Verwaltungsakt (Stichwort)
(8 Beiträge zum Stichwort "Verwaltungsakt")
Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls – z. B. ein Bewilligungsbescheid. Im Sozialrecht bildet er die Grundlage für Leistungsgewährung oder -verweigerung.
👇 Das Stichwort „Verwaltungsakt“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen des SozialamtesWann darf das Sozialamt Erstattungsansprüche aufrechnen? Unterschiede zu § 43 SGB II, 5 %-Grenze, Dreijahresfrist, Widerspruch – einfach erklärt.
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Die vorläufige ZahlungseinstellungWann darf das Jobcenter ohne Bescheid Zahlungen einstellen? Voraussetzungen, Zwei-Monats-Frist, Nachzahlung und Eilrechtsschutz – kompakt erklärt
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Die Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters – Rechte & Pflichten im BürgergeldKostensenkungsaufforderung nach § 22 SGB II: Fristen, Karenzzeit im Bürgergeld, keine Anfechtung als Verwaltungsakt. Was tun bei Kürzung der Miete?
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Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes mittels einfachen Briefs, § 37 SGB X – Behauptung des NichtzugangsWann gilt ein Verwaltungsakt als bekannt gegeben? Was gilt beim einfachen Brief, fehlendem Postausgangsvermerk und bei behauptetem Nichtzugang? Mit aktueller BSG-Rechtsprechung zu § 37 SGB X.
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Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44–49 SGB XWann und wie können Verwaltungsakte aufgehoben werden? §§ 44-49 SGB X regeln Rücknahme, Widerruf und Änderung von Bescheiden – mit Beispielen & Prüfschema
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Rücknahme und Aufhebung von Entscheidungen gemäß den §§ 45, 48 SGB X§ 45 (anfänglich rechtswidrig) und § 48 SGB X (Änderung der Verhältnisse) verständlich erklärt: Vertrauensschutz, Rückwirkung, Jahresfrist, § 330 SGB III, Prüfschemata.
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Einbeziehung von Verwaltungsakten in das Verfahren gemäß §§ 86 und 96 SGGWann werden neue Bescheide im Widerspruchs- oder Klageverfahren berücksichtigt? Unterschied zwischen § 86 und § 96 SGG einfach erklärt – mit BSG-Rechtsprechung.
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Der Verwaltungsakt im SozialrechtWas ist ein Verwaltungsakt? Definition nach § 31 SGB X, Merkmale, Beispiele (Bescheid, Ablehnung, Rückforderung), Bekanntgabe & Rechtsschutz
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