Vorsorgevollmacht (Stichwort)
Durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber die Anordnung einer Betreuung durch die Bevollmächtigung einer oder auch mehrerer anderer Personen vermieden.
Auf diese Weise kann der Vollmachtgeber sicherstellen, dass im Falle einer Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit den eigenen Bedürfnissen und Wünschen bei der zukünftigen Lebensgestaltung durch den Vollmachtnehmer Rechnung getragen wird.
Die Vorsorgevollmacht ist von der Patientenverfügung abzugrenzen (vgl. dazu den Beitrag Patientenverfügung zu 4. Vorsorgevollmacht).
In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort Vorsorgevollmacht angesprochen:
Patientenverfügung – fehlende Kostentragung für ärztliche Beratung
... eine ärztliche Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung ist wünschenswert | ... in einem Gesetzesentwurf war dazu eine Kostenregelung enthalten ...
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Patientenverfügung – Konkretisierung auf bestimmte Krankheiten
Die Patientenverfügung muss hinreichend konkret Krankheiten und Behandlungssituationen benennen und daran möglichst genau Handlungsanweisungen knüpfen …
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Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht
... unter welchen Voraussetzungen darf eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden? ... | ... durch Vollmachtgeber ... | durch Vorsorgebevollmächtigten ... | ...
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Die Vorsorgevollmacht im deutschen Recht
1. Anforderungen an den Vollmachtgeber ... | 2. Art der Vollmacht ... | 3. Konkretisierung der Vollmacht ... | 4. Kontrolle der Vorsorgevollmacht ... | ...
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Probleme im Zusammenhang mit der Patientenverfügung
1. Problemstellung ... | 2. Maßgeblichkeit des Patientenwillens ... | 3. Unbeachtlichkeit des „natürlichen Willens“ ... | 4. Vorsorgevollmacht ...
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