Kurz erklärt:
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Guthaben auf einem Girokonto vor Pfändungen. Die Rechtsgrundlagen finden sich seit der Reform 2021 in den §§ 899–906 ZPO.
Der Grundfreibetrag beträgt seit 1. Juli 2024: 1.402,28 € monatlich.
Unterhaltspflichten, Sozialleistungen, Kindergeld und bestimmte Nachzahlungen können den geschützten Betrag erhöhen.
- 1. Was ist ein P-Konto?
- 2. Einrichtung & Umwandlung (§ 850k ZPO NEU)
- 3. Freibeträge (Stand 01.07.2024)
- 4. Erhöhung des Freibetrags (§§ 902–904 ZPO)
- 5. Übertragungsregelungen (§ 899 ZPO)
- 6. Praxis: Was Schuldner unbedingt beachten müssen
- 7. Häufige Fragen (FAQ)
- 8. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
1. Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das einen gesetzlich garantierten Pfändungsschutz bietet. Die Kernregel lautet:
Geschützt wird jede Zahlung — unabhängig davon, ob es sich um Lohn, Rente, Sozialleistungen, Kindergeld, Unterhalt oder private Überweisungen handelt.
Rechtsgrundlagen:
Umwandlung, nur ein P-Konto → § 850k ZPO
Pfändungsschutz, Übertragung, FIFO → § 899 ZPO
Freibeträge → § 901 ZPO
Bescheinigungen → § 902 ZPO
Sozialleistungs-Bescheinigungen → § 903 ZPO
Einmalzahlungen / Nachzahlungen → § 904 ZPO
sonstige einmalige Leistungen (z. B. Betriebskostenguthaben) → § 905 ZPO
2. Einrichtung & Umwandlung (NEU: § 850k ZPO n. F.)
- Das P-Konto darf nur als Einzelkonto geführt werden.
- Jede Person darf exakt ein P-Konto haben.
- Die Bank muss ein bestehendes Konto innerhalb von 4 Geschäftstagen umwandeln.
- Auch ein Konto mit Sollsaldo muss umgewandelt werden.
Rückwirkender Schutz bei bereits gepfändetem Konto
Der frühere Schutz aus § 850k a. F. steht heute in:
Erfolgt die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung, gilt der Schutz rückwirkend für diese Zeit.
Rechtsgrundlage: § 899 Abs. 1 S. 2 ZPO
3. Freibeträge (Stand 01.07.2024)
| Art des Freibetrags | Betrag |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 1.402,28 € |
| erste unterhaltsberechtigte Person | + 527,76 € |
| jede weitere Person | + 294,02 € |
Rechtsgrundlagen:
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024
Erhöhte Freibeträge trägt die Bank nur ein, wenn eine gültige Bescheinigung vorgelegt wird.
Rechtsgrundlage: § 902 ZPO.
4. Erhöhung des Freibetrags (§§ 902–904 ZPO)
Der neue Gesetzgeber unterscheidet genau, aus welchem Grund die Zahlung erfolgt.
a) Nachzahlungen Jobcenter / Sozialamt (SGB II / SGB XII)
→ voll geschützt
→ Bescheinigung erforderlich
Rechtsgrundlagen:
§ 903 Abs. 2 ZPO (Behörde muss bescheinigen)
b) Nachzahlungen anderer Sozialleistungen (Krankenkasse, Rente, ALG I, Wohngeld)
→ Bis 500 €: Bescheinigung möglich
→ Über 500 €: Gerichtsantrag erforderlich
Rechtsgrundlage:
§ 904 Abs. 2 ZPOab 500 € → § 904 Abs. 5 ZPO
c) Betriebskostenguthaben, Energieversorger, Vermieter
→ Keine Sozialleistung
→ Fällt in § 905 ZPO (sonstige Einmalzahlungen)
→ Gerichtsantrag erforderlich
Rechtsgrundlage:
§ 905 ZPO5. Übertragungsregelungen (§ 899 ZPO)
Drei-Monats-Regel – NEU seit 2021
Pfändungsfrei gebliebenes Guthaben bleibt drei Folgemonate geschützt.
Rechtsgrundlage: § 899 Abs. 2 ZPO
FIFO-Prinzip
Ausgaben werden gesetzlich dem ältesten Guthaben zuerst zugeordnet.
→ verhindert das „Verfallen“ alter Beträge.
Rechtsgrundlage:
§ 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO6. Praxis: Was Schuldner beachten müssen
- Umwandlung **sofort** beantragen (Schutz wirkt rückwirkend).
- Erhöhungsbescheinigungen immer frühzeitig einreichen.
- Bei Einmalzahlungen → **Gerichtsantrag**, wenn > 500 € oder nicht sozialrechtlich.
- Kontoauszüge aufbewahren.
- Ein P-Konto bleibt trotz Pfändung voll nutzbar (Kartenzahlung, Überweisungen, Daueraufträge).
7. Häufige Fragen
Wie viel Geld ist geschützt?
→ 1.402,28 € + Erhöhungen.
Kann die Bank die Einrichtung verweigern?
→ Nein, Pflicht nach § 850k Abs. 1 ZPO.
Gilt der Schutz auch bei mehreren Pfändungen?
→ Ja.
Was passiert mit Beträgen über dem Freibetrag?
→ Automatische Abführung zum Monatsende.
Wie lange bleibt das P-Konto bestehen?
→ Bis der Kunde die Rückumwandlung verlangt (§ 850k Abs. 5 ZPO).



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