Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beiträgssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen

14. Februar 2020, aktualisiert am 8. Dezember 2020 | Kommentar schreiben

Statistik - Diagramm

Regelmäßig werden die Beitragssätze und die Bemessungsgrenzen der gesetzlichen Sozialversicherungen den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.

in diesem Beitrag:
1. Beitragssätze2. Beitragsbemes­sungsgrenzen3. Jaresarbeits­entgelt­grenze4. Entwicklung der Beitragssätze und der Bemessungs­grenzen

1. Beitragssätze

Wie hoch sind die Beitragssätze 2020?
Wo sind die Beitragssätze geregelt?

Im Jahr 2020 liegen die Beitragssätze in den Sozialversicherungen bei

Arbeitslosenversicherung 2,60 %
Krankenversicherung 14,60 %
Rentenversicherung 18,60 %
Pflegeversicherung 3,05 %

 
Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen (anders bei der Pflegeversicherung für Versicherte ohne Kind).

§ 341 Beitragssatz und Beitragsbemessung
 
…
(1) Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.
(2) …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 341 Abs. 2 SGB III
bestimmt den Beitragssatz und die Beitragsgbemessung zur Arbeitslosenversicherung.

Durch Verordnung bestimmt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen in der Rentenversicherung, §§ 160 Verordnungsermächtigung
 
…
Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. die Beitragssätze …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 160
und 157 ff. SGB VI. Der Beitragssatz orientiert sich an der Nachhaltigkeitsrücklage, § 158 Beitragssätze
 
…
Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung ist vom 1. Januar eines Jahres an zu verändern, wenn am 31. Dezember dieses Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 158 SGB VI
.

Die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften setzen gemäß § 21 Bemessung der Beiträge
 
…
Die Versicherungsträger haben die Beiträge, soweit diese von ihnen festzusetzen sind, so zu bemessen, dass die Beiträge zusammen mit den anderen Einnahmen …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 21 SGB IV
die Beiträge und die Bemessungsgrenzen durch Satzung selbst fest.

§ 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze
 
…
(1) Der Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; er wird durch Gesetz festgesetzt. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 55 SGB XI
bestimmt die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen für die Pflegeversicherung.

 

2. Beitrags­bemes­sungs­grenzen

Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2020?
Wo sind die Beitragsbemessungsgrenzen geregelt?

Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2020 im Westen bei 82.800 € (monatlich 6.900,00 €) für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung, im Osten bei 77.400,00 € (monatlich 6.450,00 €). Die Beitragsbemessung in der Rentenversicherung ändert sich in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 S. 1) im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen, § 159 Beitragsbemessungsgrenzen
 
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der knappschaftlichen Rentenversicherung ändern sich zum 1. Januar eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 S. 1) im vergangenen zu den …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 159 S. 1 SGB VI
.

Für die Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze in Ost und West bei 56.250,00 € (monatlich 4.687,50 €). Die Beitragsbemessungs­grundlagen finden sich in § 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze
 
…
(3) Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 für …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 223 Abs. 3 SGB V
in Verbindung mit § 6 Versicherungsfreiheit
 
…
(7) Abweichend von Abs. 6 S. 1 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 6 Abs. 7 SGB V
.

 

jährlich/monatlich
west
jährlich/monatlich
ost
Arbeitslosen- und Rentenversicherung 82.800 € 6.900,00 € 77.400 € 6.450,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung 56.250 € 4.687.50 € 56.250 € 4.687.50 €

 

3. Jahresarbeits­entgelt­grenze

Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020?
Wo ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze geregelt?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2020 jährlich 62.550,00 € bzw. 5.212,50 monatlich.

Mit Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze können Sie sich privat krankenversichern, § 6 Versicherungsfreiheit
 
…
(6) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Abs. 1 Nr. 1 beträgt im Jahr 2003 45 900 Euro. Sie ändert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 6 Abs. 6 SGB V
.

 

4. Entwicklung der Beitragssätze und der Beitrags­bemessungs­grenzen ab 2010

Wie haben sich die Beitragssätze und die Beitragsbemes­sungsgrenzen ab 2010 entwickelt?

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Beitragssätze der Arbeislosenversicherung, der Krankenversicherung, der Rentenversicherung sowie der Pflegeversicherung in der zeitlichen Entwicklung ab 2010. Die Gesamtbelastung liegt in den letzten zehn Jahren zwischen 39,5 und 40,4 % (ohne den Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung und ohne die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung):

 

Beitragssätze in der Sozialversicherung ab 2010
Datenquellen: Vorschriften gemäß dem oben zu 2. Ausgeführten


 
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung haben sich ab 2010 wie folgt entwickelt:

 

Beitragsbemessungsgrenzen in der zeitlichen Entwicklung ab 2010
Datenquellen: Vorschriften gemäß dem oben zu 3. Ausgeführten

 

Hinweis:

Zu weiteren statistischen Daten aus dem Sozialversicherungsrecht vergleiche auch den folgenden Beitrag:


  • Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren

    1. allgemeine Daten … | 2. Krankenversicherung … | 3. Rentenversicherung … | 4. Unfallversicherung … | 5. Pflegeversicherung … | 6. Klageverfahren …| mehr

 

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