Beratungshilfegesetz - BerHG
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Das Beratungshilfegesetz (BerHG) regelt die staatliche Hilfe für Rechtsberatung und Vertretung außerhalb des gerichtlichen Verfahrens für Menschen mit geringen Mitteln – auch mit hoher Relevanz im Sozialrecht (z. B. Widerspruchsverfahren).
Die Anspruchsvoraussetzungen, Zuständigkeit des Amtsgerichts und Vergütung sind gesetzlich ausgestaltet; Abgrenzungen zu Prozess-/Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren sind zu beachten.
Historische Entwicklung
Seit 1980 in Kraft; später punktuell reformiert (Voraussetzungen, Eigenbeteiligung, Vergütungssystem). In der Praxis eng mit dem RVG verzahnt (Gebührenrahmen/Anrechnung).
Aufbau & Abschnitte
- Anspruch & Verfahren – Voraussetzungen, Antrag, Nachweise.
- Umfang & Ablehnung – Gegenstände, Grenzen, Rechtsbehelfe.
- Vergütung – Abrechnung nach RVG, Schutzgebühr.
Wichtige Vorschriften
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Beitragsliste
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