Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 1901 a BGB – Patientenverfügung

(3 Beiträge)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 1901a Patientenverfügung

  • (1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
  • (2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.
  • (3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten.
  • (4) Der Betreuer soll den Betreuten in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinweisen und ihn auf dessen Wunsch bei der Errichtung einer Patientenverfügung unterstützen.
  • (5) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden.
  • (6) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend.

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Beitragsliste
 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 1901 a BGB angesprochen:


  • Männchen mit rotem Schild mit Paragraf
    Beginn und Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

    Wann kann eine lebenserhaltende Maßnahme begonnen oder abgebrochen werden? … | I. Patientenwille … | II. Einwilligungsfähigkeit … | III. Patientenverfügung …
    ... | mehr
  • Gerichtssymbole
    Genehmigung der Umsetzung einer Patientenverfügung durch das Gericht

    ... erforderlich ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts in Konfliktfällen, wenn Arzt und Vertreter sich nicht zweifelsfrei einigen können ...
    ... | mehr
  • Strichmännchen mit Bleistift vor Papier mit Unterschrift
    Patientenverfügung

    1. Problemstellung ... | 2. Maßgeblichkeit des Patientenwillens ... | 3. Unbeachtlichkeit des „natürlichen Willens“ ... | 4. Vorsorgevollmacht ...
    ... | mehr

 

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch


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§ 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht (1)
§ 278 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte (1)
§ 528 BGB – Rückforderung wegen Verarmung des … (2)
§ 529 BGB – Ausschluss des Rückforderungsanspruchs (1)
§ 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (1)
§ 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten (2)
§ 560 BGB – Veränderungen von Betriebskosten (1)
§ 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1)
§ 662 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Auftrag (1)
§ 666 BGB – Auskunfts- und Rechenschaftspflicht (2)
§ 671 BGB – Widerruf; Kündigung (1)
§ 675 BGB – Entgeltliche Geschäftsbesorgung (1)
§ 839 BGB – Haftung bei Amtspflichtverletzung (2)
§ 1484 BGB – Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft (1)
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§ 1589 BGB – Verwandtschaft (1)
§ 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete (1)
§ 1606 BGB – Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger (2)
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§ 1611 BGB – Beschränkung oder Wegfall der … (2)
§ 1612 a BGB – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; … (1)
§ 1612 BGB – Art der Unterhaltsgewährung (1)
§ 1615 l BGB – Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt (1)
§ 1629 a BGB – Beschränkung der Minderjährigenhaftung (1)
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§ 1755 BGB – Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen (1)
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§ 1829 BGB – Nachträgliche Genehmigung (1)
§ 1830 BGB – Widerrufsrecht des Geschäftspartners (1)
§ 1831 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft ohne … (1)
§ 1833 BGB – Haftung des Vormunds (1)
§ 1896 BGB – Rechtliche Betreuung – Voraussetzungen (5)
§ 1901 a BGB – Patientenverfügung (3)
§ 1901 c BGB – Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht (1)
§ 1902 BGB – Vertretung des Betreuten (2)
§ 1904 BGB – Genehmigung des Betreuungsgerichts bei … (2)
§ 1906 BGB – Genehmigung des Betreuungsgerichts … (1)
§ 1908 d BGB – Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt (1)
§ 1945 BGB – Form der Ausschlagung (1)
§ 2057 a BGB – Ausgleichungspflicht bei besonderen … (1)
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