Der orangefarbene Parkausweis gewährt Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung. Er ist nicht mit dem blauen EU-Schwerbehindertenparkausweis identisch: Er erlaubt keine Nutzung von Behindertenparkplätzen, erleichtert aber z. B. längeres Parken im eingeschränkten Halteverbot oder in Bewohnerzonen.
1. Was ist der orangene Parkausweis?
Der orangene Parkausweis ist eine bundesweit anerkannte Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen. Er richtet sich an Personen mit erheblichen Geh- oder Funktionsbeeinträchtigungen, die jedoch nicht die strengeren Voraussetzungen für den blauen EU-Ausweis erfüllen.
Der orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen (Rollstuhl-Symbol). Dafür ist der blaue EU-Parkausweis erforderlich.
2. Voraussetzungen & Merkzeichen
Grundlage ist in der Praxis regelmäßig das Merkzeichen Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) plus weitere gesundheitliche Einschränkungen, die Wege besonders erschweren (z. B. schwere Herz-/Lungenerkrankungen, chronische Darmerkrankungen, künstlicher Darmausgang). Ein Anspruch besteht nicht automatisch – ärztliche Nachweise sind erforderlich.
Rechtsrahmen im Straßenverkehrsrecht: § 46 StVO (Nachteilsausgleiche) i. V. m. straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen.
3. Welche Parkerleichterungen gelten?
- Längeres Parken im eingeschränkten Halteverbot (mit Parkscheibe), i. d. R. bis zu 3 Stunden.
- Überschreiten der zulässigen Parkdauer an Parkuhren/Parkscheinautomaten (teils gebührenfrei – kommunal geregelt).
- Parken in Bewohnerzonen, wenn in der Ausnahmegenehmigung zugelassen.
- Kurzes Halten/Be- und Entladen näher am Ziel (z. B. Arztpraxis), sofern die Genehmigung dies vorsieht.
Die konkreten Erleichterungen ergeben sich aus deiner Ausnahmegenehmigung und können je nach Kommune leicht variieren.
4. Antrag & Ausstellung
- Zuständig: örtliche Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung, Landratsamt).
- Unterlagen: Schwerbehindertenausweis/Bescheid (Merkzeichen), ärztliche Bescheinigungen, Personalausweis, Passfoto (je nach Kommune).
- Form: kommunale Vordrucke (oft online). Der Ausweis ist regelmäßig befristet und kann verlängert werden.
5. Häufige Fragen
Wer kann den orangenen Parkausweis bekommen?
Menschen mit Merkzeichen G und zusätzlichen gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. Herz-/Lungenerkrankungen, chronische Darmerkrankungen); nötig sind medizinische Nachweise.
Darf ich mit dem orangenen Ausweis Behindertenparkplätze nutzen?
Nein. Dafür ist der blaue EU-Parkausweis erforderlich.
Wie lange gilt der Ausweis?
Üblicherweise befristet (mehrere Jahre); Verlängerung nach Prüfung möglich.
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt/Landkreis). Formulare und Merkblätter sind meist online verfügbar.
Gibt es Gebührenbefreiungen beim Parken?
Teils ja, das ist kommunal geregelt. Die genauen Erleichterungen stehen in deiner Ausnahmegenehmigung.
6. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Vertiefende Beiträge zu Merkzeichen & Nachteilsausgleichen:

PeterMais says
Guten Tag, gibt es schon neue Erkenntsisse bzgl.: ?
„beachte aber: Die Definition der außergewöhnlichen Gehbehinderung ist im Hinblick auf § 3 Abs. 1 Nr. SchwbAwV seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr im Straßenverkehrsrecht, sondern in § 229 Abs. 3 SGB IX beheimatet. Ob und inwiefern sich nunmehr im Hinblick auf die weiter in § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO und § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG geregelten straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zukünftig Änderungen in der Handhabung der Gesetze ergeben werden, kann diesseits noch nicht abschließend abgeschätzt werden.“
Veit Jaehnke says
Guten Tag.
Ich bin vor 8 Monaten an Krebs erkrankt. In den ersten Monaten konnte Ich noch ganz gut gehen. In den letzten Wochen fällt es mir deutlich zu gehen. Ich benutze jetzt einen Gehstock ober Krücken. Bin zu 100% schwerbehindert.
Was muss ich tun, um das Merkzeichen AG zu erhalten?
Rechtsanwalt S. Nippel says
Hallo Herr Jaehnke,
in dem Beitrag
Merkzeichen aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
beschreibe ich die Voraussetzungen für die Gewährung des Merkzeichens aG.
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
Iris says
Iris
Hallo, besteht Anspruch auf einen orangen Parkausweis bei 100% Schwerbehinderung Merkzeichen G und B. Erkrankungen von Herz und Lunge..
Manu says
Ich habe seit 2012 einen GdB von 100, Merkzeichen G, H, B, RF, VB.
Mein Antrag auf eine einfachste Parkerleichterung wurde von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt, obwohl ich ein ärztliches Attest beigelegt habe, dass erklärt, dass ich aufgrund der Schwerbehinderung und eines Unfallgeschehens vor 8 Monaten dauerhaft lediglich eine Gehstrecke von unter 100 m bewältigen kann. Man ignorierte das Attest und befragte das Versorgungsamt, das ohne Schweigepflichtsentbindung aufgrund der Aktenlage von 2012 erklärte, die Voraussetzungen seien nicht erfüllt.
Wenn ich hierzu eine Rechtsvertretung wünsche, welchen Fachanwalt sollte ich aufsuchen? Verkehrsrecht oder Sozialrecht?
Rechtsanwalt S. Nippel says
Hallo Manu,
meines Erachtens können Sie sowohl einen Fachanwalt für Verkehrsrecht als auch einen Fachanwalt für Sozialrecht Ihres Vertrauens beauftragen.
Es muss aber auch nicht immer ein Fachanwalt sein …
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
Herbert Kropf says
Hallo,
ich bin 100 % mit G + B behindert, kann keinen Meter ohne Hilfe laufen.
Meine Tochter hat beim Landradsamt Lörrach den Antrag auf aG + B gestellt, es sind mittlerweile 8 Monate vergangen ohne eine Antwort zu erhalten. Vor einer Woche sollte nach Aussage am Tel: das Schreiben an mich per Post zugestellt worden sein, aber bis heute ist nichts angekommen.
Es sind bald 9 Monate wo ich auf eine Rückmeldung warte.
Wie kann man weiter gegen das Landratsamt Vorgehen?
Rechtsanwalt S. Nippel says
Hallo Herr Kropf,
schauen Sie sich doch einmal den Beitrag Die Untätigkeitsklage im Sozialrecht an.
Sie können zumindest mit der Untätigkeitsklage drohen, um endlich eine Entscheidung zu erhalten. Allerdings sollten Sie auch berücksichtigen, dass eventuell vom Versorgungsamt noch Ermittlungen angestellt wurden, die abgewartet werden sollten. Im Moment scheinen aber viele Behörden einfach nur überlastet zu sein. Das Homeoffice scheint in vielen Fällen einfach nicht gut zu funktionieren. Dafür kann man zwar Verständnis haben … aber das darf nicht zu den jetzt immer wieder geschilderten Missständen führen …
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
Frieda says
Guten Tag ich habe 100% Schwerbestätigung, die Merkzeichen G,H und B. Das Merkzeichen aG wurde vom Amt abgelehnt, da ich nicht dauerhaft an den Rollstuhl gebunden bin? Kann dies trotz meinen Erkrankungen, Parkinson, COPD….. davon abhängig gemacht werden? Ich kann nur noch ca. 10 Schritte unter größten Anstrengungen zurück legen und muss dann eine längere Pause wegen starken Schmerzen und Atemnot einlegen.