Betreuungsrecht (Stichwort)
Das Betreuungsrecht ist in den §§ 1896 Voraussetzungen
(1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. ...
(2) ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)§ 1896 BGB ff. BGB geregelt.
Das Betreuungsrecht hat 1992 das alte Vormundschafts- und Pflegerecht abgelöst. Rechte der Betroffenen sollten damit gestärkt werden.
2009 wurde insbesondere die Patientenverfügung in § 1901a Patientenverfügung
(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 1901 a Abs. 1 S. 1 BGB gesetzlich geregelt.
In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort angesprochen:
Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht
... unter welchen Voraussetzungen darf eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden? ... | ... durch Vollmachtgeber ... | durch Vorsorgebevollmächtigten ... | ...
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Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten
1. Standard-Aufgabenkreise ... | a) Vermögenssorge ... | b) Gesundheitfürsorge ... | c) Aufenthaltsbestimmung ... | 2. Genehmigungspflichten
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Postkontrolle – Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
... unter Postkontrolle sind die Entgegennahme und das Öffnen eingehender Post sowie das Anhalten ausgehender Post des Betroffenen zu verstehen ...
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Haftung des Betreuers gegenüber Dritten
... nur ausnahmsweise kommt eine Eigenhaftung des Betreuers gegenüber Dritten in Betracht ... | ... Haftung des Betreuers gegenüber dem Betreuten ...
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Zur Erforderlichkeit der Betreuung
... ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist ... | ... die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn ...
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