Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Allgemeines Sozialrecht – … - Einführung » 3. SGG

Statistik – Verfahren vor den Sozialgerichten

Beitrag vom 25.03.2020, aktualisiert am 11.09.2025

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Wie hat sich die Zahl der vor den Sozialgerichten anhängigen Verfahren entwickelt?
Wie viele Verfahren liegen zum Hartz 4, zum Schwerbehindertenrecht, zum Sozialversicherungsrecht, … vor?
Wie lang dauert ein Verfahren vor den Sozialgerichten?

  • 1. Entwicklung der Fallzahlen
  • 2. Fallzahlen nach Sachgebieten
  • 3. Verfahrensdauer
  • 4. Untätigkeitsklagen
  • 5. Landessozialgericht
  • 6. Bundessozialgericht

1. Entwicklung der Fallzahlen

Die Zahl der insgesamt vor den Sozialgerichten in der ersten Instanz seit 2005 zu Jahresbeginn vorliegenden Verfahren zeigt das folgende Diagramm. Die ausgewiesenen Werte beinhalten nur die Anzahl der Verfahren vor den Sozialgerichten und nicht die Anzahl der Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht (s. dazu unten 5. und 6.).

Diagramm - Zahl der zu Jahresbeginn vor den Sozialgerichten anhängigen Zahlen ab 2005

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 6. August 2021, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2020, 1_1

2. Fallzahlen nach Sachgebieten

Entsprechend den gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten zeigt sich in dem folgenden Balkendiagramm die Verteilung der erstinstanzlich erledigten Verfahren nach Sachgebieten. Auch hier werden Verfahren der Landessozialgerichte sowie des Bundessozialgerichts nicht mitgezählt.

Die Mehrzahl der 2017 erledigten Verfahren von 354.590 betraf die Sachgebiete Hartz 4 (124.964), Rentenversicherung (58.333), Krankenversicherung (52.909) und das Schwerbehindertenrecht (44.127).

Balkendiagramm: Zahl der 2017 erledigten Verfahren vor den Sozialgerichten nach Sachgebieten

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 21. August 2018; neu für 2018 mit anderen Werten: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2017, 2_4
* ohne Verfahren Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Länder
Hinweis:

Weitere statistische Daten zu Sozialgerichten – insbesondere zu den Sachgebieten Hartz 4 und Schwerbehindertenrecht – finden Sie auch in den folgenden Beiträgen:

  • Hartz 4 – statistische Daten und Fakten

    1. Leistungsberechtigte … | 2. Zahl der Bedarfsgemeinschaften … | 3. Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften … | 4. Widerspruchsverfahren … … | mehr

  • Statistiken zum Schwerbehindertenrecht und zum Verfahren …

    1. allgemeine statistische Daten zur Schwerbehinderung … | 2. Daten zum Verwaltungsverfahren … | 3. Widerspruchsverfahren | … 4. Klageverfahren … … | mehr

  • Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren

    1. allgemeine Daten … | 2. Krankenversicherung … | 3. Rentenversicherung … | 4. Unfallversicherung … | 5. Pflegeversicherung … | 6. Klageverfahren … … | mehr

3. Verfahrensdauer

In den vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Berichten der deutschen Sozialgerichte wird zunächst zwischen der Dauer der Klageverfahren und der Dauer der Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz unterschieden:

 

a) Klageverfahren

52 % der im Jahr 2017 vor den deutschen Sozialgerichten erstinstanzlich erledigten Klageverfahren konnten innerhalb von zwölf Monaten erledigt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 15,1 Monate.

Von insgesamt 355.297 Klageverfahren wurden gemäß dem folgenden Diagramm 58.612 innerhalb von 3 Monaten, 46.870 nach 3 bis 6 Monaten und weitere 80.049 Verfahren nach 6 bis 12 Monaten nach Eingang erledigt.

Balkendiagramm: durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2017 erledigten Verfahre

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 21. August 2018 in absoluten Zahlen, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2017, 2_3; neu für 2018 in Prozentzahlen: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019
In dem folgenden Kreisdiagramm ist die Zahl der Erledigungen mit der durchschnittlichen Verfahrensdauer in Prozent für das Jahr 2018 abgebildet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von 15,2 Monaten veränderte sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich.

