ALG II VO
Die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld regelt, wie Einkommen und Vermögen der Antragstellers im Einzelnen angerechnet werden. Die Verordnung wurde aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 13 SGB II erlassen.
Die Verordnung trat am 1. Januar 2005 mit dem SGB II in Kraft.
Auf der Übersichtsseite Hartz 4 liste ich die Beiträge zur Berechnung und Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen unter 5. Die Begriffe Einkommen und Vermögen systematisch geordnet auf.
Die folgenden Vorschriften des ALG II VO spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Verordnungstext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe.
- Eingangsformel
- § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
- § 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit
- § 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
- ...
- § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
- § 7 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen
- ...
In den folgenden Beiträgen habe ich die ALG II VO erwähnt: