Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Startseite  Sozialversicherungsrecht - Übersicht  6. Pflegeversicherung

Aufklärung und Beratung in der Pflege, §§ 7 ff. SGB XI

25.11.2015, aktualisiert am 19.01.2023

VG Wort - ZählpixelDie Pflegekassen haben die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Beratung über eine gesunde, der Pflegebedürftigkeit vorbeugende Lebensführung zu unterstützen und auf die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen hinzuwirken, § 7 Aufklärung, Auskunft
 
(1) Die Pflegekassen haben die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Auskunft über …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 7 Abs. 1 SGB XI
. Darüber hinaus haben Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung), § 7a Pflegeberatung
 
(1) Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 7 a Abs. 1 S. 1 SGB XI
. Die Pflegekasse hat dem Antragsteller unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags auf Leistungen nach dem SGB XI entweder unter Angabe einer Kontaktperson einen konkreten Beratungstermin anzubieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist, oder einen Beratungsgutschein auszustellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eingelöst werden kann, § 7b Beratungsgutscheine
 
(1) Die Pflegekasse hat dem Antragsteller unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags auf Leistungen …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 7 b Abs. 1 S. 1 SGB XI
.

Neben der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI in den Pflegestützpunkten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und bei COMPASS Private Pflegeberatung (für Privatpatienten) bieten eine Vielzahl anderer Stellen Beratungen zu Leistungsansprüchen und Hilfeleistungen an.

In dem Internetauftritt der Stifung „Zentrum für Qualität in der Pflege“ lässt sich komfortabel per Postleitzahl und Datenbank nach Anlaufstellen zur Beratung suchen:

www.bdb.zqp.de

Für die Suche nach einer Anlaufstelle zur Beratung in Remscheid wurden z. B. folgende Ergebnisse ausgegeben:

Name Adresse PLZ Stadt
Stadt Remscheid Wohnberatung Alleestraße 66 42853 Remscheid
Stadt Remscheid Pflegeberatung Alleestraße 66 42853 Remscheid
Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises Lennep – Betreuungsverein Kirchhofstraße 2 42853 Remscheid
AWO Bezirksvferband Niederrhein e. V. – Demenzinitiative Remscheid Lindenhofstraße 13 42857 Remscheid
Selbsthilfe-Büro Remscheid Hastener Straße 15 42855 Remscheid
Stadt Remscheid – Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (Heimaufsicht) Hastener Str. 15 42855 Remscheid
Stadt Remscheid – Betreuungsstelle Hastener Str. 38-42 42855 Remscheid
Demenz-Servicezentrum Region Bergisches Land Remscheider Str. 76 42899 Remscheid

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