Verletztengeld und Verletztenrente sollen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten entstehende Einkommensverluste ausgleichen und die wirtschaftlichen Folgen des Versicherungsfalls abfedern.
1. Verletztengeld
Das Verletztengeld nach §§ 45–47 SGB VII ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es entspricht in seiner Funktion dem Krankengeld nach § 44 SGB V, wird aber nur gezahlt, wenn keine Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers mehr erfolgt. Die Höchstbezugsdauer beträgt in der Praxis regelmäßig 78 Wochen.
Die Höhe beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB VII:
- 80 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts,
- jedoch höchstens das berechnete Nettoarbeitsentgelt.
Beispiel:
– monatliches Bruttoeinkommen: 2.700 €
– 2.700 € ÷ 30 = 90 € pro Kalendertag
– davon 80 % = 72 €– monatliches Nettoeinkommen: 1.620 €
– 1.620 € ÷ 30 = 54 € pro Kalendertag▶ Verletztengeld: **54 € täglich**, da Netto-Deckel greift.
2. Verletztenrente
Die Verletztenrente nach §§ 56 ff. SGB VII wird gezahlt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) länger als 26 Wochen
über mindestens 20 % liegt.
Die MdE bewertet die Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens – nicht im bisherigen Beruf des Versicherten.
Sie entspricht ausdrücklich nicht dem Grad der Behinderung (GdB) nach dem SGB IX.
Details zur Verletztenrente sowie zur Definition von Arbeitsunfall und Berufskrankheit finden Sie im Beitrag: Die Verletztenrente.
Den Wegeunfall erläutere ich ausführlich hier: Der unfallversicherungsrechtliche Wegeunfall – Wegeunterbrechung.
Die Verletztenrente beginnt am Tag nach dem Ende des Verletztengeldes, § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII.
Die Berechnung richtet sich nach:
- dem Jahresarbeitsverdienst (JAV) der letzten 12 Monate vor dem Unfall (§§ 81 ff. SGB VII),
- der festgestellten MdE.
Die Vollrente beträgt 2/3 des JAV, § 56 Abs. 3 S. 1 SGB VII.
Eine Teilrente entspricht dem Anteil der MdE an dieser Vollrente, § 56 Abs. 3 S. 2 SGB VII.
Beispiel:
– Jahresarbeitsverdienst: 30.000 €
– Vollrente (⅔ des JAV): 20.000 €
– MdE: 30 %▶ Teilrente: **6.000 € jährlich**.
3. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Weiterführend zu Dauer des Verletztengeldes, Verletztenrente, Wegeunfällen und MdE:



koko says
Guten Tag, seit Mitte Januar habe ich einen Arbeitsunfall erlitten, einen Elektroschock. Eine Woche war ich in einem Krankenhaus und dann war ich noch Arzt, während ich auf einer Physiotherapie war. Ich weiß nicht, was die nächsten Schritte sein werden, wenn ein wenig mehr Informationen danken können