ALG II VO (Stichwort)
Ab dem 1. Janaur 2023 gilt die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V).
Die Verordnung trat am 1. Januar 2005 mit dem SGB II in Kraft.
Auf der Übersichtsseite Hartz 4 (jetzt: Bürgergeld) liste ich die Beiträge zur Berechnung und Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen unter 5. Die Begriffe Einkommen und Vermögen systematisch geordnet auf.
Die folgenden Vorschriften des ALG II VO spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Verordnungstext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe.
In den folgenden Beiträgen habe ich die ALG II VO angesprochen:
Pflegegeld als abzugsfreies Einkommen beim Bürgergeld
... im SGB II ist eine ausdrückliche Regelung zur Anrechnung des Pflegegeldes auf die Leistungen nur für den Empfänger, nicht für die Pflegeperson enthalten ...
... | mehr
Versicherungspauschale von 30 € neben der 100 €-Pauschale für Erwerbstätige
... kann die Versicherungspauschale von 30 € zusätzlich zur Erwerbstätigenpauschale von 100 € vom Einkommen abgesetzt werden? Das BSG verneint das! ...
... | mehr
Sozialhilfe oder Bürgergeld – Anrechnung der Rente als Einkommen
... für Altersrentner und bei voller Erwerbsminderung ist das Sozialamt, bei teilweiser Erwerbsminderung das Jobcenter zuständig | die Anrechnung der Rente ...
... | mehr
Absetzung von Kindergeld bei der Berechnung des Bürgergeldes
... vom Einkommen werden für angemessene private Versicherungen pauschal 30,00 EUR abgesetzt – dies kann auch beim Kindergeld für Minderjährige geschehen ...
... | mehr