Mehrbedarf (Stichwort)
Mehrbedarfe sind Leistungen, die durch bestimmte Lebenssituationen entstehen. Sie sind sowohl im SGB II als auch im SGB XII vorgesehen. Die Mehrbedarfe ergänzen die pauschalierten Regelbedarfe und werden zusätzlich gewährt.
Auf der Bürgergeld – Übersicht
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4. Mehrbedarfe
Die Mehrbedarfe werden in § 21 und § 23 SGB II geregelt. Ein Mehrbedarf steht dem Bürgergeldempfänger zusätzlich zu dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und den Kosten für die Wohnung zur Verfügung.
Werdende Mütter
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(Link: zum Stichwort hier im Internetauftritt) Übersichtsseite zum Bürgergeld und der Sozialhilfe – Übersicht
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4. Mehrbedarfe
Die zentralen Vorschriften zum Mehrbedarf bei der Sozialhilfe sind in § 30 SGB XII und § 31 SGB XII enthalten.
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(Link: zum Stichwort hier im Internetauftritt) Übersichtsseite Sozialhilfe liste ich Beiträge zum Mehrbedarf jeweils zu 4. systematisch geordnet auf.
In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort Mehrbedarf angesprochen:
Bürgergeld-Rechner – Bürgergeld online berechnen
... erst ermitteln Sie mit dem Bürgergeld-Rechner den Gesamtbedarf, dann ziehen Sie anrechenbares Einkommen vom Gesamtbedarf ab, Vermögen ist einzusetzen ...
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Das familienrechtliche Umgangsrecht der Eltern und die sozialrechtliche Kostentragung
... zum familienrechtlichen Umgangsrecht der Eltern und der sozialrechtlichen Kostentragung durch den Träger der Grundsicherung ...
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Mehrbedarf für behinderte Menschen beim Bürgergeld und der Sozialhilfe
1. Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Menschen ... | 2. Mehrbedarfszuschläge bei Sozialgeld ... | 3. Mehrbedarf für behinderte Menschen nach dem SGB XII ..
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Umgangsrecht – höhere Kosten der Unterkunft für den Besuch des getrennt lebenden Kindes
... höhere Kosten der Unterkunft für den Besuch des getrennt lebenden Kindes gemäß § 22 b Abs. 3 S. 2 Nr. 2 SGB II - zur Anwendbarkeit auch auf das SGB XII ...
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Umgangsrecht – Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes als Mehrbedarf
.. das Bundessozialgericht lehnte es ab, die Fahrtkosten nur nach der einfachen Entfernung zwischen Wohnort des Umgangsberechtigten und des Kindes zu berechnen
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Mehrbedarf gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII wegen kostenaufwändiger Ernährung
Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ... | ... die Empfehlungen des Deutschen Vereins stellen kein antizipiertes Gutachten dar ...
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Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für Auszubildende und Studenten
Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für Auszubildende und Studenten ... | ... Ausschluss von Leistungen ... | ... besondere Mehrbedarfe ...
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