Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 1 Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende
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§ 6 d SGB II – Jobcenter
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(Link: Inhaltsübersicht SGB II mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Das SGB II trägt den amtlichen Titel Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Das SGB II regelt die Leistungen zum Arbeitslosengeld, zum Sozialgeld und zur Arbeitsförderung. Umgangssprachlich wurden die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zunächst Hartz IV, jetzt Bürgergeld genannt.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende beinhaltet Leistungen zum Der Regelbedarf umfasst gemäß § 20 Abs. 1 SGB II Ernährung, Kleidung, … der Regelbedarf beträgt zurzeit 424,00 Euro …
(Link: zum Beitrag)Regelbedarf, zu den Das SGB II definiert den Begriff der Unterkunft nicht. Die Kosten der angemessenen Wohnung sollen ersetzt werden. § 22 SGB II regelt zusammenfassend die Leistungen in Bezug auf die Unterkunft. …
(Link: zur Einführung 4. Kosten der Unterkunft)Kosten der Unterkunft und zum Die Mehrbedarfe werden in §§ 21 und 23 SGB II geregelt. Ein Mehrbedarf steht dem Bürgergeld-Empfänger zusätzlich zu dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und den Kosten für die Wohnung zur Verfügung. …
(Link: zur Einführung 5. Mehrbedarfe)Mehrbedarf. Auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden von der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfasst. Die Leistungen werden unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen gewährt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll den Menschen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu decken, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichen.
Wer Grundsicherung bekommt, wird in eine Regelbedarfsstufe eingruppiert. Diese Einteilung berücksichtigt die persönliche Situation – zum Beispiel, ob eine Person alleinstehend ist oder mit ihrer Familie in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt und deshalb Unterstützung braucht.
Träger der Leistungen sind die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Kommunen. Die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende können beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist ein steuerfinanziertes staatliches Fürsorgesystem, das für erwerbsfähige Leistungsberechtigte neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts insbesondere Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt bzw. in eine Beschäftigung erbringt.
Änderungen in dem SGB II ab dem 1. Januar 2011:
Während sich die Auswirkungen für ehemalige Sozialhilfeempfänger in einem überschaubaren Rahmen hielten, sind die Auswirkungen auf die die Arbeitslosenhilfeempfänger oft als dramatisch zu bezeichnen.
Die „Niveauabsenkung“ bei ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfängern tritt besonders dort auf, wo es Bedarfsgemeinschaften und Partnereinkommen gibt. Die „Niveauabsenkung“ wird durch einen befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld nur „abgefedert“, ändert aber nicht grundsätzlich die „Niveauabsenkung“ (der Zuschlag wird seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr gewährt – § 24 SGB II wurde ersatzlos gestrichen!).
Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass die Leistungen nach dem SGB II für eine Vielzahl von Personen in der Bundesrepublik Deutschland von existenzieller Bedeutung sind.
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