Wie viele Verfahren landen bei den Sozialgerichten? Wie lange dauern Klagen—und wie oft entscheiden Gerichte per Urteil, Vergleich oder Rücknahme? Diese Seite bündelt die wichtigsten Kennzahlen zu Fallzahlen, Verfahrensdauer, Untätigkeitsklagen sowie LSG/BSG – kompakt erklärt, mit Grafiken und Quellen.
Tabellen und Grafiken reichen – je nach Quelle – bis 2018/2020. Neuere Jahrgänge werden ergänzt, sobald offizielle Veröffentlichungen vorliegen.
1. Entwicklung der Fallzahlen
Die Zahl der insgesamt vor den Sozialgerichten in der ersten Instanz seit 2005 zu Jahresbeginn vorliegenden Verfahren zeigt das folgende Diagramm. Die ausgewiesenen Werte beinhalten nur die Anzahl der Verfahren vor den Sozialgerichten und nicht die Anzahl der Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht (s. dazu unten 5. und 6.).

2. Erledigte Verfahren nach Sachgebieten
Entsprechend den gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten zeigt sich in dem folgenden Balkendiagramm die Verteilung der erstinstanzlich erledigten Verfahren nach Sachgebieten. Auch hier werden Verfahren der Landessozialgerichte sowie des Bundessozialgerichts nicht mitgezählt.
Die Mehrzahl der 2017 erledigten Verfahren von 354.590 betraf die Sachgebiete Hartz 4 (124.964), Rentenversicherung (58.333), Krankenversicherung (52.909) und das Schwerbehindertenrecht (44.127).

* ohne Verfahren Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Länder
3. Verfahrensdauer (Klage)
52 % der im Jahr 2017 vor den deutschen Sozialgerichten erstinstanzlich erledigten Klageverfahren konnten innerhalb von zwölf Monaten erledigt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 15,1 Monate.
Von insgesamt 355.297 Klageverfahren wurden gemäß dem folgenden Diagramm 58.612 innerhalb von 3 Monaten, 46.870 nach 3 bis 6 Monaten und weitere 80.049 Verfahren nach 6 bis 12 Monaten nach Eingang erledigt.


| Erledigungen insgesamt | 15,2 Monate |
| davon durch Urteil | 25,0 Monate |
Aus der Tabelle oben ergibt sich also die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2018 in erster Instanz vor den deutschen Sozialgerichten erledigten Verfahren mit 15,2 Monaten sowie auch die Verfahrensdauer der davon durch Urteil erledigten Verfahren mit 25 Monaten.
Aus dem folgenden Diagramm ergibt sich die Art der Erledigung im Hinblick auf die insgesamt im Jahr 2018 erledigten Klageverfahren:

4. Vorläufiger Rechtsschutz
Insgesamt 36.727 Fälle zum vorläufigen Rechtsschutz konnten die Sozialgerichte im Jahr 2018 erledigen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug hier 1,1 Monate (Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 3_3).
Für die im Jahr 2018 erledigten Verfahren beim vorläufigen Rechtsschutz ergibt sich die Art der Erledigung aus dem folgenden Balkendiagramm. Von den 36.727 Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz erledigten die Sozialgerichte 18.717 durch Beschluss:

5. Untätigkeitsklagen
Anfang des Jahres 2020 waren bei den Sozialgerichten in der ersten Instanz 472.605 Verfahren anhängig (vgl. das folgende Diagramm und oben zu 1.). Im Laufe des Jahres 2020 kamen 309.650 Neuzugänge hinzu. Davon waren 15.170 Untätigkeitsklagen. Dies entspricht für das Jahr 2020 einem Anteil von ca. 4,8 % an den Neuzugängen.
Etwa jede 20. Klage war 2020 also eine Untätigkeitsklage.

Vertiefend zur Untätigkeitsklage:
Rechtsgrundlage der Untätigkeitsklage: § 88 SGG (Wartefrist).
6. Landessozialgerichte
Die deutschen Landessozialgerichte konnten im Jahr 2018 insgesamt 26.229 Berufungsverfahren erledigen. Die Mehrzahl dieser Erledigungen stammten aus den Gebieten Rentenversicherung (7.283), Hartz 4 (4.931) und Krankenversicherung (3.839):

7. Bundessozialgericht
Die Zahl der Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht ging von 2006 bis 2020 von 1 089 auf 1 035 leicht zurück.

8. Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Sozialgericht?
Etwa die Hälfte aller Klageverfahren wird innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei rund 15 Monaten. Wird das Verfahren durch Urteil entschieden, dauert es im Schnitt länger – etwa zwei Jahre.
Wie viele Klagen sind derzeit bei den Sozialgerichten anhängig?
In den letzten Jahren schwankte die Zahl der anhängigen Verfahren in der ersten Instanz zwischen 300.000 und 500.000. Die Tendenz ist leicht rückläufig. Eine Übersicht der Entwicklung seit 2005 zeigt das Diagramm im Abschnitt „Fallzahlen“.
Welche Streitgegenstände dominieren vor den Sozialgerichten?
Am häufigsten verhandelt werden Verfahren aus dem Bereich Bürgergeld / SGB II, gefolgt von Renten-, Kranken- und Schwerbehindertenverfahren. Zusammen machen sie über zwei Drittel aller Verfahren aus.
Wie häufig kommt es zu Untätigkeitsklagen?
Rund 5 % aller Neuzugänge vor den Sozialgerichten sind Untätigkeitsklagen, also Klagen wegen unterbliebener Behördenentscheidung nach § 88 SGG. Das entspricht etwa jeder zwanzigsten Klage.
Wie schnell entscheiden die Gerichte über Eilanträge?
Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz dauern im Durchschnitt nur ein bis zwei Monate – sie werden also wesentlich schneller erledigt als normale Klagen.
9. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Weiterführende Beiträge zu Klage, einstweiligen Rechtsschutz, Berufung und Statistiken:
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