Mitwirkungspflicht (Stichwort)
4 Beiträge mit dem Stichwort Mitwirkungspflicht:
Die Mitwirkungspflichten sind in den §§ 60 ff. SGB I geregelt. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll Tatsachen angeben, persönlich erscheinen, sich auf Verlangen untersuchen lassen, sich einer Heilbehandlung unterziehen, …
In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort angesprochen: