Eine übersichtliche Dokumentation zur „Kodifikation“ des SGB IX finden Sie im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages.
Einen ersten Überblick zu der „Notwendigkeit und den Zielen des Gesetzes“ sowie den „Inhaltlichen Schwerpunkten“ und zur „Gliederung“ sowie weitere Informationen und Kommentierungen zum Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht finden Sie insbesondere im Allgemeinen Teil und im Besonderen Teil der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des SGB IX aus dem Jahr 2001 (Bundestagsdrucksachen 14/5074, Seiten 92 bis 98):
- Allgemeiner Teil
A. Allgemeiner Teil (Seiten 92 bis 98):
I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes
1. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung einer seit langem bestehenden Forderung nach, das Recht der Rehabilitation behinderter Menschen weiterzuentwickeln und im Sozialgesetzbuch als weiteres Buch zusammenzufassen. Diese Forderung hat auch der Deutsche Bundestag am 19. Mai 2000 durch die einstimmige Annahme des interfraktionellen Entschließungsantrags
„Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist eine dringliche politische und gesellschaftliche Aufgabe“ (Drucksache 14/2913) noch einmal bekräftigt.…
II. Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes
1. Teilhabe an der Gesellschaft
Im Mittelpunkt des Gesetzgebungsvorhabens steht die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Ziel der Sozialleistungen soll in Anlehnung an das „Partizipationsmodell“, das der im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stattfindenden internationalen Diskussion um eine Weiterentwicklung der ICIDH-1 zur ICIDH-2 zugrunde liegt, die Förderung der Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben, sein.
…
III. Im Einzelnen gliedert sich der Gesetzentwurf wie folgt:
Artikel 1 enthält die Einordnung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts ins Sozialgesetzbuch, und zwar in Form eines eigenen, Neunten Buches.
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- Besonderer Teil (Seiten 98 bis 136)
Im Besonderen Teil der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf der Neufassung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts können Sie jeweils kurze – kostenlose – Kommentierungen der jeweiligen Vorschriften des SGB IX (Seiten 98 bis 115) sowie der anderen von dem Gesetzesvorhaben betroffenen Gesetzbücher (Seiten 115 bis 136) finden:
Zu Artikel 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Neuntes Buch (IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Zu Teil 1 (Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen)
Zu Kapitel 1 (Allgemeine Regelungen)
Zu § 1 (Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft)
Die Vorschrift formuliert die Ziele des Neunten Buches im Rahmen des Sozialgesetzbuches. Vorangestellt und hervorgehoben wird das Ziel, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen durch besondere Sozialleistungen (Leistungen zur Teilhabe) zu fördern.
…Zu § 2 (Behinderung)
Die Vorschrift grenzt mit Begriffsbestimmungen den Personenkreis ab, für den die in § 1 umschriebenen Ziele und damit die Regelungen des Neunten Buches insgesamt von Bedeutung sind.
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