Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Sozialrecht (SGB I, …) – Einführung
      • 1. SGB I – Allgemeiner Teil
      • 2. SGB X – Sozialver­waltungsverfahren
      • 3. SGG – Sozialgerichtsgesetz
      • 4. Gebühren und Kosten im Sozialrecht
      • 5. allgemeine Fragen
    • Bürgergeld (SGB II) – Einführung
      • 1. Grundlagen, Statistik, Datenschutz
      • 2. Regelbedarf
      • 3. Kosten der Unterkunft
      • 4. Mehrbedarfe beim Bürgergeld
      • 5. Einkommen und Vermögen
      • 6. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft
      • 7. Leistungsminderungen
      • 8. Eingliederungsvereinbarung
      • 9. EU-Ausländer, Ausländer, Asylberechtigte
      • 10. Allgemein
    • Sozialversicherungsrecht (SGB III, IV, V, …) – …
      • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht
      • 2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)
      • 3. Krankenversicherung (SGB V)
      • 4. Rentenversicherung (SGB VI)
      • 5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
      • 6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
    • Schwerbehindertenrecht (SGB IX) – Einführung
      • 1. Feststellung der Schwerbehinderung
      • 2. Merkzeichen
      • 3. arbeitsrechtliche Bezüge
      • 4. Allgemein
    • Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter (SGB XII) – …
      • 1. Einkommen und Vermögen im SGB XII
      • 2. Kosten der Unterkunft
      • 3. Haushaltsgemeinschaft
      • 4. Mehrbedarfe in der Sozialhilfe
      • 5. diverse Fragestellungen
    • Kindergeld, Wohngeld, UVG, Elterngeld – Einführung
      • 1. Kindergeld
      • 2. Wohngeld
      • 3. Unterhaltsvorschuss
      • 4. Elterngeld
      • 5. Allgemein
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Einführung
      • 1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt
      • 2. Berechnung des Elternunterhaltes
      • 3. Altersvorsorge
      • 4. Wohnvorteil
      • 5. Schenkung und Schenkungsrückforderung
      • 6. weitere Fragestellungen
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Einführung
      • 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
      • 2. gerichtliches Betreuungsverfahren
      • 3. Unterbringung
  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt
Beitrag aufgelistet in  ▸Bürgergeld (SGB II) - Einführung▸3. Kosten der Unterkunft

Angemessene Größe eines Ein-Personen-Haushaltes beim ALG II – 50 qm

VG Wort - Zählpixel50 qm beträgt die angemessene Wohnungsgröße in Nordrhein-Westfalen für einen Ein-Personen-Haushalt ab dem 1. Januar 2010. Dies entschied das Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.sozialgerichtsbarkeit.deBundessozialgericht am 16. Mai 2012 (B 4 AS 109/11 R) bei der Überprüfung von Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
 
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 22 SGB II
:

Urteil des BSG vom 16. Mai 2012, B 4 AS 109/11 R, vgl. Rdnr 17 f.

Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, dass als angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von 50 qm zu berücksichtigen ist. Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist – entsprechend der vom LSG vorgenommenen Auslegung des Landesrechts – in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2010 auf die in Nr 8.2 der WNB (MBl NRW 2010, 1) festgesetzten Werte zurückzugreifen. Diese sehen für einen Ein-Personen-Haushalt anstelle von bisher 45 qm eine Wohnfläche von 50 qm vor.

…

Betroffene, denen Leistungen gemäß § 22 SGB II für Wohnungen über 45 bzw. 47 Quadratmeter hinaus in der Vergangenheit nicht gewährt wurden, sollten ggf. einen Nachprüfungsantrag gemäß § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
 
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 44 SGB X
stellen. Nennenswerte Nachzahlungen können sich ergeben. Ggf. besteht auf die Nachzahlung ein Rechtsanspruch.

Hinweis:

Der Bedarfsdeckungsgrundsatz gebietet auf der Ebene der konkreten Angemessenheit auch die Berücksichtigung eines besonderen, etwa behinderungs- oder pflegebedingten Raumbedarfs. So kann zum Beispiel der Aufenthaltsraum für eine Betreuungsperson zu berücksichtigen sein.

Dies gilt auch für den Raumbedarf eines Kindes, welches sich regelmäßig an den Wochenenden und in den Ferien bei den Eltern auffällt. Die Angemessenheitsgrenze kann sich auch bei einem umgangsberechtigten Elternteil wegen der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem Kind erhöhen. Diese Kosten bilden dann einen zusätzlichen Bedarf dieses Elternteils und sind nicht dem Wohnbedarf des Kindes zuzurechnen.

Beitrag vom 11.09.2012, aktualisiert am 03.07.2023

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit 90 weiterführenden Beiträgen in der folgenden Einführung systematisch geordnet auf:
  • Bürgergeld in StichwortenBürgergeld (SGB II) - Einführung

    ... mit 90 weiterführenden Beiträgen ... | 1. Grundlagen, ... | 2. Regelbedarf ... | 3. Kosten der Unterkunft ... | 4. Mehrbedarfe ... | 5. Einkommen ... ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit Fragen zum Bürgergeld in dem oben genannten Zusammenhang:
  • Haus mit innen liegendem Paragrafen Zur Angemessenheit der Unterkunftskosten, insbesondere zur …

    ... zur Angemessenheit der Unterkunftskosten gemäß § 22 SGB II ... | ... für eine alleinstehende Person gilt eine Wohnfläche von 50 qm als angemessen, ... ... | mehr

  • Männchen vor zahlreichen Paragrafen die Arme erhebend Angemessenheit der Größe einer Eigentumswohnung und …

    Rechtsprechung und Vorschriften zur Angemessenheit der Größe einer Eigentumswohnung und zur Angemessenheit der Kosten gemäß § 12 SGB II und § 22 SGB II ... ... | mehr

  • Lupe über der Aufschrift Urteil - Im Namen des Volkles Wohnflächengrenze – zulässige Wohnungsgröße für schwerbehinderte …

    ... ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraumfläche über die 50 qm hinaus kommt bei Schwerbehinderten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Betracht ... ... | mehr


Sie können das Stichwortverzeichnis / Paragrafenverzeichnis nutzen, um die Sie interessierende Fragestellung zu finden:
  • Sozialrecht in Stichworten und ParagrafenStichwortverzeichnis / Paragrafenverzeichnis

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort oder den Paragrafen enthalten ... ... | mehr

2 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. bruns says

    08.11.2013

    Wohne seit Juni 2013 alleine, bekomme Arbeitslosengeld 2, seit einiger Zeit werde ich ständig von der ARGE kontrolliert, weil andere Leute beim Amt anonym geschrieben haben, ich würde da gar nicht wohnen. Nun habe ich über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt. Es rührt sich nichts. Was kann man da denn noch machen?

    Ich verzweifele langsam an unserem Rechtsstaat. Es wurden ständig meine Schränke und Kühlschrank durchsucht. Als wenn das nicht schon genug wäre, dass man von der ARGE leben muss. Ich finde Ihre Seite sehr gut und Info
    ok.

    Mit freundlichem Gruß verena bruns

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      13.11.2013

      Hallo Frau Bruns,

      dem Ermittlungsdienst der Ordnungsbehörde, der evtl. auch bei Ihnen für das Jobcenter arbeitet, müssen Sie nach meiner ersten Einschätzung nur im Ausnahmefall Zutritt zu Ihrer Wohnung gewähren.

      Grüße

      Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar,
stellen Sie eine Frage Antworten abbrechen

Wenn Sie anonym bleiben wollen, nutzen Sie bitte einen "Spitznamen".

Ihre Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe einer E-Mail ist erforderlich, um Spam zu vermeiden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Antwort evtl. lange dauert und ich auch nicht alle Fragen beantworten kann.

Kugel Hartz 4, SGB II, ...

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM

 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG