Unterarchiv - 2. gerichtliche Betreuungsverfahren
Unterarchiv vom Hauptarchiv Betreuungsrecht
Die folgenden Beiträge aus dem Unterarchiv liste ich auch auf der Seite Vorsorge, Betreuung und Unterbringung - Einführung, 2. gerichtliches Betreuungsverfahren nach einem Einführungstext systematisch geordnet auf.
Category: 2. gerichtliche Betreuungsverfahren
Unterarchiv - 2. gerichtliche Betreuungsverfahren
Unterarchiv vom Hauptarchiv Betreuungsrecht
Die folgenden Beiträge aus dem Unterarchiv liste ich auch auf der Seite Vorsorge, Betreuung und Unterbringung - Einführung, 2. gerichtliches Betreuungsverfahren nach einem Einführungstext systematisch geordnet auf.

Betreuung und Wahlrecht – Umgang mit Wahlunterlagen bei Demenz
Wie gehen Betreuer mit Wahlunterlagen um, wenn der Betroffene dement ist? Erfahren Sie, was erlaubt ist und wann eine Genehmigung nötig ist.
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Der Einwilligungsvorbehalt (§ 1825 BGB): Ein umfassender Ratgeber
Wann wird ein Einwilligungsvorbehalt durch das Betreuungsgericht angeordnet? Erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, die Folgen für Ihre Rechtsgeschäfte und wie Sie sich wehren können.
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Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten
Welche Aufgabenkreise darf ein Betreuer übernehmen – und wann ist eine gerichtliche Genehmigung nötig? Überblick zu § 1814 ff. BGB mit Beispielen aus der Praxis und wichtigen Grenzen der Betreuerbefugnisse.
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Postkontrolle durch den Betreuer – Eingriff in das Postgeheimnis nach § 1815 Abs. 2 Nr. 6 BGB
Wann darf ein Betreuer die Post seines Betreuten öffnen oder anhalten? Voraussetzungen, gerichtliche Anordnung (§ 1815 BGB), verfassungsrechtliche Grenzen (Art. 10 GG) und praktische Hinweise.
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Pflegen & Erben: Ausgleichsanspruch nach § 2057a BGB erklärt
Pflege von Eltern kann den Erbanteil erhöhen. Wann ein Ausgleichsanspruch nach § 2057a BGB entsteht, wie er berechnet wird und was Angehörige beachten müssen.
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Haftung des Betreuers: gegenüber Betreutem & Dritten | BGB
Wann haftet ein Betreuer für Schäden oder Schulden? Übersicht zu § 1826 BGB, Eigenhaftung gegenüber Dritten, deliktische Haftung & BGH-Rechtsprechung.
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Erforderlichkeit der Betreuung (§ 1814 BGB): Voraussetzungen, Grenzen und Rechtsprechung
Eine Betreuung darf nur angeordnet werden, wenn sie erforderlich ist (§ 1814 BGB). Erfahren Sie, wann ein Betreuer bestellt werden darf, welche Alternativen genügen (Vollmacht, Hilfe Dritter) und wie Gerichte die Aufgabenkreise eingrenzen.
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