
Für die Beurteilung der Lage auf dem Arbeitsmarkt – auch für die Beurteilung der Lage der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – werden in Deutschland die Ergebnisse der Statistik der Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung der Bundesagentur für Arbeit herangezogen, vgl. § 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten
(1) Die Bundesagentur erstellt aus den … übermittelten Daten Statistiken. …
…
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 53 SGB II.
Statistisch erfasst werden z. B. die Anzahl und die Entwicklung der Leistungsempfänger, die Summe der auszuzahlenden Leistungen, die Zahl der Widerspruchsverfahren, die Zahl der Klageverfahren, …
Insgesamt 5.847.255 Leistungsberechtige waren bei den Jobcentern im Jahresdurchschnitt 2018 gemeldet. Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften bestanden 2018 im Durchschnitt monatlich in Höhe von 2.987.853.645 Euro. Ca. 166.000 Widersprüche lagen bei den Jobcentern vor. Der Bestand der Klageverfahren bei den Sozialgerichten wird mit 170.000 gemeldet.
1. Zahl der Leistungsberechtigten in Deutschland

Die Bundesagentur stellt die Zahl der Leistungsberechtigten auch nach verschiedenen Merkmalen statistisch dar: Die Bundesagentur unterscheidet nach Regelleistungsberechtigten, erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Männern und Frauen, Ausländern, …
Die Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten ist gemäß dem folgenden Säulendigramm seit 2006 leicht rückläufig.

Unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befinden sich viele erwerbstätige Leistungsberechtigte. Die Aufschlüsselung der Erwerbstätigkeit nach erzieltem Einkommen ergibt sich aus dem folgenden Diagramm:

2. Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Deuschland
2018 gab es statistisch ca. 3,1 Millionen Bedarfsgemeinschaften, in denen ca. 6,1 Millionen Menschen lebten.

Das folgende Diagramm zeigt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ab 2005, gegliedert nach der Anzahl der Personen pro Haushalt.

Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften im Jahresmittel ab 2005 ergibt sich aus dem folgenden Diagramm. Aus dem Vergleich zwischen der Zahl der Leistungsberechtigten (s. o. I.) und der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ergibt sich – erklärbar -, dass nicht alle Personen in den Bedarfsgemeinschaften Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sind.

3. Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften
Die Bundesagentur für Arbeit erfasst die monatlichen Zahlungsansprüche in der Statistik nach „Zahlungsansprüchen der Bedarfsgemeinschaften“. Ich gehe davon aus, dass es sich bei den von der Bundesagentur in den statistischen Tabellen genannten Zahlen um Monatswerte im jeweiligen Jahresmittel handelt.

Die Zahlungsansprüche werden nach den Kosten für Regelbedarf, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe und den Kosten für Sozialversicherungen aufgeschlüsselt:

Die Entwicklung der monatlichen Zahlungsansprüche der gemeldeten Bedarfsgemeinschaften verläuft von 2005 bis 2018 gemäß den Säulendigrammen etwa auf gleichem Niveau. 2018 mussten monatlich ca. 2,988 Mrd. Euro ausgekehrt werden. Im Hinblick auf die Entwicklung der Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften ab 2005 ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Leitungsempfänger gemäß dem Diagramm unter I. rückläufig ist und die Zahl der gemeldeten Bedarfsgemeinschaften von ca. 3,6 Millionen im Jahr 2005 bzw. 4,0 Millionen im Jahr 2006 auf 3,1 Millionen im Jahr 2018 sank (s. o. zu II.).
4. Bestand und Entwicklung der Widerspruchsverfahren bei den Jobcentern nach Sachgebieten
Den Bestand der laufenden Widerspruchsverfahren muss jedes Jobcenter – geordnet nach den Sachgebieten Verpflichtung anderer, Aufhebung und Erstattung, Sanktionen, sonstige Leistungen zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft und Heizung, Regelleistung / Mehrbedarfe, Einkommen / Vermögen und Zugangsvoraussetzungen SGB II – der Bundesagentur für Arbeit melden.
165.799 Widersprüche waren bei der Bundesagentur im Mai 2019 gemeldet.

