Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Allgemeines Sozialrecht – … - Einführung » 3. SGG

Statistik – Verfahren vor den Sozialgerichten

Beitrag vom 25.03.2020, aktualisiert am 09.11.2025

VG Wort - ZählpixelWie viele Verfahren landen bei den Sozialgerichten? Wie lange dauern Klagen—und wie oft entscheiden Gerichte per Urteil, Vergleich oder Rücknahme? Diese Seite bündelt die wichtigsten Kennzahlen zu Fallzahlen, Verfahrensdauer, Untätigkeitsklagen sowie LSG/BSG – kompakt erklärt, mit Grafiken und Quellen.

Datenstand:
Tabellen und Grafiken reichen – je nach Quelle – bis 2018/2020. Neuere Jahrgänge werden ergänzt, sobald offizielle Veröffentlichungen vorliegen.
  • 1. Entwicklung der Fallzahlen
  • 2. Erledigte Verfahren nach Sachgebieten
  • 3. Verfahrensdauer (Klage)
  • 4. Vorläufiger Rechtsschutz
  • 5. Untätigkeitsklagen
  • 6. Landessozialgerichte
  • 7. Bundessozialgericht
  • 8. Häufige Fragen
  • 9. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. Entwicklung der Fallzahlen

Die Zahl der insgesamt vor den Sozialgerichten in der ersten Instanz seit 2005 zu Jahresbeginn vorliegenden Verfahren zeigt das folgende Diagramm. Die ausgewiesenen Werte beinhalten nur die Anzahl der Verfahren vor den Sozialgerichten und nicht die Anzahl der Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht (s. dazu unten 5. und 6.).

Diagramm - Zahl der zu Jahresbeginn vor den Sozialgerichten anhängigen Zahlen ab 2005

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 6. August 2021, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2020, 1_1 (Tabelle inzwischen nicht mehr online unter www.destatis.de verfügbar, Stand 2020).

2. Erledigte Verfahren nach Sachgebieten

Entsprechend den gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten zeigt sich in dem folgenden Balkendiagramm die Verteilung der erstinstanzlich erledigten Verfahren nach Sachgebieten. Auch hier werden Verfahren der Landessozialgerichte sowie des Bundessozialgerichts nicht mitgezählt.

Die Mehrzahl der 2017 erledigten Verfahren von 354.590 betraf die Sachgebiete Hartz 4 (124.964), Rentenversicherung (58.333), Krankenversicherung (52.909) und das Schwerbehindertenrecht (44.127).

Balkendiagramm: Zahl der 2017 erledigten Verfahren vor den Sozialgerichten nach Sachgebieten

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 21. August 2018; neu für 2018 mit anderen Werten: 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2017, 2_4 (Tabelle inzwischen nicht mehr online, Stand 2018).
* ohne Verfahren Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Länder

3. Verfahrensdauer (Klage)

52 % der im Jahr 2017 vor den deutschen Sozialgerichten erstinstanzlich erledigten Klageverfahren konnten innerhalb von zwölf Monaten erledigt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 15,1 Monate.

Von insgesamt 355.297 Klageverfahren wurden gemäß dem folgenden Diagramm 58.612 innerhalb von 3 Monaten, 46.870 nach 3 bis 6 Monaten und weitere 80.049 Verfahren nach 6 bis 12 Monaten nach Eingang erledigt.

Statistik - Verfahren vor den Sozialgerichten 7

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 21. August 2018 in absoluten Zahlen, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2017, 2_3; neu für 2018 in Prozentzahlen: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019 (Tabelle inzwischen nicht mehr online, Stand 2018)
In dem folgenden Kreisdiagramm ist die Zahl der Erledigungen mit der durchschnittlichen Verfahrensdauer in Prozent für das Jahr 2018 abgebildet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von 15,2 Monaten veränderte sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich.

Verfahrensdauer für das Jahr 2018

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Tabellenblatt 2_3 (Tabelle inzwischen nicht mehr online, Stand 2019).
Bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer der Klageverfahren vor den Sozialgerichten (bezogen auf die Zahl der erledigten Verfahren) ist zu beachten, dass die Mehrzahl der Klagen nicht durch Urteil, sondern durch Klagerücknahme, Anerkenntnis, Erledigung, Vergleich, … beendet wird. Nur 38.323 der im Jahr 2018 erledigten 347.759 Klageverfahren (= 11 %) wurden durch Urteil beendet. Daher ergeben sich auch erheblich längere Verfahrensdauern bei einer Erledigung durch Urteil. Während die durchschnittliche Verfahrensdauer (einschließlich Erledigung durch Urteil) bei 15,2 Monaten liegt, liegt die durchschnittliche statistische Verfahrensdauer bei Erledigung durch Urteil bei 25,0 Monaten.

Erledigungen insgesamt 15,2 Monate
davon durch Urteil 25,0 Monate

Aus der Tabelle oben ergibt sich also die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2018 in erster Instanz vor den deutschen Sozialgerichten erledigten Verfahren mit 15,2 Monaten sowie auch die Verfahrensdauer der davon durch Urteil erledigten Verfahren mit 25 Monaten.

Aus dem folgenden Diagramm ergibt sich die Art der Erledigung im Hinblick auf die insgesamt im Jahr 2018 erledigten Klageverfahren:

Balkendiagramm: Art der Erledigung der Klagen vor den Sozialgerichten

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 2_8 (Tabelle inzwischen nicht mehr online, Stand 2018).

4. Vorläufiger Rechtsschutz

Insgesamt 36.727 Fälle zum vorläufigen Rechtsschutz konnten die Sozialgerichte im Jahr 2018 erledigen.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug hier 1,1 Monate (Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 3_3).

Für die im Jahr 2018 erledigten Verfahren beim vorläufigen Rechtsschutz ergibt sich die Art der Erledigung aus dem folgenden Balkendiagramm. Von den 36.727 Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz erledigten die Sozialgerichte 18.717 durch Beschluss:

Balkendiagramm: Art der Erledigung der Verfahren beim vorläufigen Rechtsschutz

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 3_3 (Tabelle inzwischen nicht mehr online, Stand 2018)

5. Untätigkeitsklagen

Anfang des Jahres 2020 waren bei den Sozialgerichten in der ersten Instanz 472.605 Verfahren anhängig (vgl. das folgende Diagramm und oben zu 1.). Im Laufe des Jahres 2020 kamen 309.650 Neuzugänge hinzu. Davon waren 15.170 Untätigkeitsklagen. Dies entspricht für das Jahr 2020 einem Anteil von ca. 4,8 % an den Neuzugängen.

Etwa jede 20. Klage war 2020 also eine Untätigkeitsklage.

Balkendiagramm: Anteil der Untätigkeitsklagen an den Verfahren insgesamt - 2016 bis 2018

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 6. August 2021, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2020, 1_1 (Tabelle inzwischen nicht mehr online, Stand 2018)

Vertiefend zur Untätigkeitsklage:

  • Untätigkeitsklage nach § 88 SGG – Fristen, Muster & Kosten im Sozialrecht

    Untätigkeitsklage im Sozialrecht: Fristen nach § 88 SGG (3/6 Monate), Voraussetzungen, Musterklage & Kosten. Wann ist die Klage begründet?

    ... | mehr

Rechtsgrundlage der Untätigkeitsklage: § 88 SGG (Wartefrist).

6. Landessozialgerichte

Die deutschen Landessozialgerichte konnten im Jahr 2018 insgesamt 26.229 Berufungsverfahren erledigen. Die Mehrzahl dieser Erledigungen stammten aus den Gebieten Rentenversicherung (7.283), Hartz 4 (4.931) und Krankenversicherung (3.839):

vor den Landessozialgerichten im Jahr 2018 erledigte Berufungsverfahren nach Sachgebieten

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2018, 5_4_1 (Tabelle inzwischen nicht mehr online, Stand 2018)
Neben den 26.229 Berufungsverfahren konnten die Landessozialgerichte noch 198 Verfahren in der ersten Instanz (141 Klagen und 57 Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz), 313 Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz in der Rechtsmittelinstanz und 14.103 Beschwerdeverfahren erledigen.

7. Bundessozialgericht

Die Zahl der Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht ging von 2006 bis 2020 von 1 089 auf 1 035 leicht zurück.

Säulendiagramm: Zahl der Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht ab 2006

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2020, Tabellenblatt 8_1 (Tabelle inzwischen nicht mehr online, Stand 2018)

8. Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Sozialgericht?

Etwa die Hälfte aller Klageverfahren wird innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei rund 15 Monaten. Wird das Verfahren durch Urteil entschieden, dauert es im Schnitt länger – etwa zwei Jahre.

Wie viele Klagen sind derzeit bei den Sozialgerichten anhängig?

In den letzten Jahren schwankte die Zahl der anhängigen Verfahren in der ersten Instanz zwischen 300.000 und 500.000. Die Tendenz ist leicht rückläufig. Eine Übersicht der Entwicklung seit 2005 zeigt das Diagramm im Abschnitt „Fallzahlen“.

Welche Streitgegenstände dominieren vor den Sozialgerichten?

Am häufigsten verhandelt werden Verfahren aus dem Bereich Bürgergeld / SGB II, gefolgt von Renten-, Kranken- und Schwerbehindertenverfahren. Zusammen machen sie über zwei Drittel aller Verfahren aus.

Wie häufig kommt es zu Untätigkeitsklagen?

Rund 5 % aller Neuzugänge vor den Sozialgerichten sind Untätigkeitsklagen, also Klagen wegen unterbliebener Behördenentscheidung nach § 88 SGG. Das entspricht etwa jeder zwanzigsten Klage.

Wie schnell entscheiden die Gerichte über Eilanträge?

Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz dauern im Durchschnitt nur ein bis zwei Monate – sie werden also wesentlich schneller erledigt als normale Klagen.

9. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Weiterführende Beiträge zu Klage, einstweiligen Rechtsschutz, Berufung und Statistiken:

  • Statistik - Verfahren vor den Sozialgerichten 1

    Klage vor dem Sozialgericht: Fristen, Klagearten, Ablauf & Kosten (SGG)

    Sozialgerichtliche Klage einfach erklärt: Zuständigkeit, Klagefrist, Klagearten (§§ 51, 54, 55 SGG), Ablauf, Rechtsmittel, Kosten & Prozesskostenhilfe – mit Beispielen & FAQ. | mehr

  • Statistik - Verfahren vor den Sozialgerichten 2

    Eilrechtsschutz im Sozialrecht – §§ 86a/86b SGG einfach erklärt

    Wann greift die aufschiebende Wirkung? Wann beantrage ich die einstweilige Anordnung? Fristen, Voraussetzungen & Praxis im Überblick | mehr

  • Statistik - Verfahren vor den Sozialgerichten 3

    Vertretungszwang & Berufung im Sozialrecht (§ 73 SGG) – Rechte, Fristen und Prozessvertreter

    Im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Wer vor dem Landessozialgericht auftreten darf und wie Berufung und Fristen geregelt sind, erfahren Sie hier. | mehr

  • Statistik - Verfahren vor den Sozialgerichten 4

    Bürgergeld (SGB II): Statistische Daten & Fakten – Leistungsberechtigte, Bedarfsgemeinschaften, Widersprüche, Klagen

    Aktuelle Statistiken zum Bürgergeld (SGB II): Leistungsberechtigte, Bedarfsgemeinschaften, Zahlungsansprüche, Widerspruchs- & Klagezahlen, Verfahrensdauer – mit Quellen der BA & Destatis. | mehr

  • Statistik - Verfahren vor den Sozialgerichten 5

    Statistiken Schwerbehindertenrecht: Bestandszahlen, Verfahren, Dauer

    Schwerbehindertenrecht in Zahlen: Bestände (Ende 2023), NRW-Daten, Widersprüche, Klagearten & Verfahrensdauer – mit Grafiken, Hinweisen und Quellen (GBE/Destatis). | mehr

  • Statistik - Verfahren vor den Sozialgerichten 6

    Statistiken Sozialversicherungsrecht: Beiträge, Grenzen, Verfahren

    Sozialversicherungsrecht in Zahlen: Beschäftigte, Beitragssätze & Beitragsbemessungsgrenzen, GKV-Einnahmen, DGUV, Pflege – plus Klagezahlen & Verfahrensdauer (Destatis/BA/GBE). | mehr

Siehe auch:
§ 88 SGG · § 51 SGG · § 86b SGG.

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