Untätigkeitsklage (Stichwort)
(7 Beiträge zum Stichwort "Untätigkeitsklage")
Die Untätigkeitsklage wird erhoben, wenn eine Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet – meist nach Ablauf von drei Monaten (§ 88 SGG). Sie dient der Durchsetzung des Anspruchs auf Entscheidung.
👇 Das Stichwort „Untätigkeitsklage“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen::
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