Die Haushaltsersparnis beschreibt den Grundgedanken, dass gemeinsames Wirtschaften die Kosten der Lebensführung senkt. Sie ist kein Begriff eines einzelnen Rechtsgebiets, sondern begegnet uns im Sozialrecht, im Familienrecht und im Steuerrecht. Die Folgen reichen von abgesenkten Regelsätzen beim Bürgergeld über die Reduzierung des Selbstbehalts im Unterhalt bis zur steuerlichen Anerkennung von Heimkosten. Der Gedanke ist damit für viele Lebenslagen von Bedeutung.
1. Haushaltsersparnis im Sozialrecht
Im Sozialrecht tritt die Haushaltsersparnis besonders deutlich hervor. Nach § 20 SGB II werden die Regelsätze typisierend nach Haushaltsgröße gestaffelt. Eine alleinstehende Person erhält den vollen Regelbedarf, während Ehegatten oder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils nur einen um rund 10 % reduzierten Regelsatz bekommen. 2025 beträgt diese Kürzung etwa 56 € pro Person und Monat. Begründet wird dies mit Einsparungen bei Miete, Heizung und Haushaltsführung.
Zusätzlich verweist das Gesetz auf die Haushaltsgemeinschaft. Nach § 9 Abs. 5 SGB II wird vermutet, dass Hilfebedürftige, die mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenleben, von diesen Leistungen erhalten. Einkommen und Vermögen der Angehörigen können dann bedarfsmindernd berücksichtigt werden. Auch im SGB XII gilt eine vergleichbare Vermutung in § 39 SGB XII.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Wohngemeinschaft. Dort fehlt die gemeinsame Haushaltsführung. Deshalb greift die 10%-Kürzung nicht. In der Praxis versuchen viele Betroffene, eine Wohngemeinschaft darzustellen, um Leistungsminderungen zu vermeiden. Hier kollidieren die Grundsätze der „innerfamiliären Solidarität“ mit dem Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG: Ehepaare dürfen nicht schlechter gestellt sein als andere Zusammenlebende.
2. Haushaltsersparnis im Familienrecht
Im Familienrecht spielt die Haushaltsersparnis vor allem im Unterhaltsrecht eine Rolle. Lebt ein Unterhaltspflichtiger in einer neuen Partnerschaft, sinken durch das gemeinsame Wirtschaften die Kosten für Wohnung, Nebenkosten und Alltag. Das reduziert seinen Eigenbedarf und erhöht seine Leistungsfähigkeit.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine Kürzung des Selbstbehalts in Betracht kommt, wenn der neue Partner über Einkommen verfügt, das sein eigenes Existenzminimum übersteigt. In der Rechtsprechung ist eine Absenkung des Selbstbehalts um bis zu 10 % anerkannt. Diese Kürzung ist aber keine starre Regel, sondern abhängig vom Einzelfall. Beispiel: Zieht ein Unterhaltspflichtiger mit einem gut verdienenden neuen Partner zusammen, kann das Gericht den Selbstbehalt absenken, sodass er mehr Einkommen für Unterhalt einsetzen muss.
3. Haushaltsersparnis im Steuerrecht
Auch im Steuerrecht ist die Haushaltsersparnis ein fester Begriff. Sie wird relevant, wenn jemand krankheitsbedingt in ein Alten- oder Pflegeheim umzieht und den eigenen Haushalt auflöst. Die Kosten für Unterkunft und Betreuung im Heim sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Sie werden aber nicht in voller Höhe berücksichtigt, da der Steuerpflichtige zugleich Aufwendungen für den bisherigen Haushalt einspart.
Der Gesetzgeber zieht deshalb typisierend einen Betrag in Höhe des Grundfreibetrags ab (2025: 11.604 €). Zieht ein Ehepaar gemeinsam ins Heim, wird die Haushaltsersparnis bei beiden Partnern angesetzt – auch wenn die Kosten im Einzelfall nur einen von ihnen treffen. Auf diese Weise wird eine Doppelbegünstigung vermieden.
4. Häufige Fragen
Wie hoch ist die Haushaltsersparnis beim Bürgergeld?
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten rund 10 % weniger Regelbedarf als Alleinstehende. 2025 entspricht das ca. 56 € pro Person und Monat.
Gilt die Haushaltsersparnis auch in einer Wohngemeinschaft?
Nein. In einer Wohngemeinschaft fehlt die gemeinsame Haushaltsführung. Dort wird die 10%-Kürzung nicht angewendet.
Wie wirkt sich die Haushaltsersparnis im Unterhaltsrecht aus?
Leben Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft, kann ihr Selbstbehalt um bis zu 10 % reduziert werden. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Was bedeutet Haushaltsersparnis im Steuerrecht?
Wer seinen Haushalt auflöst (z. B. wegen Heimunterbringung), kann die Heimkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Typisierend wird jedoch die Haushaltsersparnis in Höhe des Grundfreibetrags abgezogen.
Fazit
Die Haushaltsersparnis ist ein bereichsübergreifendes Prinzip: gemeinsames Wirtschaften senkt die Pro-Kopf-Kosten der Lebensführung. Im Steuerrecht reduziert sie die absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen, im Familienrecht den Selbstbehalt Unterhaltspflichtiger, und im Sozialrecht führt sie zu reduzierten Regelsätzen sowie zur Anrechnung fremden Einkommens in Haushaltsgemeinschaften. Damit wirkt die Haushaltsersparnis auf sehr unterschiedliche Weise – von der Steuerentlastung bis zur unmittelbaren Existenzsicherung.
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