Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Das Kraftfahrzeug bei der Grundsicherung im Alter

25. Oktober 2017, aktualisiert am 23. Januar 2021 | 15 Kommentare

Auto auf Rechner und Geld

Das Kraftfahrzeug bei der Grundsicherung im Alter 1Auch das Kraftfahrzeug kann im Einzelfall Schonvermögen sein. Die einschlägigen Regelungen für das Schonvermögen beim Bezug von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind im SGB XII geregelt (vgl. zum Schonvermögen insbesondere § 90 Einzusetzendes Vermögen
 
(1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 90 SGB XII
).
 
Anders als in § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
 
…
(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
…
2. ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II
bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz 4) werden angemessene Kraftfahrzeuge aber im SGB XII nicht ausdrücklich als Schonvermögen benannt. Dies spricht gegen eine generelle Berücksichtigung des Kraftfahrzeuges als Schonvermögen bei der Grundsicherung im Alter.

Hinweis:

Zur Behandlung des Kraftfahrzeuges beim Hartz 4 durch das Jobcenter vergleiche den folgenden Beitrag:


  • Das angemessene Auto beim Hartz IV

    … ein Wert des Fahrzeuges über 7.500,00 € hinaus ist nur dann zu berücksichtigen, … | mehr

Allerdings kann das Kfz im Rahmen des allgemeinen Schonvermögens gemäß § 90 Einzusetzendes Vermögen
 
(1) …
(2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung
…
9. kleinerer Barbeträge oder sonstiger Geldwerte; dabei …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII als Schonvermögen berücksichtigt werden. Es gilt ein Schonvermögen in Höhe von zurzeit 5.000,00 € (vgl. § 1 – Kleinere Barbeträge
 
Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sinne des § 90 Abs. 2 Nummer 9 SGB XII sind:
1. … 5 000 Euro …
…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1 Nr. 1 der DVO
).

Merke:

Der Freibetrag nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII kann für das Kraftfahrzeug nur genutzt werden, wenn das Schonvermögen in Höhe von 5.000,00 € mit Barbeträgen nicht ausgeschöpft ist. Nur dann kann die Schongrenze mit anderen geldwerten Vermögensgegenständen aufgefüllt werden.

Ein Auto kann auch über die allgemeine Härteregelung gemäß § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII von der Verwertungspflicht ausgenommen sein (vgl. dazu z. B. Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.sozialgerichtsbarkeit.deBSG, Urteil vom 18. März 2008 – B 8/9b SO 11/06 R, Rdnr. 15):

Urteil des BSG vom 18. März 2008, B 8/9b SO 11/06 R, Rdnr. 15

… Nach § 90 Abs 3 S. 1 SGB XII dürfen Grundsicherungsleistungen jedoch nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde. Die Vorschrift formuliert ausdrücklich einen Bezug zu demjenigen, der sein Vermögen zum Einsatz zu bringen hat, soweit es vorliegend das Kfz betrifft, also zum Ehemann der Klägerin. Ob die Verwertung des Kfz für ihn eine Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII bedeutet, vermag der Senat ohne Feststellungen zum Wert des Kfz nicht zu beurteilen, selbst wenn Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der maßgebliche Wert für ein angemessenes Kfz nicht überschritten ist. …

Ein Auto kann darüber hinaus nach § 90 Einzusetzendes Vermögen
 
(1) …
(2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung
…
5. von Gegenständen, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind,
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 90 Abs. 2 Nr. 5 SGB XII
geschützt sein, wenn es zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich ist. Dies dürfte auch im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungen gelten.

Das Sozialamt kann also ein Fahrzeug in vielen Fällen nicht als Vermögen leistungsmindernd berücksichtigen.

Tipp

Die Überlassung eines PKW durch einen Dritten zur Benutzung stellt regelmäßig weder geldwertes Einkommen noch Vermögen dar (Beschluss des BVerwG vom 30. Dezember 1996, 5 B 47.96).

 

mehr zum Thema:


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    1. Einkommen und Vermögen im SGB XII     4. ...
    2. Kosten der Unterkunft
    3. Haushaltsgemeinschaft | mehr


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  • roter Paragraf vor Geldbündel
    Schonvermögen in Höhe von nur 3.214 …

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    Grundsätzlich soll zwar das gesamte verwertbare Vermögen von dem Hilfesuchenden eingesetzt werden, § 90 Einzusetzendes … | mehr

  • silberner Paragraf unter Lupe
    Bestattungsvorsorge als Schonvermögen

    Die im Rahmen eines angesparten Bestattungsvorsorgevertrages angesparten Leistungen des Versicherten können nach § 90 Einzusetzendes … | mehr


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15 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. Gül meint

    20. März 2018

    Mein Mutter bekommt Grundsicherung. Sie ist 73 Jahre alte. Sie hat gesundheitlichen Problemen, kann schlecht laufen und ist pflegebüdürtig. Sie wird von seinen Sohn gepflegt. Deswegen haben wir ein altes Auto gekauft. Das Auto wird auch teils für meine Mutter genutzt wegen Arztbesuchen, auch für Einkäufe. Das Auto ist auf meine Mutter angemeldet. Wird es Probleme geben bei Sozialhilfe? Danke für den Antworten

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      21. März 2018

      Hallo Gül,

      nach einer ersten, oberflächlichen rechtlichen Einschätzung könnte die Verwertung des Autos schließlich als Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII angesehen werden.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  2. Vorrentnerin meint

    20. Februar 2019

    Hallo, kann das Auto, das durch Darlehenskredit finanziert wird, bei der Grundsicherung als Vermögen angerechnet werden?

    Vielen Dank im Voraus

    Vorrentnerin

    antworten
  3. Kerstin meint

    16. Oktober 2019

    Hallo, ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Habe ein pkw das 6 Jahre alt ist. Laut Berechnung ist es ca 6.500 euro wert. Darf ich es behalten?

    antworten
  4. Lothar Breuer meint

    14. November 2019

    Hallo, ich bekomme Grundsicherung zur geringen Altersrente. Hab von Freunden ein Auto geschenkt bekommen. Wert ca. 500 €. Kann ich das Auto behalten?

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      15. November 2019

      Hallo Herr Breuer,

      gemäß dem oben Ausgeführten gilt:

      Jedenfalls kann das Kfz im Rahmen des „allgemeinen Schonvermögens“ gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch als Schonvermögen berücksichtigt werden. Es gilt ein Schonvermögen in Höhe von zurzeit 5.000,00 € (vgl. § 1 Nr. 1 der DVO).

      Also: wenn Sie nicht bereits 4.500 € haben, ist das Auto unproblematisch kein einzusetzendes Vermögen.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  5. Trevor meint

    23. November 2019

    Hallo,

    ich pflege meine Ex-Frau.

    Sie hat Grundsicherung – dazu bekommt Sie über 300 € Pflegegeld. Meine Frage ist, darf sie ein Auto auf Finanzierung kaufen im Wert bis 3.000 €?

    Ich danke im Voraus für ihre Antwort.

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      24. November 2019

      Hallo Trevor,

      es gilt das oben Ausgeführte:

      Bezieht Ihre Ex-Frau Grundsicherung im Alter, kann Sie einen PKW behalten, soweit ihr Vermögen insgesamt nicht mehr als 5000 Euro beträgt.

      Grüße
      Sönke Nippel

      antworten
  6. ABC meint

    23. November 2019

    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    Ich mache mein Abitur und bin vom Sozialamt zurzeit noch abhängig. Mein Bruder will mir ein Auto schenken. Darf ich es behalten und wenn ja unter welchen Kriterien darf ich es behalten und anmelden? Ich wohne alleine.

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      24. November 2019

      Hallo ABC,

      die Fragen zu dem PKW stellen sich meines Erachtens so nicht.

      Ein Schüler erhält weder Grundsicherung im Alter noch Grundsicherung für Arbeitsuchende. Allenfalls Sozialgeld kommt in Betracht. Das würde aber vom Jobcenter gewährt. Vom Sozialamt können Sie also meines Erachtens nicht abhängig sein.

      Vorrang hat bei Schülern die Ausbildungsförderung. Die Ausbildungsförderung sieht eine leistungsmindernde Anrechnung einzusetzenden Vermögens nicht wie die Grundsicherungssysteme vor.

      Sie können also ein Auto haben.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  7. dorenz meint

    18. Januar 2020

    Hallo,

    ich bekomme Grundsicherung nach SGB XII. Meine monatliche Hausversicherungspolice beträgt 53,20 € die auch übernommen wurde. Nun soll diese nicht mehr anerkannt werden, da lediglich nur noch die Gebäudeversicherung übernommen werden könne.
    D.h. Hausrat und Haftpflichtversicherung nicht mehr. Ist das korrekt?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    antworten
  8. Ich meint

    8. Dezember 2020

    Meine Eltern haben sich ein Auto gekauft. Um bei der Versicherung nicht hoch eingestuft zu werden, haben wir das Auto auf meinen Namen angemeldet. Sie bezahlen aber alle Beiträge.

    Wird mir das Auto angerechnet? Ich bekomme Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit.

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      11. Dezember 2020

      Hallo Ich,

      im Ergebnis dürfte es nicht verwundern, wenn das Sozialamt Ihnen das Auto zurechnet und Sie ggf. auf den Einsatz dieses Vermögens verweist.

      Dem können Sie dann entgegen halten, dass es nicht Ihr Auto ist. Im Ergebnis dürfte Ihnen dieses Vermögen nicht zugerechnet werden können.

      Allerdings machen Sie sich nur unnötig Schwierigkeiten.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
  9. Peter meint

    4. Januar 2021

    Ich bekomme Grundsicherungsrente, bin Altersrentner.

    Habe ein Auto im Wert ca. 1000,- €.Ist ja auch anerkannt.

    Meine Frage : Muss mir das Sozialamt auch die Kfz.-Haftplichtversicherung bezahlen bzw. einen Zuschuss bezahlen? Ich kann es leider nicht „stemmen: Bin auf das Auto angewiesen, da ich ziemlich krank bin.

    Ich bedanke mich sehr im voraus.

    Peter

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      6. Januar 2021

      Hallo Peter,

      nach einer ersten Einschätzung käme eine Anrechnung der Kosten der Kfz-Versicherung nur in Betracht, wenn Sie einen Hinzuverdienst erzielen würden.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      antworten
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