Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe

15. Februar 2011, aktualisiert am 14. September 2020 | Kommentar schreiben

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Das Bundessozialgericht hat am 18. Januar 2011 entschieden (Bild: zum Urteilwww. … .deB 4 AS 108/10 R), dass ein als selbständiger Rechtsanwalt tätiger und privat krankenversicherter Kläger im Jahr 2009 von der ARGE (jetzt: Jobcenter) die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen kann. Der Kläger konnte nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln:

Leitsätze

Ein privat krankenversicherter Bezieher von Alg II-Leistungen kann die Übernahme seiner unterhalb des hälftigen Höchstbetrags zur gesetzlichen Krankenversicherung liegenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Wege einer analogen Anwendung der für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen geltenden Regelung von dem SGB 2-Träger beanspruchen.

Nähere Informationen auch zur Höhe der gemäß § 26 SGB II zu übernehmenden Leistungen finden Sie in der oben genannten Entscheidung.

 

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