Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Startseite  Sozialhilfe - Übersicht  1. Einkommen und Vermögen

Das Kraftfahrzeug bei der Grundsicherung im Alter

25.10.2017, aktualisiert am 21.02.2023

VG Wort - ZählpixelAuch das Kraftfahrzeug ist Schonvermögen, solange es „angemessen“ ist. Die einschlägigen Regelungen für das Schonvermögen beim Bezug von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im SGB XII geregelt (vgl. zum Schonvermögen insbesondere § 90 Einzusetzendes Vermögen
 
(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 90 SGB XII
).

1. angemessenes Kraftfahrzeug

Ab 2023 werden „angemessene“ Kraftfahrzeuge in § 82 Abs. 2 Nr. 10 SGB X – wie in § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
 
…
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
…
2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II
bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürtgergeld) – ausdrücklich als Schonvermögen benannt.

aktuell – Änderungen ab dem 1. Januar 2023:

Ab dem 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber einen neuen Tatbestand in § 90 Einzusetzendes Vermögen
 
(1) …
(2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung
…
10. eines angemessenen Kraftfahrzeuges.
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII
eingeführt:

Ab 2023 gilt ein ein angemessenes Kraftfahrzeug auch in der Sozialhilfe ausdrücklich als Schonvermögen.

Entsprechend den nachstehenden Ausführungen gilt ein Kraftfahrzeug ab 2023 also nicht mehr nur im Rahmen des Schonvermögens für „kleinere Barbeträge“ in Höhe von 10.000 € als Schonvermögen.

Was ist unter einem angemessenen Kraftfahrzeug zu verstehen?

Zu der Frage nach der Angemessenheit eines Kraftfahrzeuges gemäß § 90 Einzusetzendes Vermögen
 
(1) …
(2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung
…
10. eines angemessenen Kraftfahrzeuges.
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII
kann möglicherweise auf die entsprechenden Ausführungen zu § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II verwiesen werden. Hierzu gibt es allerdings noch keine Rechtsprechung!

Hinweis:

Zur Behandlung des Kraftfahrzeuges beim Bürgergeld durch das Jobcenter vergleiche den folgenden Beitrag:

  • Das angemessene Auto beim Bürgergeld
    … ein Wert des Fahrzeuges über 7.500,00 € hinaus ist nur dann zu berücksichtigen, … | mehr

Bis 2023 – und wahrscheinlich auch darüber hinaus – kann das Kfz auch im Rahmen des allgemeinen Schonvermögens gemäß § 90 Einzusetzendes Vermögen
 
(1) …
(2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung
…
9. kleinerer Barbeträge oder sonstiger Geldwerte,
…
(3)
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII als Schonvermögen berücksichtigt werden. Bis 2023 galt ein Schonvermögen in Höhe von 5.000,00 €, ab 2023 in Höhe von 10.000 € (vgl. § 1 – Kleinere Barbeträge
 
Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sinne des § 90 Abs. 2 Nummer 9 SGB XII sind:
1. … 10 000 Euro,
2. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1 Nr. 1 der DVO
).

Ein Auto kann darüber hinaus ggf. auch über die allgemeine Härteregelung gemäß § 90 Einzusetzendes Vermögen
 
…
(3) Die Sozialhilfe darf ferner nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII
von der Verwertungspflicht ausgenommen sein (vgl. dazu z. B. Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.sozialgerichtsbarkeit.deBSG, Urteil vom 18. März 2008 – B 8/9b SO 11/06 R, Rdnr. 15):

Urteil des BSG vom 18. März 2008, B 8/9b SO 11/06 R, Rdnr. 15

… Nach § 90 Abs 3 S. 1 SGB XII dürfen Grundsicherungsleistungen jedoch nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde. Die Vorschrift formuliert ausdrücklich einen Bezug zu demjenigen, der sein Vermögen zum Einsatz zu bringen hat, soweit es vorliegend das Kfz betrifft, also zum Ehemann der Klägerin. Ob die Verwertung des Kfz für ihn eine Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII bedeutet, vermag der Senat ohne Feststellungen zum Wert des Kfz nicht zu beurteilen, selbst wenn Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der maßgebliche Wert für ein angemessenes Kfz nicht überschritten ist. …

Ein Auto kann darüber hinaus nach § 90 Einzusetzendes Vermögen
 
(1) …
(2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung
…
5. von Gegenständen, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind,
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 90 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII
geschützt sein, wenn es zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich ist. Dies dürfte auch im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungen gelten.

Das Sozialamt kann also ab 2023 ein Fahrzeug nur dann leistungsmindernd berücksichtigen, wenn es „nicht angemessen ist“. Wahrscheinlich gilt aber auch weiterhin, dass zusätzlich das Kraftfahrzeug im Rahmen des allgemeinen Schonvermögens gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII berücksichtigt werden kann.

Tipp

Die Überlassung eines PKW durch einen Dritten zur Benutzung stellt regelmäßig weder geldwertes Einkommen noch Vermögen dar (Beschluss des BVerwG vom 30. Dezember 1996, 5 B 47.96).

2. Haftpflichtversicherung vom Einkommen absetzbar

Von dem Einkommen können die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden, § 82 Begriff des Einkommens
 
…
(2) Von dem Einkommen sind abzusetzen
…
4. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII
. Sollten Sie also neben der Rente noch Einkommen erzielen und sollten Sie den Wagen für den Weg zur Arbeitsstätte nutzen, dürfte eine Absetzung der Kosten des PKW möglich sein.

mit der Erzielung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit verbundene Ausgaben

Mit der Erzielung von Einkommen verbundene Ausgaben können gemäß § 82 Abs. 2 Nummer 4 SGB XII von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abgesetzt werden.

Gemäß § 82 Begriff des Einkommens
 
…
(2) Von dem Einkommen sind abzusetzen
…
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII
können private Versicherungen vom Einkommen abgesetzt werden, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Zu der Vorschrift des § 80 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII wurde bisher argumentiert, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, sie jedoch auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kraftfahrzeug zu halten, beruht. Dann sei es auch dem Leistungsberechtigten zuzumuten, auf das Auto zu verzichten (vergleiche unter anderem Urteil des Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.bsg.bund.deBundessozialgerichts vom 4. April 2019, B 8 SO 10/18 R).

Einkommen allein aus der Rente

Soweit nur Einkommen aus Rente erzielt, ist die Absetzung der Haftpflichtversicherung nur in Ausnahmefällen – soweit keine sozialhilferechtlich anerkannten Zwecke verfolgt werden – möglich. Das Bundessozialgericht führt dazu in dem oben genannten Urteil aus:

Urteil des BSG vom 4. April 2019, B 8 SO 10/18 R, Rdnr. 24
… Anders als im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 11b Abs 1 Satz 1 Nr 3 SGB II; dazu BSG vom 18.3.2008 – B 8/9b SO 11/06 R – BSGE 100, 139 = SozR 4-3500 § 82 Nr 4, RdNr 16 ff) fehlt im SGB XII der den Abzug rechtfertigende Zusammenhang zwischen der Vermögensprivilegierung eines angemessenen Kfz (vgl § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 2 SGB II) und den Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung, solange keine gemischte Bedarfsgemeinschaft vorliegt (dazu BSG vom 25.4.2013 – B 8 SO 8/12 R – BSGE 113, 221 = SozR 4-3500 § 87 Nr 1, RdNr 24). Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist insoweit keine „gesetzlich vorgeschriebene Versicherung“ iS des § 82 Abs 2 Nr 3 SGB XII (Schmidt in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 82 RdNr 73; ebenso zu Bundessozialhilfegesetz § 76 Abs 2 Nr 3 BVerwG vom 4.6.1981 – 5 C 12.80 – BVerwGE 62, 261, weil der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung die Folge des Haltens eines Kfz sei, was dem Einzelnen aber freigestellt sei). Eine Berücksichtigung der Beiträge über die Öffnungsklausel des § 82 Abs 3 Satz 3 SGB XII kommt – wenn hier § 82 Abs 2 Nr 4 SGB XII keine Anwendung findet – nur in Betracht, wenn mit der Zahlung sozialhilferechtlich anerkannte Zwecke verfolgt werden (Schmidt aaO).

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit ca. 30 weiteren Beiträgen auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Sozialhilfe in StichwortenSozialhilfe und Grundsicherung im Alter - Übersicht

    1. Einkommen und Vermögen im SGB XII ... | 2. Kosten der Unterkunft ... | 3. Haushaltsgemeinschaft ... | 4. Mehrbedarfe ... | 5. diverse Fragestellungen ...
    ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Fragen zum Thema Sozialhilfe in dem oben genannten Zusammenhang:
  • Schonvermögen in Höhe von nur 3.214 € bei Ehegatten – verfassungswidrig? 1 Schonvermögen in Höhe von nur 3.214 …

    Schonvermögen gemäß § 1 Nr. 2 der Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Höhe von nur 3.214 € bei Eheleuten – verfassungswidrig? ... ... | mehr

  • Glühbirne mit Zahnrändern Die Begriffe „Einkommen“ und „Vermögen“ im …

    ... zahlreiche Fragestellungen ranken um die zentralen Begriffe Einkommen und Vermögen ... | I. Einkommen ... 1. Einkommensbegriff ... 2. ... | II. Vermögen ... ... | mehr

  • Bestattungsvorsorge als Schonvermögen 2 Bestattungsvorsorge als Schonvermögen

    Die im Rahmen eines angesparten Bestattungsvorsorgevertrages angesparten Leistungen des Versicherten können als Schonvermögen zu betrachten sein ... ... | mehr


Auch über das Stichwortverzeichnis finden Sie Links zu den jeweiligen Beiträgen:
  • Sozialrecht in StichwortenStichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

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23 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. Gül meint

    20.03.2018

    Mein Mutter bekommt Grundsicherung. Sie ist 73 Jahre alte. Sie hat gesundheitlichen Problemen, kann schlecht laufen und ist pflegebüdürtig. Sie wird von seinen Sohn gepflegt. Deswegen haben wir ein altes Auto gekauft. Das Auto wird auch teils für meine Mutter genutzt wegen Arztbesuchen, auch für Einkäufe. Das Auto ist auf meine Mutter angemeldet. Wird es Probleme geben bei Sozialhilfe? Danke für den Antworten

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      21.03.2018

      Hallo Gül,

      nach einer ersten, oberflächlichen rechtlichen Einschätzung könnte die Verwertung des Autos schließlich als Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII angesehen werden.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  2. Vorrentnerin meint

    20.02.2019

    Hallo, kann das Auto, das durch Darlehenskredit finanziert wird, bei der Grundsicherung als Vermögen angerechnet werden?

    Vielen Dank im Voraus

    Vorrentnerin

    antworten
  3. Kerstin meint

    16.10.2019

    Hallo, ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Habe ein pkw das 6 Jahre alt ist. Laut Berechnung ist es ca 6.500 euro wert. Darf ich es behalten?

    antworten
  4. Lothar Breuer meint

    14.11.2019

    Hallo, ich bekomme Grundsicherung zur geringen Altersrente. Hab von Freunden ein Auto geschenkt bekommen. Wert ca. 500 €. Kann ich das Auto behalten?

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      15.11.2019

      Hallo Herr Breuer,

      gemäß dem oben Ausgeführten gilt:

      Jedenfalls kann das Kfz im Rahmen des „allgemeinen Schonvermögens“ gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch als Schonvermögen berücksichtigt werden. Es gilt ein Schonvermögen in Höhe von zurzeit 5.000,00 € (vgl. § 1 Nr. 1 der DVO).

      Also: wenn Sie nicht bereits 4.500 € haben, ist das Auto unproblematisch kein einzusetzendes Vermögen.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  5. Trevor meint

    23.11.2019

    Hallo,

    ich pflege meine Ex-Frau.

    Sie hat Grundsicherung – dazu bekommt Sie über 300 € Pflegegeld. Meine Frage ist, darf sie ein Auto auf Finanzierung kaufen im Wert bis 3.000 €?

    Ich danke im Voraus für ihre Antwort.

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      24.11.2019

      Hallo Trevor,

      es gilt das oben Ausgeführte:

      Bezieht Ihre Ex-Frau Grundsicherung im Alter, kann Sie einen PKW behalten, soweit ihr Vermögen insgesamt nicht mehr als 5000 Euro beträgt.

      Grüße
      Sönke Nippel

      antworten
  6. ABC meint

    23.11.2019

    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    Ich mache mein Abitur und bin vom Sozialamt zurzeit noch abhängig. Mein Bruder will mir ein Auto schenken. Darf ich es behalten und wenn ja unter welchen Kriterien darf ich es behalten und anmelden? Ich wohne alleine.

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      24.11.2019

      Hallo ABC,

      die Fragen zu dem PKW stellen sich meines Erachtens so nicht.

      Ein Schüler erhält weder Grundsicherung im Alter noch Grundsicherung für Arbeitsuchende. Allenfalls Sozialgeld kommt in Betracht. Das würde aber vom Jobcenter gewährt. Vom Sozialamt können Sie also meines Erachtens nicht abhängig sein.

      Vorrang hat bei Schülern die Ausbildungsförderung. Die Ausbildungsförderung sieht eine leistungsmindernde Anrechnung einzusetzenden Vermögens nicht wie die Grundsicherungssysteme vor.

      Sie können also ein Auto haben.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  7. dorenz meint

    18.01.2020

    Hallo,

    ich bekomme Grundsicherung nach SGB XII. Meine monatliche Hausversicherungspolice beträgt 53,20 € die auch übernommen wurde. Nun soll diese nicht mehr anerkannt werden, da lediglich nur noch die Gebäudeversicherung übernommen werden könne.
    D.h. Hausrat und Haftpflichtversicherung nicht mehr. Ist das korrekt?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    antworten
  8. Ich meint

    08.12.2020

    Meine Eltern haben sich ein Auto gekauft. Um bei der Versicherung nicht hoch eingestuft zu werden, haben wir das Auto auf meinen Namen angemeldet. Sie bezahlen aber alle Beiträge.

    Wird mir das Auto angerechnet? Ich bekomme Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit.

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      11.12.2020

      Hallo Ich,

      im Ergebnis dürfte es nicht verwundern, wenn das Sozialamt Ihnen das Auto zurechnet und Sie ggf. auf den Einsatz dieses Vermögens verweist.

      Dem können Sie dann entgegen halten, dass es nicht Ihr Auto ist. Im Ergebnis dürfte Ihnen dieses Vermögen nicht zugerechnet werden können.

      Allerdings machen Sie sich nur unnötig Schwierigkeiten.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  9. Peter meint

    04.01.2021

    Ich bekomme Grundsicherungsrente, bin Altersrentner.

    Habe ein Auto im Wert ca. 1000,- €.Ist ja auch anerkannt.

    Meine Frage : Muss mir das Sozialamt auch die Kfz.-Haftplichtversicherung bezahlen bzw. einen Zuschuss bezahlen? Ich kann es leider nicht „stemmen: Bin auf das Auto angewiesen, da ich ziemlich krank bin.

    Ich bedanke mich sehr im voraus.

    Peter

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      06.01.2021

      Hallo Peter,

      nach einer ersten Einschätzung käme eine Anrechnung der Kosten der Kfz-Versicherung nur in Betracht, wenn Sie einen Hinzuverdienst erzielen würden.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  10. Julius meint

    07.02.2021

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nippel,

    ich habe eine sehr außergewöhnliche Frage.

    Ich beziehe Grundsicherung wegen voller Erwerbsunfähigkeit, habe GdB 60 mit Merkzeichen B sowie einen Pflegegrad von II.

    Mein Fahrzeug was ich besitze und auch vom Amt anerkannt wurde ist nicht mehr nutzbar.

    Ich wohne am Land und sehr weit ab vom Schuss und hätte zu Fuß sehr weite Wege um in die nächste Ortschaft zu gelangen.

    Meine Partnerin die mich -wie auch meine Mutter (Rentnerin und auch Pflegegrad II.) die 30km von mir entfernt lebt zu Hause pflegt, machte mir das Angebot, mir doch gleich ein neues großes Fahrzeug (um Rollator usw. transportieren zu können -zu kaufen, welches sie bezahlen würde. Ich würde wg. GdB von 60 22% auf den Neuwagen bekommen, der aber sicherlich nicht mehr in das Schonvermögen (vom Sachwert) zählen würde.

    Welche Möglichkeiten stehen mir nun offen?

    – Wäre dieses Fahrzeug, wenn ich dies selbst kaufe und auf mich wegen meinem hohen SF zulasse vom Schonvermögen ausgeschlossen, bzw. darf ich dies auf mich zulassen und versichern?

    – Sollte ich das Fahrzeug kaufen und auf meine Mutter zulassen und auf mich oder auf sie versichern?

    – Oder sollte meine Partnerin das Fahrzeug auf sich zulassen und versichern, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre, – da Zweitwagen und Wegfall der Steuerersparnis.

    Dazu zu sagen ist noch, das ich wie auch meine pflegebedürftige Mutter regelmäßig Arztbesuche und Therapien wahrnehmen müssen und entweder ich bei kurzen Strecken oder eben meine Partnerin das Fahrzeug führt. Nur aber mit einem Kleinwagen und zwei Kindern nicht zu bewerkstelligen ist.
    Weiteres benötige ich einen höheren Einstieg in ein Kfz, sonst komme ich da nicht mehr raus.

    Ich hoffe Sie haben einen Rat für uns und verbleiben dankbar

    Julius

    antworten
  11. Johann Joa meint

    02.03.2021

    Mein Behinderterausweis mit 80 GdB und Kennzeichen G u.B weist mich als gehbehindert aus. Von meiner Adresse bis zum Supermarkt, Apotheke sind es 2 km, zum Facharzt 30 km. Bin auf meinen 22 Jahre alten Kombi daher angewiesen da meine Venenschwäche chronisch ist.
    Wird mein alter Volvo (Wert ca 2000 Euro) in Bezug auf den Freibetrag angerechnet oder zähle ich als Härtefall und bleibt mir ohne Abzug erhalten ? Danke für Ihre Antwort !

    antworten
  12. Christine Lübkemann meint

    15.11.2021

    Hallo Herr Nippel

    Ich beziehe zu meine Erwerbsminderungsrente Grundsicherung.

    Nun hab ich meine Prämienrente gekündigt da bekam ich 2500 Euro raus; dafür hab ich mir ein Auto gekauft im Wert von 3500, wobei ich meinem Vater 1500 Euro zurück zahlen muss, weil ich mir das Geld geliehen habe.

    Nun meint das Sozialamt, dass sie mir die 2500 Euro als Einkommen anrechnen, dürfen sie das?

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      23.11.2021

      Hallo,

      meines Erachtens muss das Sozialamt zunächst beachten, dass Sie Vermögen – die Prämeinrente mit einem Wert von 2.500 Euro – hatten.

      Die Auflösung der Prämienrente führt nicht zu „Einkommen“, welches leistungsmindernd zu berücksichtigen wäre. Im Ergebnis kann also der Zufluss von 2.500 Euro jedenfalls nicht als Einkommen leistungsmindernd berücksichtigt werden.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  13. Sonne meint

    25.06.2022

    Guten Tag,

    ich möchte für meinen Vater beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Die wollen ja so viele Formulare. Mein Vater hat noch das Auto, ich mach gerade den Führerschein und nehme das Auto zum Fahren, das Sozialamt mochte den Fahrzeugbrief und dem Kilometerstand wissen, wenn ich den Antrag bewilligt bekommen. Kann das Amt mir das Auto wegnehmen?

    Danke

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      27.06.2022

      Hallo Sonne,

      das Sozialamt kann weder Ihrem Vater noch Ihnen den PKW wegnehmen.

      Das Sozialamt kann Ihren Vater aber auffordern, sein Vermögen einzusetzen, bevor Leistungen bewilligt werden. Also: Ihr Vater muss den Wagen eventuell „versilbern“, bevor er Leistungen erhalten kann. Dies wäre der Fall, wenn der Wagen weder Schonvermögen sein sollte noch der Wert des PKW unterhalb des allgemeinen Schonvermögens liegt.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  14. Daniel meint

    18.02.2023

    Hallo Herr Nippel,

    ich bekomme Grundsicherung (SGB 12) zur geringen Altersrente.

    Nach Gestzänderung seit 01.01.2023 (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) ist Auto geschützes Vermögen.

    Sind die entsprechenden Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung und KFZ-Steuer von Einkommen (Rente) abziehbar (vgl. SGB 2)?

    Bitte Rechtsgrundlage.

    Ich bedanke mich sehr im Voraus.

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      21.02.2023

      Hallo Daniel,

      Ihre Frage betrifft im Kern die Fragestellung, ob eine private Versicherung vom Einkommen abgesetzt werden kann. Hierzu gibt § 82 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 SGB II Antworten.

      Von dem Einkommen können die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII. Sollten Sie also neben der Rente noch Einkommen erzielen und sollten Sie den Wagen für den Weg zur Arbeitsstätte nutzen, dürfte eine Absetzung der Kosten des PKW möglich sein.

      Gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 3 können private Versicherungen vom Einkommen abgesetzt werden, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Zu der Vorschrift des § 80 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII wurde bisher argumentiert, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar gesetzlich vorgeschrieben ist, sie jedoch auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kraftfahrzeug zu halten, beruht. Dann sei es auch dem Leistungsberechtigten zuzumuten, auf das Auto zu verzichten (vergleiche unter anderem Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. April 2019, B 8 SO 10/18 R).

      Im Ergebnis dürfte also die Kfz-Steuer von der Rente nicht absetzbar sein. Nur wenn noch Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit zielt würde, so käme ein Ansatz der Versicherung in Betracht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
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