Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Sozialrecht (SGB I, …) – Einführung
      • 1. SGB I – Allgemeiner Teil
      • 2. SGB X – Sozialver­waltungsverfahren
      • 3. SGG – Sozialgerichtsgesetz
      • 4. Gebühren und Kosten im Sozialrecht
      • 5. allgemeine Fragen
    • Bürgergeld (SGB II) – Einführung
      • 1. Voraussetzungen & Grundlagen
      • 2. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft
      • 3. Einkommen und Vermögen
      • 4. Regelbedarf
      • 5. Kosten der Unterkunft
      • 6. Mehrbedarfe beim Bürgergeld
      • 7. Leistungsminderungen & Mitwirkung
      • 8. Antragstellung & Verfahren
      • 9. Ausländer, Asylberechtigte
      • 10. Allgemein
    • Sozialversicherungsrecht (SGB III, … ) – Einführung
      • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht
      • 2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)
      • 3. Krankenversicherung (SGB V)
      • 4. Rentenversicherung (SGB VI)
      • 5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
      • 6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
    • Schwerbehindertenrecht (SGB IX) – Einführung
      • 1. Feststellung der Schwerbehinderung
      • 2. Merkzeichen
      • 3. arbeitsrechtliche Bezüge
      • 4. Allgemein
    • Sozialhilfe / Grundsich… (SGB XII) – Einführung
      • 1. Einkommen und Vermögen im SGB XII
      • 2. Kosten der Unterkunft
      • 3. Haushaltsgemeinschaft
      • 4. Mehrbedarfe in der Sozialhilfe
      • 5. diverse Fragestellungen
    • Kindergeld, Wohngeld, UVG, Elterngeld – Einführung
      • 1. Kindergeld
      • 2. Wohngeld
      • 3. Unterhaltsvorschuss
      • 4. Elterngeld
      • 5. Allgemein
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Einführung
      • 1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt
      • 2. Berechnung des Elternunterhaltes
      • 3. Altersvorsorge
      • 4. Wohnvorteil
      • 5. Schenkung und Schenkungsrückforderung
      • 6. weitere Fragestellungen
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Einführung
      • 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
      • 2. gerichtliches Betreuungsverfahren
      • 3. Unterbringung
  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt

Beitrag aufgelistet in: Bürgergeld (SGB II) – Ansp… - Einführung » 2. Bedarfs- und Haushaltsg…

Bürgergeld online berechnen

Haushaltsersparnis – Bedeutung im Sozialrecht, Familienrecht und Steuerrecht

Beitrag vom 12.09.2025, aktualisiert am 26.09.2025

VG Wort - ZählpixelDie Haushaltsersparnis beschreibt den Grundgedanken, dass gemeinsames Wirtschaften die Kosten der Lebensführung senkt. Sie ist kein Begriff eines einzelnen Rechtsgebiets, sondern begegnet uns im Sozialrecht, im Familienrecht und im Steuerrecht. Die Folgen reichen von abgesenkten Regelsätzen beim Bürgergeld über die Reduzierung des Selbstbehalts im Unterhalt bis zur steuerlichen Anerkennung von Heimkosten. Der Gedanke ist damit für viele Lebenslagen von Bedeutung.

  • 1. Haushaltsersparnis im Sozialrecht
  • 2. Haushaltsersparnis im Familienrecht
  • 3. Haushaltsersparnis im Steuerrecht
  • 4. Häufige Fragen

1. Haushaltsersparnis im Sozialrecht

Im Sozialrecht tritt die Haushaltsersparnis besonders deutlich hervor. Nach § 20 SGB II werden die Regelsätze typisierend nach Haushaltsgröße gestaffelt. Eine alleinstehende Person erhält den vollen Regelbedarf, während Ehegatten oder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils nur einen um rund 10 % reduzierten Regelsatz bekommen. 2025 beträgt diese Kürzung etwa 56 € pro Person und Monat. Begründet wird dies mit Einsparungen bei Miete, Heizung und Haushaltsführung.

Zusätzlich verweist das Gesetz auf die Haushaltsgemeinschaft. Nach § 9 Abs. 5 SGB II wird vermutet, dass Hilfebedürftige, die mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenleben, von diesen Leistungen erhalten. Einkommen und Vermögen der Angehörigen können dann bedarfsmindernd berücksichtigt werden. Auch im SGB XII gilt eine vergleichbare Vermutung in § 39 SGB XII.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Wohngemeinschaft. Dort fehlt die gemeinsame Haushaltsführung. Deshalb greift die 10%-Kürzung nicht. In der Praxis versuchen viele Betroffene, eine Wohngemeinschaft darzustellen, um Leistungsminderungen zu vermeiden. Hier kollidieren die Grundsätze der „innerfamiliären Solidarität“ mit dem Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG: Ehepaare dürfen nicht schlechter gestellt sein als andere Zusammenlebende.

