Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Bürgergeld online berechnen

Das angemessene Auto beim Bürgergeld

Beitrag vom 18.09.2017, aktualisiert am 27.09.2025

VG Wort - ZählpixelDie Haltung eines Autos ist heute üblich. Deshalb ist auch für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ein angemessenes Kraftfahrzeug nicht als Vermögen zu berücksichtigen, § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II.

  • 1. „Jeder“ erwerbsfähige Leistungsberechtigte der Bedarfsgemeinschaft
  • 2. „angemessenes“ Kraftfahrzeug
  • 3. Wertermittlung des Kraftfahrzeuges
  • 4. Darlehen für ein Auto
  • 5. Häufige Fragen
  • 6. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. „Jeder“ erwerbsfähige Leistungsberechtigte der Bedarfsgemeinschaft

Als Schonvermögen sind nicht zu berücksichtigen je ein angemessenes Kfz für jede erwerbsfähige Person, § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II. Bei einem erwerbsfähigen Ehepaar mit zwei erwerbsfähigen 17-jährigen Kindern wären also vier Autos geschützt (vgl. Geiger in LPG, 6. Aufl., § 12 Rn. 54).

Seit 2023 gibt es im SGB XII (Sozialhilfe) eine parallele Regelung für ältere/erwerbsgeminderte Menschen, § 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII.

2. „angemessenes“ Kraftfahrzeug

Wo liegt die Grenze für den Wert der „Angemessenheit“?

Die Rechtsprechung hat orientierend 7.500 € herangezogen (aus der Kfz-Hilfe-VO abgeleitet; 9.500 € minus Abschlag), vgl. BSG, 20.08.2009 – B 14 AS 41/08 R, Rn. 13. Das ist keine starre Obergrenze – entscheidend bleibt das Gesamtbild.

Kann ein Kfz oberhalb von 7.500 € geschützt sein?

Ja. Leistungsmindernd wirkt ein Mehrwert nur, wenn das Gesamtvermögen die Freibeträge übersteigt: § 12 Abs. 4 SGB II (erstes Jahr 40.000 € + 15.000 € je weitere Person) bzw. dauerhaft § 12 Abs. 2 SGB II (15.000 € pro Person), vgl. BSG, 06.09.2007 – B 14/7b AS 66/06 R, Rn. 17 f.

3. Wertermittlung des Kraftfahrzeuges

Maßgeblich ist der Privatverkaufswert (was ein privater Verkäufer aktuell erzielen kann) – nicht der Händlerverkaufspreis. Anhaltspunkte: Schwacke/Onlinebörsen; Zustand, Laufleistung, Region, vgl. BSG, 06.09.2007 – B 14/7b AS 66/06 R, Rn. 17.

Hinweis

Ein zur Berufsausübung/-aufnahme benötigtes Auto ist zusätzlich geschützt, § 7 Abs. 1 Bürgergeld-V. Bei überwiegender betrieblicher Nutzung gelten die Abzugsregeln des § 3 Abs. 7 Bürgergeld-V (tatsächliche notwendige Ausgaben absetzbar).

4. Darlehen für ein Auto

Ein Darlehen kann in Betracht kommen, wenn der Arbeitsweg ohne Pkw nicht zumutbar ist (Praxis eher restriktiv). Förderleistungen über § 16f SGB II sind Ermessensentscheidungen der Jobcenter.

Zum Kfz in der Grundsicherung (SGB XII): Das Kraftfahrzeug bei der Grundsicherung im Alter

5. Häufige Fragen

Darf jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ein Auto haben?

Ja. § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II schützt für jede erwerbsfähige Person ein angemessenes Kfz.

Wo liegt die Grenze für die Angemessenheit?

Orientierungswert aus der Rechtsprechung: 7.500 € (kein Gesetz, sondern Richtgröße). Das Gesamtbild entscheidet.

Was gilt, wenn mein Auto mehr wert ist?

Solange die Vermögensfreibeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II und § 12 Abs. 4 SGB II nicht überschritten sind, bleibt es geschützt.

Wie wird der Wert ermittelt?

Maßstab ist der Privatverkaufswert (z. B. Schwacke, Onlinebörsen) – nicht der Händlerpreis.

Gibt es zusätzlichen Schutz bei beruflicher Nutzung?

Ja. Ist das Auto für die Erwerbstätigkeit unentbehrlich, schützt § 7 Abs. 1 Bürgergeld-V. Bei überwiegender betrieblicher Nutzung gelten die Abzugsregeln nach § 3 Abs. 7 Bürgergeld-V.

6. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Weitere Vertiefungen zum Schonvermögen, zu Freibeträgen und zur Vermögensanrechnung im Bürgergeld:

  • Auto rot

    Kfz bei Grundsicherung im Alter (SGB XII): Schonvermögen & Schutz

    Wann gilt Ihr Auto als angemessenes Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII? 2-Schritte-Prüfung, 10.000-€-Schonbetrag, Härtefälle & Kfz-Haftpflicht im Überblick | mehr

  • Das angemessene Auto beim Bürgergeld 1

    Bürgergeld: Freibeträge & Anrechnung von Einkommen (Rechner) – SGB II

    Wie viel vom Zuverdienst bleibt beim Bürgergeld? Freibetrags-Staffel verständlich erklärt – mit Rechner, Beispielen & Mini-FAQ zu Kindergeld, Partner-Einkommen & 30-€-Pauschale. | mehr

  • Das angemessene Auto beim Bürgergeld 2

    Bürgergeld-Rechner - Bürgergeld online berechnen

    ... erst ermitteln Sie mit dem Bürgergeld-Rechner den Gesamtbedarf, dann ziehen Sie anrechenbares Einkommen vom Gesamtbedarf ab, Vermögen ist einzusetzen ... | mehr

  • Das angemessene Auto beim Bürgergeld 3

    Widerspruch im Sozialrecht – Fristen, Ablauf, Kosten (§§ 83–88 SGG)

    Widerspruch im Sozialrecht: Fristen nach §§ 84–88 SGG, Ablauf des Verfahrens, Kosten, Abhilfebescheid. Mit Muster und Checkliste für die Praxis. | mehr

Siehe auch:
§ 12 SGB II · § 7 Bürgergeld-V · § 3 Bürgergeld-V · § 16f SGB II · § 90 SGB XII


29 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. S.deger says

    24.04.2018

    Ich bin seit 2001 Rentnerin (volle Erwerbsminderungsrente und 100% Behinderung mit Merkzeichen B und G).

    Besitze ein Auto (alt und sehr billig).

    Kann ich Grundsicherung beantragen, da meine Rente zu niedrig ist?

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      02.05.2018

      Hallo Frau Deger,

      warum versuchen Sie es nicht einfach?

      Ggf. haben Sie aufgrund Ihrer Behinderungen ja einen Anspruch auf Mehrbedarfe.

      Mit freundlichen Grüßen
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  2. K Florida says

    04.02.2019

    Ich habe einen Brief von Jobcenter bekommen und soll schnellstmöglich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente u. einen Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB Xll stellen

    MEINE FRAGE: habe einen alten Corsa über 10 Jahre alt muss ich das Auto verkaufen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      08.02.2019

      Hallo Florida,

      schauen Sie sich doch einmal den Artikel „Das Kraftfahrzeug bei der Grundsicherung im Alter“ an. Dort wird Ihre Frage beantwortet.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  3. Alex says

    07.05.2019

    Ich bin 59 und habe mich vor 2 Jahren aus der Not heraus selbstständig gemacht mit einer Agentur. Zu dem Zweck habe ich ein gebrauchtes Auto geleast. Das Jobcenter kritisiert jedoch, dass es sich bei dem Leasing KFZ um ein VW Phaeton handelt. Den habe ich billig bekommen, 330 € Leasingrate. Das Jobcenter sagt aber das KFZ sei nicht angemessen. Meine Kunden sind von Zürich bis Kopenhagen über ganz Deutschland verstreut. Dafür muss ich ein ordentliches Auto haben. Darf ich aber nicht laut Jobcenter. Was kann ich tun?

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      14.05.2019

      Hallo Alex,

      tatsächlich scheint ein Leasingvertrag über monatlich 330 € doch eher für ein nicht angemessenes Auto zu sprechen … allerdings dürfte ein Geschäftswagen als „tatsächlich geleistete notwendige Ausgabe“ im Sinne des § 3 Abs. 2 ALG II VO prinzipiell absetzbar sein …

      § 3 Abs. 3 S. 1 AGG II VO lautet aber:

      Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen.

      Tatsächlich dürfte eine Argumentation des Jobcenters, dass auch Fahrten mit dem Zug absetzbar wären oder dass auch andere günstigere PKW für Geschäftsfahrten in Betracht kämen, für eine Vermeidbarkeit der hohen Kosten für den Geschäftswagen sprechen. Auch dürfte nach meiner Einschätzung eine Argumentation des Jobcenters, dass der Betrieb eines Phaeton-PKW nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen entspricht, vor Gericht Bestand haben.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  4. Freddy Janke says

    08.05.2019

    guten tag

    ich habe geerbt, bekomme jetzt kein Geld mehr.

    Frage: da ich ja keine Leistungen mehr bekomme, darf ich mir jetzt ein Auto kaufen, was teurer ist?

    hasenonkel

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      14.05.2019

      Hallo Hasenonkel,

      warum sollten Sie sich nicht ein teures Auto kaufen können?

      Nur wenn durch den Kauf schließlich wieder Bedürftigkeit eintreten sollte, müssen Sie damit rechnen, dass Sie das Auto verwerten müssen, bevor Sie wieder Leistungen erhalten können.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  5. B.Z. says

    15.08.2019

    Hallo,

    wir mussten jetzt für den August ALG2 beantragen. Jetzt verlangt dss Jobcenter den Kaufvertrag unseres Autos Bj 2004, welches wir im Dez. privat gekauft hatten. Das Geld hatten wir von einer Stiftung für das Auto geschenkt bekommen. Diesen Nachweis will das Amt auch. Ist das rechtens? Reichen nicht alle Angaben zum Auto inkl. Fahrzeugschein? Das war ja weit vor dem ALG 2-Bezug. Wir sind auch nur auf Grund von Elternzeit den August jetzt auf ALG 2 angewiesen. Ab September fällt es wieder weg.

    Danke für ihre Antwort.

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      15.08.2019

      Hallo B.Z.,

      so wie Sie es schildern wirkt das Verhalten des Jobcenters zunächst wie Schikane – dies gilt jedenfalls, solange es sich nicht um eine Nobelkarosse handelt.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  6. MM says

    21.08.2019

    Guten Tag, aufgrund einer längeren Erkrankung bin ich derzeit auf Hartz 4 angewiesen und benötige ein Auto.

    Darf ich jetzt überhaupt eins besitzen, obwohl ich noch krank geschrieben bin?

    Wie wird denn die Wertermittlung eines Fahrzeugs zugrunde gelegt? Über Schwacke?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Antworten
  7. Linda says

    06.11.2020

    Schönen guten Tag,

    nächstes Jahr würde ich in Hartz 4 rutschen, sollte es mit Corona nicht besser werden.

    Ich habe ein Leasing Fahrzeug von 200 € Monatsrate (Kleinwagen, Vertrag zu der Zeit gemacht wo ich noch Arbeit hatte, läuft noch 3 Jahre).

    Meine Sorge ist, dass das Amt sagt, ich darf es nicht behalten o.ä.

    Wie ist die Rechtslage?

    Gibt es Sonderregelungen auf Grund Corona?!

