Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

Urteile des BVerwG und des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch

3. Januar 2018, aktualisiert am 23. Januar 2021 | Kommentar schreiben

Strichmännchen lehnend an Glühbirne mit erhobenem Zeigefinger

Urteile des BVerwG und des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch 1Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch greift ein, wenn ein Leistungsberechtigter in einem bestehenden oder angebahnten Sozialrechtsverhältnis, das auf einem Anspruch auf Sozialleistung beruht, durch die Verletzung sozialbehördlicher Pflichten einen Nachteil erlitten hat (Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.bverwg.devgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011, 3 C 36/10).

Urteil des BVerwG vom 30. Juni 2011, 3 C 36/10, Rdnr. 18

Dabei kann es sich um Nebenpflichten handeln wie diejenigen zur Auskunft, Betreuung und Beratung (§§ 14, 15 SGB I) oder zur verständnisvollen Förderung . Die Wertung gilt erst recht, wenn eine Hauptpflicht verletzt wird wie diejenige, über den an die Behörde herangetragenen Leistungsantrag eine rechtmäßige Entscheidung zu treffen. Das rechtswidrige Handeln oder Unterlassen kann dabei auch von einer anderen Behörde ausgegangen sein, sofern es dem zuständigen Sozialleistungsträger zugerechnet werden kann.

Der Kläger hätte in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall nicht nur bei der Rehabilitierungsbehörde eine „Rehabilitierungsbescheinigung“ beantragen dürfen. Der Kläger hätte auch bei dem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Ausgleichsleistungen stellen müssen. Die Rehabilitierungsbehörde entschied lange nicht über den im Jahr 1997 gestellten Antrag auf Ausstellung der beantragten Bescheinigung. Erst 2006 wurde die beantragte Bescheinigung ausgestellt und entsprechende Ausgleichsleistungen bei dem Sozialamt beantragt. Es erfolgte aber nur eine Bewilligung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung durch das Sozialamt.

Die Rehabilitierungsbehörde hätte den Kläger dahin beraten müssen, zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung der Rehabilitierungsbescheinigung einen Antrag auf Ausgleichsleistungen bei dem Sozialamt zu stellen. Die Pflicht ergab sich aus der Beratungspflicht gemäß § 14 Beratung
 
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 14 S. 1 SGB I
.

Im Ergebnis führte so die Verletzung der Beratungspflicht dazu, dass das Sozialamt verpflichtet war, den Kläger so zu stellen, als sei der Antrag bereits 1997 gestellt worden.

Checkliste zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch:

Noch einmal werden hier die Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches genannt (vgl. dazu u. a. Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.juris.bundessozialgericht.deBundessozialgericht vom 18. Januar 2011 B 4 AS 29/10 R, Rdnr. 12):

  1. Der Sozialleistungsträger hat eine Pflicht aufgrund eines Gesetzes oder Sozialrechtsverhältnisses
  2. insbesondere zur Auskunft und Beratung gemäß §§ 14 Beratung
     
    Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für …
     
    (Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
    § 14
    , § 15 Auskunft
     
    (1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung …
     
    (Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
    15 SGB I
    verletzt und
  3. zwischen Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen besteht ein ursächlicher Zusammenhang.
  4. Der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil des Betroffenen muss durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können.
  5. Die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen.
 

mehr zum Thema:


Weitere Beiträge zum Allgemeinen Sozialrecht liste ich auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Allgemeines Sozialrecht in Stichworten
    Allgemeines Sozialrecht - Übersicht

    1. SGB I – Allgemeiner Teil                         4. ...
    2. SGB X – Sozialver­waltungs­ver­fahren
    3. SGG – Sozial­gerichtsgesetz | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Themen zum allgemeinen Sozialrecht:
  • Strichmännchen mit Bleistift neben Tafel
    Der Sozialrechtliche Herstellungsanspruch

    Die Rechtsprechung hat das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs geschaffen, um durch Pflichtverletzungen der Behörde entstandene … | mehr

  • Bundesgerichtshof - Schriftzug und Adler
    Schadenersatz wegen Verletzung einer Beratungspflicht

    Einen Leistungsträger kann eine Schadenersatzpflicht gemäß § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung  (1) Verletzt ein Beamter … | mehr

  • Männchen verzweifelnd Paragrafenzeichen
    Sozialdatenschutz – Steuergeheimnis des kleinen Mannes

    Der Datenschutz im Sozialrecht ist maßgeblich in § 35 Sozialgeheimnis  (1) Jeder hat Anspruch darauf, … | mehr


Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:
  • Sozialrecht in Stichworten
    Stichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr


 
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe der E-Mail-Adresse dient nur der Vermeidung von Spam. Nutzen Sie einen "Spitznamen", wenn Ihr Name nicht genannt werden soll. Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse.
 
Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch die Übersichtsseiten und das Stichwortverzeichnis einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.
 


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Strichmännchen lehnend an Glühbirne mit erhobenem Zeigefinger

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Link zum Beitrag Einleitung

▲