2. Haushaltsersparnis im Familienrecht

Im Familienrecht spielt die Haushaltsersparnis vor allem im Unterhaltsrecht eine Rolle. Lebt ein Unterhaltspflichtiger in einer neuen Partnerschaft, sinken durch das gemeinsame Wirtschaften die Kosten für Wohnung, Nebenkosten und Alltag. Das reduziert seinen Eigenbedarf und erhöht seine Leistungsfähigkeit.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine Kürzung des Selbstbehalts in Betracht kommt, wenn der neue Partner über Einkommen verfügt, das sein eigenes Existenzminimum übersteigt. In der Rechtsprechung ist eine Absenkung des Selbstbehalts um bis zu 10 % anerkannt. Diese Kürzung ist aber keine starre Regel, sondern abhängig vom Einzelfall. Beispiel: Zieht ein Unterhaltspflichtiger mit einem gut verdienenden neuen Partner zusammen, kann das Gericht den Selbstbehalt absenken, sodass er mehr Einkommen für Unterhalt einsetzen muss.

3. Haushaltsersparnis im Steuerrecht

Auch im Steuerrecht ist die Haushaltsersparnis ein fester Begriff. Sie wird relevant, wenn jemand krankheitsbedingt in ein Alten- oder Pflegeheim umzieht und den eigenen Haushalt auflöst. Die Kosten für Unterkunft und Betreuung im Heim sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Sie werden aber nicht in voller Höhe berücksichtigt, da der Steuerpflichtige zugleich Aufwendungen für den bisherigen Haushalt einspart.

Der Gesetzgeber zieht deshalb typisierend einen Betrag in Höhe des Grundfreibetrags ab (2025: 11.604 €). Zieht ein Ehepaar gemeinsam ins Heim, wird die Haushaltsersparnis bei beiden Partnern angesetzt – auch wenn die Kosten im Einzelfall nur einen von ihnen treffen. Auf diese Weise wird eine Doppelbegünstigung vermieden.

4. Häufige Fragen

Wie hoch ist die Haushaltsersparnis beim Bürgergeld?

Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten rund 10 % weniger Regelbedarf als Alleinstehende. 2025 entspricht das ca. 56 € pro Person und Monat.

Gilt die Haushaltsersparnis auch in einer Wohngemeinschaft?

Nein. In einer Wohngemeinschaft fehlt die gemeinsame Haushaltsführung. Dort wird die 10%-Kürzung nicht angewendet.

Wie wirkt sich die Haushaltsersparnis im Unterhaltsrecht aus?

Leben Unterhaltspflichtige in einer neuen Lebensgemeinschaft, kann ihr Selbstbehalt um bis zu 10 % reduziert werden. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Was bedeutet Haushaltsersparnis im Steuerrecht?

Wer seinen Haushalt auflöst (z. B. wegen Heimunterbringung), kann die Heimkosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Typisierend wird jedoch die Haushaltsersparnis in Höhe des Grundfreibetrags abgezogen.

Fazit

Die Haushaltsersparnis ist ein bereichsübergreifendes Prinzip: gemeinsames Wirtschaften senkt die Pro-Kopf-Kosten der Lebensführung. Im Steuerrecht reduziert sie die absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen, im Familienrecht den Selbstbehalt Unterhaltspflichtiger, und im Sozialrecht führt sie zu reduzierten Regelsätzen sowie zur Anrechnung fremden Einkommens in Haushaltsgemeinschaften. Damit wirkt die Haushaltsersparnis auf sehr unterschiedliche Weise – von der Steuerentlastung bis zur unmittelbaren Existenzsicherung.

👇 Vertiefende Beiträge:

  • SGB in blauen Buchstaben neben Paragraf

    Die Haushaltsgemeinschaft im SGB II und SGB XII

    ... die Haushaltsgemeinschaft bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter gemäß dem SGB XII | Hilfebedürftigkeit und Bedarfsdeckung ... | mehr

  • blauer Schriftzug Bürgergeld

    Zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft

    ... zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft in § 7 Abs. 3 und 3 a SGB II ... | ... kurz zum Gesetzestext des § 7 SGB II und zu zwei Gerichtsentscheidungen ... | mehr

  • Haushaltsersparnis – Bedeutung im Sozialrecht, Familienrecht und Steuerrecht 1

    Vermutung der Bedarfsgemeinschaft im 1. Jahr des Zusammenlebens

    ... viele wissen dies nicht: gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II kann im ersten Jahr des Zusammenlebens noch kein Wille vermutet werden, für den anderen einzustehen | mehr

  • Haushaltsersparnis – Bedeutung im Sozialrecht, Familienrecht und Steuerrecht 2

    Kinder in der Bedarfsgemeinschaft und der Haushaltsgemeinschaft

    Behandlung von Kindern in der Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft ... | ... Kinder in der Bedarfsgemeinschaft und in der Haushaltsgemeinschaft ... | mehr

  • Auto und Taschenrechner auf 100 Euro-Schein

    Elternunterhaltspflicht des verheirateten Unterhaltspflichtigen

    ... zur Berechnung des Elternunterhalts beim verheirateten unterhaltspflichtigen Kind | Berücksichtigung der Haushaltsersparnis gemäß einer Entscheidung des BGH | mehr

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Wenn Sie anonym bleiben wollen, nutzen Sie bitte einen "Spitznamen".

Ihre Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe einer E-Mail ist erforderlich, um Spam zu vermeiden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Antwort evtl. lange dauert und ich auch nicht alle Fragen beantworten kann.

Haushaltsersparnis – Bedeutung im Sozialrecht, Familienrecht und Steuerrecht 3

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM

 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG