Mit dem Wohngeld-Rechner können Sie prüfen, ob – und in welcher Höhe – ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Er berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 eingeführte Heizkosten- und Klimakomponente. Grundlage sind Haushaltsgröße, monatliche Miete oder Belastung sowie das bereinigte Einkommen. Das Ergebnis zeigt einen ersten Orientierungswert – rechtlich verbindlich ist allein der Wohngeldbescheid.
1. Eingaben
Tragen Sie die Werte für die im Haushalt lebenden Bewohner, die Bruttokaltmiete, Ihre Gemeinde/Kreis und Ihr Bruttoeinkommen bitte in die folgenden Felder ein.
Die Berechnung richtet sich nach § 19 WoGG. Die dort enthaltenen Parameter a, b und c sind im Rechner hinterlegt, ebenso die aktuellen Mietenstufen und Höchstbeträge nach § 12 WoGG.
Die Mietenstufen für Städe, Gemeinden und Kreise ergeben sich aus der Anlage zu § 1 Abs. 3 WoGV.
Vertiefend zu Berechnungsformel, Mindest- und Höchsteinkommen, Mietenstufen und Freibeträgen:
2. Berechnung
Nach Eingabe der Werte zeigt der Rechner den geschätzten monatlichen Zuschuss an. Dieser Betrag kann je nach örtlicher Mietenstufe und Einkommen geringfügig abweichen. Das Ergebnis ist unverbindlich, dient aber als realistische Orientierung für Ihren Antrag.
Ein Wohngeldanspruch besteht nur, wenn der Lebensunterhalt überwiegend aus eigenen Mitteln bestritten wird. Besteht Hilfebedürftigkeit, greifen die Leistungen Bürgergeld oder Sozialhilfe. Wer noch hilfebedürftig ist, erhält in der Regel kein Wohngeld (§ 7 WoGG). Das Mindesteinkommen soll zumindest 80 % des Gesamtbedarfs decken.
3. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Vertiefend zu Berechnungsformel, Mindest- und Höchsteinkommen, Mietenstufen und Freibeträgen:
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E.D says
Hallo,
wir sind zur 3. Ich habe ca. 2.900 € brutto Einkommen und Brutto Miete 693 € und Mietstufe 3.
Ich bekomme Wohngeld 120 €. Ist es überhaupt richtig oder nicht? Wenn Ich es vergleiche mit meine Arbeitskollegen ist es ziemlich wenig!
Vielen dank
Rechtsanwalt S. Nippel says
Hallo E. D.,
ich habe Ihre Daten einmal in meinen Rechner und auch den des Landes NRW sowie des Bundes eingegeben.
Mein Rechner weist einen Betrag in Höhe von 282,52 € aus, der des Landes NRW in Höhe von 269,00 € und der des Bundes 189,00 €.
Allerdings sind die Werte allein anhand der vorliegenden Daten nicht wirklich überprüfbar und können nur einen ersten Anhaltspunkt bieten.
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt