Für die Beurteilung der Lage im Bürgergeld (SGB II) werden die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit herangezogen, vgl. § 53 SGB II.
Historische Reihen (bis 2018/2020) bleiben zur Entwicklung erkennbar. Neuere Jahrgänge aus BA/Destatis werden ergänzt, sobald konsolidierte Tabellen vorliegen.
Statistisch erfasst werden z. B. die Anzahl und die Entwicklung der Leistungsempfänger, die Summe der auszuzahlenden Leistungen, die Zahl der Widerspruchsverfahren, die Zahl der Klageverfahren, …
Insgesamt 5.847.255 Leistungsberechtigte waren bei den Jobcentern im Jahresdurchschnitt 2018 gemeldet. Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften bestanden 2018 im Durchschnitt monatlich in Höhe von 2.987.853.645 Euro. Ca. 166.000 Widersprüche lagen bei den Jobcentern vor. Der Bestand der Klageverfahren bei den Sozialgerichten wird mit 170.000 gemeldet.
1. Zahl der Leistungsberechtigten in Deutschland
Wie viele Personen beziehen Leistungen nach dem SGB II?
Wie entwickeln sich die Zahlen im Jahresvergleich?

Die Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten ist gemäß dem folgenden Säulendiagramm seit 2006 leicht rückläufig.


2. Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Deutschland
Wie viele Bedarfsgemeinschaften gibt es?
2018 gab es statistisch ca. 3,1 Millionen Bedarfsgemeinschaften, in denen ca. 6,1 Millionen Menschen lebten.



3. Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften
Wie hoch sind die monatlichen Zahlungsansprüche?
Die Bundesagentur für Arbeit erfasst die monatlichen Zahlungsansprüche in der Statistik nach „Zahlungsansprüchen der Bedarfsgemeinschaften“. Ich gehe davon aus, dass es sich bei den von der Bundesagentur in den statistischen Tabellen genannten Zahlen um Monatswerte im jeweiligen Jahresmittel handelt.


4. Bestand & Entwicklung der Widerspruchsverfahren
Wie viele Widerspruchsverfahren werden jährlich gegen Jobcenter geführt?
Den Bestand der laufenden Widerspruchsverfahren muss jedes Jobcenter – geordnet nach den Sachgebieten Verpflichtung anderer, Aufhebung und Erstattung, Sanktionen, sonstige Leistungen zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und Heizung, Regelleistung / Mehrbedarfe, Einkommen / Vermögen und Zugangsvoraussetzungen SGB II – der Bundesagentur für Arbeit melden.
165.799 Widersprüche waren bei der Bundesagentur im Mai 2019 gemeldet.



5. Bestand der Klagen und Eilrechtsverfahren vor den Sozialgerichten nach Sachgebieten
Wie viele Klagen werden gegen Jobcenter geführt?
Gegen welche Entscheidungen richten sich die Klagen?
Auch die Anzahl der Klageverfahren muss jedes Jobcenter der BA – nach Sachgebieten geordnet – mitteilen. Ca. 170.000 Klagen werden im Bericht von Mai 2019 gemeldet und den folgenden Sachgebieten zugeordnet:



Das Statistische Bundesamt zeigt zudem gerichtliche Zahlen: Das Sachgebiet „Angelegenheiten nach dem SGB II“ (Teilgebiet „SGB II und § 6a, b BKGG“) wird für 2017 mit einer Erledigungszahl von 123.284 (von 124.964) gemeldet. Ca. 35 % der insgesamt erledigten Klageverfahren (= 354.590) stammen aus dem Sachgebiet SGB II; mit Abstand folgen Renten- und Krankenversicherung.

6. Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten
Wie lange dauern die Verfahren vor den Sozialgerichten?
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Verfahren zum Bürgergeld (und zu Verfahren zum BKGG) vor den Sozialgerichten ergibt sich aus dem folgenden Balkendiagramm. Die meisten Verfahren (= 54 %) wurden innerhalb von 12 Monaten beendet.


7. Häufige Fragen
Warum steht hier überall „Bürgergeld (SGB II)“ und nicht mehr „Hartz IV“?
Seit 1. Januar 2023 heißt die Grundsicherung für Arbeitsuchende Bürgergeld. In Zeitreihen vor 2023 wurde häufig noch „Hartz IV“ ausgewiesen. Wir führen die Reihen fort und kennzeichnen sie einheitlich als SGB II (Bürgergeld).
Woher stammen die Zahlen zu Leistungsberechtigten, Bedarfsgemeinschaften und Zahlungen?
Aus den Tabellen und Zeitreihen der Bundesagentur für Arbeit (SGB II-Statistik). Maßgeblich sind die BA-Berichte zu „Eckwerten & Strukturen“, „Widersprüche & Klagen“ und verwandte Fachstatistiken (vgl. § 53 SGB II).
Sind die ausgewiesenen Zahlungsansprüche Monats- oder Jahreswerte?
Die BA weist die „Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften“ in der Regel als Monatswerte im jeweiligen Jahresmittel aus. Abweichungen werden in den BA-Tabellen vermerkt.
Wie lese ich die Zahlen zu Widersprüchen und Klagen richtig?
Bestände und Abgänge beziehen sich auf unterschiedliche Stichtage/Zeiträume. Ein Bestand ist der zum Stichtag offene Vorrat; Abgänge sind die in einem Zeitraum erledigten Fälle. Summen in Grafiken können je nach BA-Tabellenblatt (Monat/Quartal) scheinbar differieren – maßgeblich ist die Tabellenlegende.
Warum unterscheiden sich Verfahrensdauern zwischen BA- und Destatis-Daten?
Die BA berichtet über Verfahren mit Jobcenter-Bezug; Destatis über die Justizstatistik der Sozialgerichte. Die Durchschnittsdauer bei Destatis umfasst alle Erledigungsarten; Verfahren, die durch Urteil enden, dauern regelmäßig deutlich länger.
8. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Weiterführend zu Bürgergeld und Statistiken:
§ 53 SGB II
- Bundesagentur für Arbeit (BA): Eckwerte & Strukturen SGB II / Widersprüche & Klagen (Zeitreihen ab 2005 bzw. 2013).
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Fachserie 10 Reihe 2.7 – „Sozialgerichte“ (2017–2020, historische Justizstatistik).
- Gesetzliche Grundlage der Statistikführung: § 53 SGB II.
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