Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

Dokumentation zur Entstehung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts

05.12.2012, aktualisiert am 18.11.2021 | Kommentar schreiben

Symbol Rollstuhlfahrer auf Straße zum Hoizont

VG Wort - ZählpixelEine übersichtliche Dokumentation zur „Kodifikation“ des SGB IX finden Sie im Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages.

Einen ersten Überblick zu der „Notwendigkeit und den Zielen des Gesetzes“ sowie den „Inhaltlichen Schwerpunkten“ und zur „Gliederung“ sowie weitere Informationen und Kommentierungen zum Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht finden Sie insbesondere im Allgemeinen Teil und im Besonderen Teil der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des SGB IX aus dem Jahr 2001 (Bundestagsdrucksachen 14/5074, Seiten 92 bis 98):

  1. Allgemeiner Teil

    A. Allgemeiner Teil (Seiten 92 bis 98):

    I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes

    1. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung einer seit langem bestehenden Forderung nach, das Recht der Rehabilitation behinderter Menschen weiterzuentwickeln und im Sozialgesetzbuch als weiteres Buch zusammenzufassen. Diese Forderung hat auch der Deutsche Bundestag am 19. Mai 2000 durch die einstimmige Annahme des interfraktionellen Entschließungsantrags
    „Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist eine dringliche politische und gesellschaftliche Aufgabe“ (Drucksache 14/2913) noch einmal bekräftigt.

    …

    II. Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzes

    1. Teilhabe an der Gesellschaft

    Im Mittelpunkt des Gesetzgebungsvorhabens steht die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Ziel der Sozialleistungen soll in Anlehnung an das „Partizipationsmodell“, das der im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stattfindenden internationalen Diskussion um eine Weiterentwicklung der ICIDH-1 zur ICIDH-2 zugrunde liegt, die Förderung der Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen an der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben, sein.

    …

    III. Im Einzelnen gliedert sich der Gesetzentwurf wie folgt:

    Artikel 1 enthält die Einordnung des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts ins Sozialgesetzbuch, und zwar in Form eines eigenen, Neunten Buches.

    …

  2. Besonderer Teil (Seiten 98 bis 136)

    Im Besonderen Teil der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf der Neufassung des Rehabilitations- und Schwerbehidnertenrechts können Sie jeweils kurze – kostenlose – Kommentierungen der jeweiligen Vorschriften des SGB IX (Seiten 98 bis 115) sowie der anderen von dem Gesetzesvorhaben betroffenen Gesetzbücher (Seiten 115 bis 136) finden:

    Zu Artikel 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Neuntes Buch (IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

    Zu Teil 1 (Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen)

    Zu Kapitel 1 (Allgemeine Regelungen)

    Zu § 1 (Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft)

    Die Vorschrift formuliert die Ziele des Neunten Buches im Rahmen des Sozialgesetzbuches. Vorangestellt und hervorgehoben wird das Ziel, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen durch besondere Sozialleistungen (Leistungen zur Teilhabe) zu fördern.
    …

    Zu § 2 (Behinderung)

    Die Vorschrift grenzt mit Begriffsbestimmungen den Personenkreis ab, für den die in § 1 umschriebenen Ziele und damit die Regelungen des Neunten Buches insgesamt von Bedeutung sind.
    …

    …

 

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit ca. 30 weiteren Beiträgen auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Schwerbehindertenrecht in Stichworten
    Schwerbehindertenrecht - Übersicht

    1. Feststellung der Schwer­be­hin­derten­eigenschaft     4. ...
    2. Merkzeichen
    3. arbeitsrechtliche Bezüge | mehr


Weitere Beiträge im Zusammenhang mit den oben besprochenen Themen:
  • Symbol Rollstuhl
    Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation und Teilhabe

    ... der Bereich des Versorgungsamtes Wuppertal erstreckt sich auch auf Remscheid ... | Schwerbehindertenrecht ... | Rehabilitation und Teilhabe ... ... | mehr

  • blau-weiße Würfel mit Paragrafen
    Zum Grad der Behinderung – Gesamt-GdB …

    ... zur Festsetzung des Gesamt GdB gemäß § 152 Abs. 3 SGB IX bei mehreren Beeinträchtigungen ... | zum Grad der Behinderung ... | Einzelgrad ... | Gesamtgrad... ... | mehr

  • Statisitik mit braunen Balken und roter Linie
    Statistiken zum Schwerbehindertenrecht und zum Verfahren

    1. allgemeine statistische Daten zur Schwerbehinderung ... | 2. Daten zum Verwaltungsverfahren ... | 3. Widerspruchsverfahren | ... 4. Klageverfahren ... ... | mehr


Auch über das Stichwortverzeichnis finden Sie Links zu den jeweiligen Beiträgen:
  • Sozialrecht in Stichworten
    Stichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort oder den Paragrafen enthalten ... | mehr


 
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse. Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch die Übersichtsseiten und das Stichwortverzeichnis einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.



p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Symbol Rollstuhlfahrer auf Straße zum Hoizont

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG