Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Schwerbehindertenrecht (SG… - Einführung » 2. Merkzeichen

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile

Beitrag vom 17.09.2025, aktualisiert am 24.09.2025

VG Wort - ZählpixelMerkzeichen sind Zusatzkennzeichen im Schwerbehindertenausweis, die konkrete Nachteilsausgleiche auslösen – von Parkerleichterungen über unentgeltliche ÖPNV-Nutzung bis zu Steuervergünstigungen. Maßgeblich sind § 3 SchwbAwV und die Versorgungsmedizinische Grundsätze (Teil D).

Hinweis: In der Anlage zu § 2 VersMedV (Teil D) sind die Merkzeichen für den Schwerbehindertenausweis im einzelnen aufgeführt.
  • Anlage zu § 2 VersMedV, Teil D
  • Merkzeichen G – erheblich gehbehindert
  • Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Merkzeichen H – hilflos
  • Merkzeichen Bl, Gl, RF und B

Anlage zu § 2 VersMedV, Teil D

Die rechtlichen Grundlagen der Merkzeichen stehen in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (Teil D).

Dort ist für jedes Merkzeichen normiert, unter welchen Voraussetzungen es im Schwerbehindertenausweis einzutragen ist. Die Vorgaben sind für die Versorgungsämter verbindlich und sichern eine bundesweit einheitliche Begutachtungspraxis. Sie bestimmen zugleich, wann Nachteilsausgleiche wie unentgeltliche Beförderung, Parkerleichterungen oder steuerliche Vergünstigungen gewährt werden und wie diese im Einzelnen nachzuweisen sind.

Merkzeichen G – erheblich gehbehindert

Das Merkzeichen G wird vergeben, wenn die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist. Maßgeblich: § 229 SGB IX (persönliche Voraussetzungen) und § 228 SGB IX (unentgeltliche Beförderung).

Weiterführend:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 1

    Merkzeichen G: erheblich gehbehindert

    ... erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ... | Unfähigkeit, Strecken zurückzulegen, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt | mehr

Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

Vorausgesetzt ist eine außergewöhnlich stark eingeschränkte Gehfähigkeit; Parkerleichterungen nach § 46 StVO. Die Gleichstellungen (z. B. internistische/neurologische Leiden) sind in Teil D der VersMedV geregelt.

Vertiefungen & Spezialfälle:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 2

    Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung: Voraussetzungen & Vorteile

    Das Merkzeichen aG („außergewöhnliche Gehbehinderung“) wird nur bei schwersten Mobilitätseinschränkungen vergeben. Voraussetzungen, Rollstuhl-Fragen, Vorteile: Parkerleichterungen, Kfz-Steuerbefreiung & ÖPNV | mehr

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 3

    Merkzeichen aG bei neurologischen Erkrankungen

    ... eine außergewöhnliche Gehbehinderung kann bei neurologischen Leiden - auch der Parkinson`schen Krankheit festgestellt werden - Merkzeichen aG ... | mehr

Merkzeichen H – Hilflos

„H“ wird eingetragen, wenn ein dauerhafter Bedarf an fremder Hilfe bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens besteht. Steuerlich relevant: § 33b EStG.

Weiterführend:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 4

    Merkzeichen H: Alle Voraussetzungen & Vorteile im Schwerbehindertenausweis

    Erfahren Sie, wann Sie das Merkzeichen H für Hilflosigkeit erhalten und welche Nachteilsausgleiche (z.B. Kfz-Steuer, Pflegepauschbetrag) Ihnen zustehen. Umfassender Ratgeber. | mehr

Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos), RF (Rundfunkbeitrag), B (Begleitperson)

Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 3 SchwbAwV und Teil D der
Versorgungsmedizinische Grundsätze:

RF – Befreiung/Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag nach Landesrecht;

Bl – Blindheit/hochgradige Sehbehinderung;

B – ständige Begleitung nötig bei ÖPNV-Nutzung (regelmäßig in Kombination mit G/Gl/H).

Gl – Gehörlosigkeit bzw. an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen;

Details:

  • Männchen neben Schild, gelehnt auf Fragezeichen

    Merkzeichen RF, Bl, B und Gl

    Voraussetzungen und Folgen der Gewährung der Merkzeichen RF, Bl, B und Gl ... | § 3 SchwbAwV ... | Versorgungsmedizin-Verordnung ... | mehr

Parkerleichterungen: Oranger Parkausweis (kein Merkzeichen)

Der orangefarbene Parkausweis ist eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung mit Parkerleichterungen (z. B. längeres Parken im eingeschränkten Halteverbot, Bewohnerzonen). Er ist nicht identisch mit dem blauen EU-Schwerbehindertenparkausweis und berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde vor Ort; Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO.

Wer kommt in Betracht?

In der Praxis häufig Personen mit Merkzeichen G und zusätzlichen gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. schwere Herz-/Lungenerkrankungen, chronische Darmerkrankungen). Ein Automatismus besteht nicht – ärztliche Nachweise sind erforderlich.

Weiterführend:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 5

    Oranger Parkausweis: Parkerleichterung bei Behinderung

    Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung (z. B. Merkzeichen G)., Voraussetzungen, Vorteile & Antrag im Überblick | mehr

Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

  • Grad der Behinderung – Überblick und Systematik
  • § 3 SchwbAwV – Katalog der Merkzeichen
  • Versorgungsmedizinische Grundsätze – Teil D: Merkzeichen (Kriterien)

Weiterführend zu den Begriffen Schwerbehindertenausweis und Grad der Behinderung:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 6

    Schwerbehindertenausweis – Voraussetzungen, Gültigkeit & Merkzeichen

    Der Schwerbehindertenausweis weist den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen nach. Infos zu Antrag, Gültigkeit, Rechtsgrundlagen (§ 152, § 228 SGB IX, SchwbAwV) | mehr

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 7

    GdB & GdS (SGB IX): Unterschied, Antrag, Merkzeichen & Vorteile

    GdB und GdS einfach erklärt: Unterschied, Antrag & Verfahren (§ 152 SGB IX), Merkzeichen (VersMedV), Schwerbehinderung ab 50, aktuelle Steuer-Pauschbeträge (§ 33b EStG), Rechtsmittel bei Ablehnung | mehr


Siehe auch:
§ 3 SchwbAwV ·
Versorgungsmedizinische Grundsätze ·
Schwerbehindertenausweis

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