Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Bezahlbarer Wohnraum in Remscheid: KdU-Angemessenheit, Kostensenkung & Praxis

Beitrag vom 20.03.2018, aktualisiert am 02.10.2025

VG Wort - ZählpixelAuch in Remscheid ist bezahlbarer, attraktiver Wohnraum im unteren Preissegment knapp – besonders für Beziehende von Bürgergeld oder Sozialhilfe. Dieser Beitrag bündelt Verfahrenserfahrung und Rechtsprechung und zeigt, wie Sie KdU-Ansprüche strukturiert durchsetzen: von der Angemessenheit über das „schlüssige Konzept“ bis zum richtigen Umgang mit Kostensenkungsaufforderungen.

  • 1. Zwei große Problemfelder
  • 2. Angemessenheit & schlüssiges Konzept
  • 3. Kostensenkungsaufforderung: Was tun?
  • 4. Praxis: Checkliste & Nachweise
  • 5. Historische Richtwerte Remscheid (Einordnung)
  • 6. Häufige Fragen (FAQ)
  • 7. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. Zwei große Problemfelder

Zwei in der Praxis sehr weit verbreitete Problemfelder sind nach Beobachtung des Verfassers zur Problematik des „bezahlbaren Wohnraums“ für auf Sozialleistungen angewiesene Leistungsempfänger herauszugreifen:

  1. Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Sinne von § 22 SGB II bzw.
  2. Kostensenkungsaufforderungen der Träger – und die richtige Reaktion hierauf.

Eine Lösung setzt an beiden Stellen an: klare, rechtssichere Angemessenheitsgrenzen auf Basis eines schlüssigen Konzepts und ein sauberes Vorgehen, wenn eine Kostensenkung gefordert wird.

2. Angemessenheit & schlüssiges Konzept

„Angemessene“ KdU sind nach § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII die tatsächlichen Aufwendungen bis zur Grenze dessen, was am örtlichen Markt für Wohnungen einfachen Standards verfügbar ist. Dafür braucht die Kommune ein schlüssiges Konzept (vollständige Marktabbildung, aktueller Datenstand, transparente Methode).

Fehlt ein tragfähiges Konzept oder bildet es den Markt nicht ab, kommt als Ersatzmaßstab regelmäßig ein Rückgriff auf die WoGG-Werte mit sachgerechtem Sicherheitszuschlag in Betracht. Entscheidend bleibt stets die reale Verfügbarkeit im unteren Marktsegment.

SG Düsseldorf zu Remscheid (2019)

Die 29. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf bewertete das 2016 herangezogene Konzept für Remscheid als nicht schlüssig (Urteil vom 2.10.2019, S 29 AS 3925/16). Folge: bessere Erfolgsaussichten in Widerspruch/Eilverfahren, teils Nachzahlungen.

Praxis: Kürzungsbescheide auf Datenbasis, Vergleichsraum und Marktabdeckung prüfen.

3. Kostensenkungsaufforderung: Was tun?

Die Aufforderung zur Kostensenkung ist kein Verwaltungsakt; ein Widerspruch ist dagegen nicht möglich. Sie setzt aber die Warn- und Mitwirkungsfunktion in Gang und zeigt, ab wann und in welcher Höhe der Träger die KdU für unangemessen hält.

Wichtigste Schritte

  • Fordern Sie die konkrete Angemessenheitsgrenze an (Euro-Betrag Bruttokalt, Wohnungsgröße, Standard, Vergleichsraum).
  • Suche dokumentieren: Exposés, Anfragen, Absagen, Screenshots – lückenlos.
  • Fristen beachten: Regelmäßig sechs Monate Übergangsfrist; Besonderheiten in der Karenzzeit beim Bürgergeld beachten (§ 22 SGB II).
  • Nach einer tatsächlichen Kürzung fristgerecht Widerspruch einlegen; Argumente: fehlende Schlüssigkeit, Marktunmöglichkeit, falscher Vergleichsraum.
  • Für Altfälle: Überprüfungsantrag stellen (§ 44 SGB X).
Praxis-Hinweis

Wenn (noch) kein tragfähiges Konzept vorliegt oder es den Markt nicht abbildet, kann die Kommune nicht verlangen, dass Leistungsberechtigte eine „angemessene“ Wohnung finden, die es praktisch nicht gibt. Hier lohnt sich der Verweis auf WoGG-Tabellenwerte zzgl. Sicherheitszuschlag sowie auf die dokumentierte Marktlage.

