Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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ALG II VO – mit kurzer Einleitung

(5 Beiträge)

 
Die ALG-II VO wurde zum 31. Dezember 2022 aufgehoben!

Ab dem 1. Janaur 2023 gilt die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V).

Einleitung

Die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld regelt, wie Einkommen und Vermögen der Antragstellers im Einzelnen angerechnet werden. Die Verordnung wurde aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 13 SGB II erlassen.

Die Verordnung trat am 1. Januar 2005 mit dem SGB II in Kraft.

Auf der Übersichtsseite Hartz 4 liste ich die Beiträge zur Berechnung und Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen unter 5. Die Begriffe Einkommen und Vermögen systematisch geordnet auf.

Die folgenden Vorschriften des ALG II VO spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Verordnungstext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe.

ALG II – angesprochene Vorschriften mit Links zum Gesetzestext
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

  • Eingangsformel
     
  • § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
  • § 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit
  • § 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
  • ...
  • § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
  • § 7 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen
  • ...

 

Beitragsliste
 

In den folgenden Beiträgen habe ich die ALG II VO erwähnt:


  • Stichworte zum Thema Pflegeversicherung
    Pflegegeld als abzugsfreies Einkommen beim Hartz 4

    ... im SGB II ist eine ausdrücklicHe Regelung zur Anrechnung des Pflegegeldes auf die Leistungen nur für den Empfänger, nicht für die Pflegeperson enthalten ...
    ... | mehr
  • Mann neben leerer Tafel
    Versicherungspauschale von 30 € neben der 100 €-Pauschale für Erwerbstätige

    ... kann die Versicherungspauschale von 30 € zusätzlich zur Erwerbstätigenpauschale von 100 € vom Einkommen abgesetzt werden? Das BSG verneint das! ...
    ... | mehr
  • Männchen neben Fragezeichen, auf Bündel von 100 €-Noten sitzend
    Sozialhilfe oder Bürgergeld – Anrechnung der Rente als Einkommen

    ... für Altersrentner und bei voller Erwerbsminderung ist das Sozialamt, bei teilweiser Erwerbsminderung das Jobcenter zuständig | die Anrechnung der Rente ...
    ... | mehr
  • drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über den Köpfen
    Hinzuverdienst beim Bürgergeld, Absetzbeträge und Freibeträge

    Hinzuverdienst, Absetzbeträge, Freibeträge - 1. Bereinigung um Steuern, ... | 2. Absetzbetrag i. H. v. 100,00 € ... | 3. Einkommen über 100 € ...
    ... | mehr
  • Taschenrechner vor rotem Paragraf
    Absetzung von Kindergeld bei der Berechnung des ALG II

    ... vom Einkommen werden für angemessene private Versicherungen pauschal 30,00 EUR abgesetzt – dies kann auch beim Kindergeld für Minderjährige geschehen ...
    ... | mehr

 
  • Einleitung
  • angesprochene Vorschriften
  • Beitragsliste

 

Sozialgesetzbücher


ALG II VO – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz

BAföG – Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

BEEG – Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

BerHG – Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgergeld-V – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Schwerbehindertenausweisverordnung

SGB I – Allgemeiner Teil
SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III – Arbeitsförderung
SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI – Soziale Pflegever-sicherung
SGB XII – Sozialhilfe

SGG – Sozialgerichtsgesetz

UVG – Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen

Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

WoGG – Wohngeldgesetz

ZPO – Zivilprozessordnung
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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