Vermögen (Stichwort)
(7 Beiträge zum Stichwort "Vermögen")
Vermögen ist im Sozialrecht alles, was jemand bei Antragstellung bereits hat – z. B. Sparguthaben, Immobilien, Wertgegenstände. Es wird teils verwertet, teils durch Schonvermögen geschützt.
👇 Das Stichwort „Vermögen“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Schonvermögen & Vermögensumwandlung im Bürgergeld und in der SozialhilfeWas gilt als Schonvermögen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe? Freibeträge, Karenzzeit, Kfz, Lebensversicherung, Vermögensumwandlung einfach erklärt.
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Verwertbares Vermögen im Bürgergeld und in der SozialhilfeNur verwertbares Vermögen ist einzusetzen. Was gilt als verwertbar? – § 12 SGB II & § 90 SGB XII, Härtefälle, Immobilien, Lebensversicherung, Erbschaft.
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Bürgergeld-Rechner 2025: Gesamtbedarf, Einkommen & VermögenKostenloser Bürgergeld-Rechner: Ermittelt den Gesamtbedarf (Regelbedarf, KdU, Mehrbedarfe), zieht anrechenbares Einkommen ab und berücksichtigt Schonvermögen/Karenzzeit – für Einzelperson & Bedarfsgemeinschaft.
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Änderungen im SGB XII im Jahr 2018 insbesondere für schwerbehinderte Menschen... erhöhter Freibetrag für Empfänger von Eingliederungshilfe und von Hilfe zur Pflege ... | ... Freibetrag für in Werkstätten arbeitende Menschen ...
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Das angemessene Auto beim BürgergeldJe erwerbsfähige Person ein geschütztes Kfz. Orientierung 7.500 €, Wertermittlung (Privatverkaufswert), hohe Vermögensfreibeträge & berufliche Nutzung kurz erklärt
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„Einkommen“ und „Vermögen“ im SGB II und im SGB XIIUnterschied zwischen Einkommen und Vermögen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe: Anrechnung, Schonvermögen, Zuwendungen, Beispiele; §§ 11, 12 SGB II; §§ 82, 90 SGB XII.
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Erbschaft – Einkommen oder Vermögen im Sinne des SGB II?Seit Juli 2023 gilt: Erbschaften sind im Bürgergeld kein Einkommen mehr (§ 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II). Wie die frühere BSG-Rechtsprechung zu bewerten ist und was jetzt zählt.
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