Die Entwicklung der Widerspruchsverfahren ist gemäß dem folgenden Diagramm von 2013 bis 2018 leicht rückläufig. Die Zahl der gemeldeten Widerspruchsverfahren sank von ca. 197.000 im Jahr 2013 auf ca. 178.000 im Jahr 2018:

Ca. 46.000 Widerspruchsverfahren wurden gemäß dem folgenden Diagramm erledigt. Davon wurden 25.000 Widersprüche zurückgewiesen. 15.500 Widersprüchen wurde ganz oder teilweise stattgegeben. Die gezeigten Daten stammen aus dem Bestand der Daten der Bundesagentur. Die Bildung der Summe ist allerdings nicht erklärlich. Es ergibt sich nach hiesiger Addition eine Summe von 45.661 erledigten Widerspruchsverfahren. Die genannte Zahl ist nach meiner Einschätzung als Quartalszahl zu verstehen.

5. Bestand der Klagen und Eilrechtsverfahren vor den Sozialgerichten nach Sachgebieten
Auch die Anzahl der Klageverfahren muss jedes Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit – nach Sachgebieten geordnet – mitteilen. Ca. 170.000 Klagen werden in dem Bericht von Mai 2019 insgesamt gemeldet und den folgenden Sachgebieten zugeordnet:

Ca. 8.300 Klagen konnten im Mai 2019 erledigt werden. Davon hatten 3.267 Klagen – aus der Sicht der Leistungsempfänger – ganz oder teilweise Erfolg. Die gezeigten Daten stammen aus dem Bestand der Daten der Bundesagentur (die Bundesagentur nennt als Summe der erledigten Klageverfahren 8.334 – nach hiesiger Addition ergibt sich allerdings eine Summe in Höhe von 8.305).

Von den im Mai 2019 „abgegangenen Verfahren“ konnten 3.267 Verfahren mit – zumindest teilweisem – Erfolg für die Leistungsempfänger abgeschlossen werden. Die Art des Abschlusses der Verfahren wird ebenfalls von der Bundesagentur dokumentiert:

Neben den ca. 170.680 Klagen werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2019 ca. 5600 Eilrechtsverfahren genannt und ebenfalls den verschiedenen Sachgebieten zugeordnet:

Von den gemeldeten Eilrechtsverfahren wurden im Mai 2019 gemäß den oben bereits mehrfach zitierten Tabellenblättern der Bundesagentur (zu 4. – Abgang Widersprüche, Klagen und Eilrechtsverfahren) 1.804 Verfahren erledigt. Hier fehlt eine genaue Auswertung und Aufschlüsselung des Ausgangs der Eilrechtsverfahren nach Stattgabe, Abweisung, … .
Das statistische Bundesamt in Wiesbaden zeigt von den Sozialgerichten gemeldete Zahlen. Das Sachgebiet „Angelegenheiten nach dem SGB II“ als Teilgebiet des Sachgebietes „Angelegenheiten nach dem SGB II und § 6a, b BKGG“ wird für das Jahr 2017 mit einer „Erledigungszahl“ von 123.284 (von 124.964) gemeldet. Ca. 35 % der insgesamt bei den Sozialgerichten erledigten Klageverfahren (= 354.590) stammen also aus dem Sachgebiet SGB II. Mit großem Abstand folgen erst die erledigten Klageverfahren aus den Sachgebieten Renten- und Krankenversicherung (mit ca. 15 und 16 % der erledigten Verfahren).

* ohne Verfahren Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Länder
6. Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Verfahren zum Hartz IV (und zu Verfahren zum BKGG) vor den Sozialgerichten ergibt sich aus dem folgenden Balkendiagramm. Die meisten Verfahren (= 54 %) wurden innerhalb von 12 Monaten beendet.

Das folgende Kreisdiagramm zeigt die Verfahrendauer für das Jahr 2018 in Prozent. 2018 wurden in dem Sachgebiet Hartz 4 insgesamt 118.405 Verfahren erledigt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 15,6 Monate.

Weitere statistische Daten zu den Sozialgerichten und zum Sachgebiet Schwerbehindertenrecht finden Sie auch in den folgenden Beiträgen:
Statistik – Verfahren vor den Sozialgerichten
1. Entwicklung der Fallzahlen … | 2. Fallzahlen nach Sachgebieten … | 3. Verfahrensdauer … | 4. Untätigkeitsklagen … | mehr
Statistiken zum Schwerbehindertenrecht und zum Verfahren …
1. allgemeine statistische Daten zur Schwerbehinderung … | 2. Daten zum Verwaltungsverfahren … | 3. Widerspruchsverfahren | … 4. Klageverfahren …| mehr
Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren
1. allgemeine Daten … | 2. Krankenversicherung … | 3. Rentenversicherung … | 4. Unfallversicherung … | 5. Pflegeversicherung … | 6. Klageverfahren …| mehr
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