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      10.11.2020

      Hallo Linda,

      sind Sie selbstständig tätig? Dann können Sie ggf. Leasingkosten für den PKW als Betriebsausgaben von Ihrem zu berücksichtigenden Einkommen leistungserhöhend absetzen.

      Solange Sie nicht selbstständig beschäftigt sind und zumindest einen Hinzuverdienst erzielen, können Sie die Leasingraten für den PKW meines Erachtens nicht leistungserhöhend als „notwendige Ausgaben“ vom Einkommen absetzen. Werbungskosten (Fahrtkosten) können Sie aber von Ihrem Einkommen absetzen.

      Als Vermögen dürfte ein geleaster PKW nur dann zu berücksichtigen sein, wenn die mit dem Leasing ggf. verbundene Anwartschaft auf Verschaffung des Eigentums einen Verkehrswert von 7.500 Euro übersteigt. Anhaltspunkte dafür liegen aber nicht vor. Das Jobcenter kann Sie also nicht auffordern, den Wagen abzuschaffen. Aber: Wenn Sie monatlich eine Leasingrate in Höhe von 200 Euro zahlen müssen, darüber hinaus die Kosten der Unterkunft zahlen müssen und ab 2021 nur einen Regelbedarf in Höhe von 446 Euro ersetzt erhalten, dann kann Ihre Vermögenslage schnell kritisch werden! Sie haben dann für Ihre Lebenshaltung nur 246 Euro zur freien Verfügung. Ggf. vorhandenes Vermögen könnte dann schnell verbraucht sein.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  8. SONJA says

    06.12.2020

    Hallo,

    auch ich habe eine Frage zum Kauf eines Autos.
    Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (20 Std/Woche) und bin derzeit in Elternzeit. Mein Mann und ich beziehen seit Juni 2019 SGB 2. Durch unsere 2 kleinen Kindern möchten wir uns ein Auto im Wert von 6.700 € (Erstausstattung Dezember 2010) leisten. Darf ich mir das Auto leisten?

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      11.12.2020

      Hallo SONJA,

      was spricht gegen den Kauf? Wenn Sie sich den Wagen leisten können …

      Jedenfalls ist der PKW nach dem Kauf als Schonvermögen anzusehen. Ihnen kann dann nicht aufgegeben werden, das Auto zu verkaufen und den erzielten Kaufpreis für Ihren Lebensunterhalt einzusetzen. …

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  9. Angelika Werner says

    18.04.2021

    Nach dem Tod meines Vaters (Feb. 2020) habe ich sein Fahrzeug (Ford Fiesta Erstzulassung 2007) übernommen.
    Dieses KFZ nutze ich, um in die Arbeit (ca. 20km), (nach § 16i )zu kommen.

    Muss ich dies im Weitergewährungsantrag für die Aufstockung erwähnen?

    Leider weiß ich nicht mehr zu 100%, ob ich diesen Tatbestand im vorherigen Antrag bereits angegeben habe.

    Drohen mir Sanktionen, falls nicht?

    Besten Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Angelika Werner

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      21.04.2021

      Hallo Frau Werner,

      Angaben zu Ihrem Vermögen sollten schon korrekt erfolgen …

      Aber warum haben Sie Bedenken? Meinen Sie, dass das Auto nicht als Schonvermögen anzusehen ist? Gemäß den obigen Ausführungen dürfte das Auto doch als Schonvermögen anzusehen sein …

      Nur wenn Sie zum Zeitpunkt des Erbfalls im Februar 2020 und/oder bei der Übernahme des Autos im Bezug standen, könnte noch die Überlegung erlaubt sein, ob sich die Erbschaft als Einkommen darstellt … aber … warum schlafende Hunde wecken? … allerdings würde ich (ohne Rechtsprechung benennen zu können), „auf die Schnelle“ dafür plädieren, dass die Berücksichtigung des Autos als Einkommen gemäß § 11 a Abs. 5 Nr. 1 SGB II grob unbillig wäre (vgl. dazu auch den Beitrag Zur Anrechnung privater Zuwendungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II). … allerdings stellt sich dann auch ganz schnell die Frage nach Schenkungen z. B. einer Eigentumswohnung … (auch hierzu kann ich „auf die Schnelle“ keine Antwort geben bzw. Rechtsprechung zitieren …) …

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  10. Marika says

    23.06.2021

    Hallo,

    Ich hatte bis 2018 Leistung bezogen und von 1.1.2019 bis jetzt komplett von Erbschaft gelebt.
    Ich habe mir 2019 ein Auto gekauft und nun bin ich in der misslichen Lage und muss Leistung beantragen.

    Wie verhält es sich mit meinen Auto?

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      28.06.2021

      Hallo Marika,

      gemäß dem oben Ausgeführten können Sie Ihr Auto behalten bzw. Sie müssen – sollte der Wert des Auto die oben genannten Wertgrenzen überschreiten und sollten auch Ihre persönlichen Freibeträge überschritten werden – das Auto veräußern und aus dem Erlös Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Jedenfalls erhalten Sie keine Leistungen, solange Sie über zu großes Vermögen verfügen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  11. Alice says

    01.08.2023

    Hallo,

    ich habe ALG I bezogen und beziehe nun bald Bürgergeld, da mein ALG I ausläuft.

    Muss ich mein altes Wohnmobil Peugeot J5 Hymer (Wert unter 7500 €) verkaufen oder zählt es auch zum Schonvermögen?

    Danke

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      03.08.2023

      Hallo Alice,

      es kommt darauf an …

      Falls Sie das erste Mal Bürgergeld beziehen, gilt ein Vermögensschonvermögen in Höhe von 40.000 € innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr. Auch das Wohnmobil wird davon erfasst. Danach gilt ein Betrag in Höhe von 15.000 €.

      Wenn das Wohnmobil in einem Jahr einen Wert von 7.000 € hätte und Sie zusätzlich noch Vermögen mit einem Wert von mehr als 8.000 € hätten, das nicht in § 12 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 SGB II als ausdrücklich geschützt genannt wird, so müssten Sie dieses „überschießende“ Vermögen einsetzen, bevor Leistungen gewährt werden. Wenn Sie kein zusätzliches (ungeschütztes) Vermögen in Höhe von mehr als 8.000 € haben, dann müssen Sie das Wohnmobil nicht „versilbern“.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  12. Bernd says

    24.10.2023

    Ich beantrage zum ersten Mal Bürgergeld, jedoch fahre ich einen Leasingwagen für den ich im Monat über 200€ zahle. Der Wert des Wagens liegt bei ca. 25.000€ und ich werde ihn am Ende meiner Laufzeit wieder abgeben müssen. Jetzt meine Frage: Muss ich diesen Wagen bei meinem Antrag angeben und wenn ja müsste ich ihn im schlimmsten Fall sogar vorher schon abgeben?

    MfG Bernd

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      25.10.2023

      Hallo Bernd,

      das geleaste Auto gehört der Leasinggesellschaft. Deshalb können Sie das geleaste Fahrzeug nicht privat verkaufen. Es gehört nicht zu Ihrem Vermögen im Sinne des § 12 SGB II. Sie könnten das Auto nur durch ein „Buyout“ auslösen und dann verkaufen.

      Im Ergebnis können und müssen Sie ggf. den geleasten Wagen behalten und dabei darauf achten, dass Sie nicht in eine finanzielle „Schräglage“ geraten. Aus dem Regelbedarf in Höhe von zurzeit 502,00 € müssen Sie allein schon für das Auto 200,00 € zahlen. Für Ihren sonstigen Lebensunterhalt verbleiben Ihnen nur noch 302,00 € monatlich. Sie müssen dann „aus Ihrem Vermögen“ leben.

      Mit freundlichen Grüßen
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  13. Uelger says

    13.02.2024

    Hallo,

    ich wende mich an Sie, um eine Frage bezüglich des Bürgergeldes zu klären, insbesondere in Bezug auf den Besitz eines Autos.

    Meine Frau ist aufgrund ihrer Sehbehinderung blind und bezieht Erwerbsminderungsrente, Blindengeld sowie Pflegegeld. Darüber hinaus liegt bei ihr ein Grad der Behinderung von 100 vor, mit den Merkzeichen G, Bl und RF sowie weiteren Merkmalen. Ich selbst arbeite in einem Minijob, wobei mein monatliches Einkommen 520 € beträgt. Zusätzlich absolviere ich eine Vollzeit-Umschulung, die ich bald im ersten Jahr abschließen werde. Die Praktikumsphase meiner Umschulung steht bevor und muss vor Ort stattfinden. Aus diesem Grund benötige ich dringend ein Auto.

    In Anbetracht dieser Umstände würden wir nicht als Voll-Bürgergeldbezieher gelten. Daher stellt sich die Frage, ob es uns möglich wäre, die Finanzierung eines Autos zu beantragen, obwohl das Fahrzeug als unangemessen betrachtet werden könnte.

    Wir würden uns über Ihre Rückmeldung und eventuelle Unterstützung in dieser Angelegenheit sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Uelger

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      22.02.2024

      Hallo Herr Uelger,

      soweit ich dies überblicke, käme die Finanzierung über ein Darlehen dann ich Betracht, wenn ein längerer Arbeitsweg nicht ohne ein Fahrzeug zurückgelegt werden kann.

      Ob der damit verbundene Aufwand Ersparnisse durch ein zinsloses Darlehen gegenüber einem verzinsten Darlehen ausgleicht, dürfte allerdings fraglich sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  14. Chantale says

    21.08.2024

    Hallo,

    Ich habe eine Frage bezüglich des Bürgergeldes. Ich habe angegeben, dass ich einen PKW besitze. Das Jobcenter verlangt jetzt den Kaufvertrag des PKW‘s den ich leider nicht besitze, da es ein Privatkauf war.

    Ich fahre einen alten Nissan Micra den ich damals für 1.200 € gekauft habe. Würde es nicht reichen ein Gutachten des Wagens erstellen zu lassen um den Wert des Autos zu ermitteln? Das Jobcenter will ja eigentlich auch nur den Kaufvertrag, um den Wert des Autos zu erhalten. Den Fahrzeugschein besitze ich natürlich und wird auch eingereicht. Mein Anliegen ist leider sehr dringend, da das Jobcenter betonte, wenn ich den Kaufvertrag nicht vorlegen kann, werden meine Ansprüche auf das Geld einbehalten.

    Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      27.08.2024

      Hallo Chantal,

      meines Erachtens müssten Sie doch über die Angaben im Fahrzeugschein z. B. im Internet ein Schwacke-Bewertung durchführen, die belegt, dass Ihre Angaben zum damaligen Kaufpreis richtig waren. Im Ergebnis muss doch nur nachgewiesen werden, dass der alte Nissan Micra den oben aufgeführten Kriterien entspricht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  15. Anette says

    14.05.2025

    Hallo,

    das Familienauto wurde wegen des großen Rabattes auf meinen schwerbehinderten, volljährigen Sohn angemeldet, von uns bezahlt. Einen Führerschein wird er nie machen können. Alle Kosten trage ich, Steuerbefreiung wurde nicht beantragt. Der Zeitwert des Autos beträgt ca. 15.000€.

    Kann dadurch ein Antrag auf Grundsicherung negativ beschieden werden?

    Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      19.05.2025

      Hallo Anette,

      wenn das 15.000,- Euro kostende Auto auf den Sohn zugelassen ist, drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass der Sohn über ein entsprechendes Vermögen in Höhe des Verkehrswertes des Autos verfügt.

      Rein rechtlich betrachtet kann dann zwar möglicherweise nachgewiesen werden, dass das Vermögen „Auto“ nicht Ihrem Sohn zuzuordnen sind, aber Ärger ist bei einer genauen Prüfung vorprogrammiert …

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten

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