Verfahrensdauer für das Jahr 2018

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Tabellenblatt 2_3
Bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer der Klageverfahren vor den Sozialgerichten (bezogen auf die Zahl der erledigten Verfahren) ist zu beachten, dass die Mehrzahl der Klagen nicht durch Urteil, sondern durch Klagerücknahme, Anerkenntnis, Erledigung, Vergleich, … beendet wird. Nur 38.323 der im Jahr 2018 erledigten 347.759 Klageverfahren (= 11 %) wurden durch Urteil beendet. Daher ergeben sich auch erheblich längere Verfahrensdauern bei einer Erledigung durch Urteil. Während die durchschnittliche Verfahrensdauer (einschließlich Erledigung durch Urteil) bei 15,2 Monaten liegt, liegt die durchschnittliche statistische Verfahrensdauer bei Erledigung durch Urteil bei 25,0 Monaten.

Erledigungen insgesamt 15,2 Monate
davon durch Urteil 25,0 Monate

Aus der Tabelle oben ergibt sich also die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2018 in erster Instanz vor den deutschen Sozialgerichten erledigten Verfahren mit 15,2 Monaten sowie auch die Verfahrensdauer der davon durch Urteil erledigten Verfahren mit 25 Monaten.

Aus dem folgenden Diagramm ergibt sich die Art der Erledigung im Hinblick auf die insgesamt im Jahr 2018 erledigten Klageverfahren:

Balkendiagramm: Art der Erledigung der Klagen vor den Sozialgerichten

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 2_8

b) Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz

Insgesamt 36.727 Fälle zum vorläufigen Rechtsschutz konnten die Sozialgerichte im Jahr 2018 erledigen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug hier 1,1 Monate (Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 3_3).

Für die im Jahr 2018 erledigten Verfahren beim vorläufigen Rechtsschutz ergibt sich die Art der Erledigung aus dem folgenden Balkendiagramm. Von den 36.727 Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz erledigten die Sozialgerichte 18.717 durch Beschluss:

Balkendiagramm: Art der Erledigung der Verfahren beim vorläufigen Rechtsschutz

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 3_3

4. Untätigkeitsklagen

Anfang des Jahres 2020 waren bei den Sozialgerichten in der ersten Instanz 472.605 Verfahren anhängig (vgl. das folgende Diagramm und oben zu 1.). Im Laufe des Jahres 2020 kamen 309.650 Neuzugänge hinzu. Davon waren 15.170 Untätigkeitsklagen. Dies entspricht für das Jahr 2020 einem Anteil von ca. 4,8 % an den Neuzugängen.

Etwa jede 20. Klage war 2020 also eine Untätigkeitsklage.

Balkendiagramm: Anteil der Untätigkeitsklagen an den Verfahren insgesamt - 2016 bis 2018

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 6. August 2021, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2020, 1_1
Hinweis:

Zur Untätigkeitsklage siehe auch den Beitrag:

  • Die Untätigkeitsklage im Sozialrecht – Kostentragungspflicht der Behörde

    Erst sechs Monate nach der Antragstellung kann der Hilfesuchende den Anspruch gerichtlich geltend machen, … | mehr

5. Landessozialgerichte

Die deutschen Landessozialgerichte konnten im Jahr 2018 insgesamt 26.229 Berufungsverfahren erledigen. Die Mehrzahl dieser Erledigungen stammten aus den Gebieten Rentenversicherung (7.283), Hartz 4 (4.931) und Krankenversicherung (3.839):

vor den Landessozialgerichten im Jahr 2018 erledigte Berufungsverfahren nach Sachgebieten

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 5_4_1
Neben den 26.229 Berufungsverfahren konnten die Landessozialgerichte noch 198 Verfahren in der ersten Instanz (141 Klagen und 57 Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz), 313 Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz in der Rechtsmittelinstanz und 14.103 Beschwerdeverfahren erledigen.
Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, Tabellenblätter 4_1, 6_1 und 7_1

6. Bundessozialgericht

Die Zahl der Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht ging von 2006 bis 2020 von 1 089 auf 1 035 leicht zurück.

Säulendiagramm: Zahl der Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht ab 2006

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 6. August 2021, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2020, Tabellenblatt 8_1

Weiterführende Informationen

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