Krankenkasse (Stichwort)
(7 Beiträge zum Stichwort "Krankenkasse")
Die Krankenkasse ist Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und erbringt Leistungen bei Krankheit, Vorsorge, Pflege und Schwangerschaft. Sie unterliegt gesetzlichen Leistungspflichten.
👇 Das Stichwort „Krankenkasse“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Kostenerstattung bei verzögerter Genehmigung durch die Krankenkasse (§ 13 Abs. 3a SGB V)Wenn die Krankenkasse nicht fristgerecht über einen Leistungsantrag entscheidet, gilt dieser als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Erfahren Sie, wann die Genehmigungsfiktion greift – z. B. beim Antrag auf einen Elektrorollstuhl – und was Urteile von LSG Niedersachsen-Bremen und BSG dazu sagen.
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Das Ruhen von Leistungen aus der gesetzlichen KrankenversicherungWann ruhen Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 16 Abs. 3a SGB V – und wann endet das Ruhen bei Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII? Mit BSG-Urteil vom 8. März 2016 (B 1 KR 31/15 R).
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Wegfall des Krankengeldes gemäß § 51 SGB V bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit... zum Wegfall des Krankengeldes gemäß § 51 SGB V bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit - Möglichkeiten zur Begrenzung der Eintrittspflicht ...
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Krankengeld berechnen: Höhe nach § 47 SGB V – Regelentgelt, 70 %/90 %, BeispieleWie wird Krankengeld berechnet? § 47 SGB V: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto. Regelentgelt, Einmalzahlungen, Deckel/Beitragsbemessung – mit Rechenbeispiel
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Die Berechnung des Gesamteinkommens im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V bei der Familienversicherung... Gesamteinkommen in der Familienversicherung ... | ... es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt, ... | Abgrenzung zu Einnahmen zum Lebensunterhalt ...
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Kostenübernahme für Leistungen der medizinischen Rehabilitation im AuslandKostenübernahme für Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Ausland ... | nur ausnahmsweise kann ein Versicherter die Erstattung geltend machen ...
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Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern gemäß § 66 SGB V... gemäß § 66 SGB V können die Krankenkassen Versicherte bei Behandlungsfehlern unterstützen ... | Aufwand und Erfolgsaussichten sollen abgeschätzt werden ...
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