine Kostensenkungsaufforderung, mit Widerspruch gegen den Kostensenkungsbescheid, Widerspruch gegen den Reduktionsbescheid, Überprüfungsantrag gegen schon gekürzte Mieten oder Widerspruch gegen die Ablehnung eine nach der SG-Rechtsprechung angemessenen Wohnung.
Das bedeutet, die Fälle werden zum Teil schon im Widerspruchsverfahren, spätestens im Klage- oder im Eilverfahren bei Ihnen auf den Schreibtischen landen.

Grade in den Fällen der Ablehnung von nach SG-Rechtsprechung angemessenen Wohnungen oder der Kostenreduktion durch das jeweilige Amt wird es immer wieder um Eilverfahren gehen.

Wir haben auf unserer Webseite unter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/ den ganzen Sachverhalt aufgezeigt, die uns vorliegenden Urteile veröffentlicht und auch Musterwidersprüche/Überprüfungsanträge ins Netz gestellt.

Wir möchten auf den Sachverhalt hinweisen und hoffen Sie mit unserer Vorlage soweit wie möglich auf das was auf Sie zukommen kann zu informieren. Wir würden es prima finden, wenn Sie uns im Gegenzug über entsprechende Urteile/Beschlüsse informieren würden.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé
Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 – 31 84 41
Fax: 0202 – 30 66 04

 

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