Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Mitwirkungspflicht (Stichwort)

4 Beiträge mit dem Stichwort Mitwirkungspflicht:

 

Die Mitwirkungspflichten sind in den §§ 60 ff. SGB I geregelt. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll Tatsachen angeben, persönlich erscheinen, sich auf Verlangen untersuchen lassen, sich einer Heilbehandlung unterziehen, …


In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort angesprochen:


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