4. Praxis: Checkliste & Nachweise

  1. Bescheide/Fristen sichern (inkl. Begründungsbausteine).
  2. Marktlage belegen (wöchentlich Screenshots im unteren Segment).
  3. Suche nachweisen (Kontaktprotokoll, Absagen).
  4. Angemessenheit prüfen (Konzept vs. Realität; Bruttokalt!).
  5. Recht: § 22 SGB II, § 35 SGB XII, schlüssiges Konzept, WoGG-Fallback.
  6. Rechtsmittel: Widerspruch/Eilverfahren; Altfälle via § 44 SGB X.

5. Historische Richtwerte Remscheid (Einordnung)

Hinweis: Nachfolgende historische Bruttokalt-Richtwerte wurden 2016 kommuniziert. Für aktuelle Verfahren zählen ausschließlich die jeweils gültigen Angemessenheitsregelungen bzw. die tatsächliche Marktlage.

Wohnungsgröße Personenzahl Obergrenze (Monat)
bis 50 m² 1 335,50 €
bis 65 m² 2 420,55 €
bis 80 m² 3 525,60 €
bis 95 m² 4 622,25 €
bis 110 m² 5 706,20 €
+ je 15 m² je weitere Person +96,30 €

Quelle: Historische Angaben aus städtischer Kommunikation; für aktuelle Verfahren bitte stets die gültigen Richtwerte/Tabellen prüfen.

Bruttokalt vs. Nettokalt

Maßgeblich ist die Bruttokaltmiete (Grundmiete + kalte Betriebskosten, ohne Heizung). Prüfen Sie Bescheide darauf, ob versehentlich Nettokaltmieten oder unzulässige Pauschalierungen zugrunde gelegt wurden.

6. Häufige Fragen (FAQ)

Ist der Remscheider Mietspiegel rechtswidrig?

Für 2019 hat das SG Düsseldorf das herangezogene Konzept als nicht schlüssig bewertet. Ob aktuelle Regelungen tragen,
hängt von der Datenlage und Aktualisierung ab und ist zeitpunktbezogen zu prüfen.

Welche Wohnkosten gelten als angemessen?

Grundlage ist die Bruttokaltmiete im unteren Marktsegment. Fehlt ein tragfähiges Konzept, kommt ein Rückgriff auf
WoGG-Werte + Sicherheitszuschlag in Betracht. Entscheidend ist die reale Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen.

Wie reagiere ich auf eine Kostensenkungsaufforderung?

Dokumentieren Sie Ihre Suche, verlangen Sie die konkrete Angabe der für Sie geltenden Angemessenheitsgrenze (Euro-Betrag, Größe, Vergleichsraum)
und legen Sie bei einer Kürzung Widerspruch ein – mit Verweis auf Marktlage/Schlüssigkeit.

7. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Vertiefend zu Problemen rund um die Kosten der Unterkunft (KdU):

  • Angemessene Kosten der Unterkunft – § 22 SGB II / § 35 SGB XII

    Leitfaden zu den angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU): Wohnfläche, schlüssiges Konzept, WoGG-Fallback, BSG-Urteile & Praxis-Tipps.

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  • angemessene Heizkosten gemäß § 22 Abs. 1 SGB II

    1. Angemessene Heizkosten ... | 2. Weiterzahlung der unangemessenen Kosten ... | 3. Kosten­senkungs­obliegen­heit, Kostensenkungs­auffor­derung ...

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  • Betriebskostennachzahlung & Guthaben im SGB II – Anspruch auf Kostenübernahme

    Betriebskostennachzahlung und Guthaben im Bürgergeld: Wann muss das Jobcenter zahlen? Voraussetzungen, Ausnahmen & aktuelle BSG-Urteile im Überblick.

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angesprochene Rechtsvorschriften:
§ 22 SGB II · § 35 SGB XII · § 44 SGB X.


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