Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Schwerbehindertenrecht (SG… - Einführung » 2. Merkzeichen

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile

Beitrag vom 17.09.2025, aktualisiert am 07.10.2025

VG Wort - ZählpixelMerkzeichen sind Zusatzkennzeichen im Schwerbehindertenausweis, die konkrete Nachteilsausgleiche auslösen – von Parkerleichterungen über unentgeltliche ÖPNV-Nutzung bis zu Steuervergünstigungen. Maßgeblich sind § 3 SchwbAwV und die Versorgungsmedizinische Grundsätze (Teil D).

Hinweis: In der Anlage zu § 2 VersMedV (Teil D) sind die Merkzeichen für den Schwerbehindertenausweis im einzelnen aufgeführt.
  • Anlage zu § 2 VersMedV, Teil D
  • Merkzeichen G – erheblich gehbehindert
  • Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Merkzeichen H – hilflos
  • Merkzeichen Bl, Gl, RF und B
  • Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Anlage zu § 2 VersMedV, Teil D

Die rechtlichen Grundlagen der Merkzeichen stehen in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (Teil D).

Dort ist für jedes Merkzeichen normiert, unter welchen Voraussetzungen es im Schwerbehindertenausweis einzutragen ist. Die Vorgaben sind für die Versorgungsämter verbindlich und sichern eine bundesweit einheitliche Begutachtungspraxis. Sie bestimmen zugleich, wann Nachteilsausgleiche wie unentgeltliche Beförderung, Parkerleichterungen oder steuerliche Vergünstigungen gewährt werden und wie diese im Einzelnen nachzuweisen sind.

Merkzeichen G – erheblich gehbehindert

Das Merkzeichen G wird vergeben, wenn die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist. Maßgeblich: § 229 SGB IX (persönliche Voraussetzungen) und § 228 SGB IX (unentgeltliche Beförderung).

Weiterführend:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 1

    Merkzeichen G – erheblich gehbehindert (§ 229 SGB IX, VersMedV): Voraussetzungen & Nachteilsausgleiche

    Wann wird Merkzeichen G vergeben? Voraussetzungen nach § 229 SGB IX & VersMedV, 2-km/30-Minuten-Regel, typische Krankheitsbilder, Abgrenzung zu aG und Vorteile wie ÖPNV-Freifahrt & Parkausweis erklärt. | mehr

Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

Vorausgesetzt ist eine außergewöhnlich stark eingeschränkte Gehfähigkeit; Parkerleichterungen nach § 46 StVO. Die Gleichstellungen (z. B. internistische/neurologische Leiden) sind in Teil D der VersMedV geregelt.

Vertiefungen & Spezialfälle:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 2

    Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung: Voraussetzungen & Vorteile

    Das Merkzeichen aG („außergewöhnliche Gehbehinderung“) wird nur bei schwersten Mobilitätseinschränkungen vergeben. Voraussetzungen, Rollstuhl-Fragen, Vorteile: Parkerleichterungen, Kfz-Steuerbefreiung & ÖPNV | mehr

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 3

    Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Parkinson, Polyneuropathie & neurologische Erkrankungen

    Merkzeichen aG auch bei neurologischen Erkrankungen wie Parkinson oder Polyneuropathie möglich. Voraussetzungen nach § 229 SGB IX & VersMedV, BSG-Urteil B 9 SB 1/15 R, Begutachtung, Nachteilsausgleiche & Antrag erklärt. | mehr

Merkzeichen H – Hilflos

„H“ wird eingetragen, wenn ein dauerhafter Bedarf an fremder Hilfe bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens besteht. Steuerlich relevant: § 33b EStG.

Weiterführend:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 4

    Merkzeichen H: Alle Voraussetzungen & Vorteile im Schwerbehindertenausweis

    Erfahren Sie, wann Sie das Merkzeichen H für Hilflosigkeit erhalten und welche Nachteilsausgleiche (z.B. Kfz-Steuer, Pflegepauschbetrag) Ihnen zustehen. Umfassender Ratgeber. | mehr

Merkzeichen Bl (blind), Gl (gehörlos), RF (Rundfunkbeitrag), B (Begleitperson)

Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 3 SchwbAwV und Teil D der
Versorgungsmedizinische Grundsätze:

RF – Befreiung/Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag nach Landesrecht;

Bl – Blindheit/hochgradige Sehbehinderung;

B – ständige Begleitung nötig bei ÖPNV-Nutzung (regelmäßig in Kombination mit G/Gl/H).

Gl – Gehörlosigkeit bzw. an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen;

Details:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 5

    Merkzeichen RF, Bl, B und Gl: Voraussetzungen & Vorteile (§ 3 SchwbAwV, VersMedV)

    Merkzeichen RF, Bl, B und Gl: Voraussetzungen & Vorteile (§ 3 SchwbAwV, VersMedV) | mehr

Parkerleichterungen: Oranger Parkausweis (kein Merkzeichen)

Der orangefarbene Parkausweis ist eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung mit Parkerleichterungen (z. B. längeres Parken im eingeschränkten Halteverbot, Bewohnerzonen). Er ist nicht identisch mit dem blauen EU-Schwerbehindertenparkausweis und berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde vor Ort; Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO.

Wer kommt in Betracht?

In der Praxis häufig Personen mit Merkzeichen G und zusätzlichen gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. schwere Herz-/Lungenerkrankungen, chronische Darmerkrankungen). Ein Automatismus besteht nicht – ärztliche Nachweise sind erforderlich.

Weiterführend:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 6

    Oranger Parkausweis: Parkerleichterung bei Behinderung

    Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung (z. B. Merkzeichen G)., Voraussetzungen, Vorteile & Antrag im Überblick | mehr

Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

  • Grad der Behinderung – Überblick und Systematik
  • § 3 SchwbAwV – Katalog der Merkzeichen
  • Versorgungsmedizinische Grundsätze – Teil D: Merkzeichen (Kriterien)

Weiterführend zu den Begriffen Schwerbehindertenausweis und Grad der Behinderung:

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 7

    Schwerbehindertenausweis – Voraussetzungen, Gültigkeit & Merkzeichen

    Der Schwerbehindertenausweis weist den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen nach. Infos zu Antrag, Gültigkeit, Rechtsgrundlagen (§ 152, § 228 SGB IX, SchwbAwV) | mehr

  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: Überblick, Kriterien, Vorteile 8

    GdB & GdS (SGB IX): Unterschied, Antrag, Merkzeichen & Vorteile

    GdB und GdS einfach erklärt: Unterschied, Antrag & Verfahren (§ 152 SGB IX), Merkzeichen (VersMedV), Schwerbehinderung ab 50, aktuelle Steuer-Pauschbeträge (§ 33b EStG), Rechtsmittel bei Ablehnung | mehr


Siehe auch:
§ 3 SchwbAwV ·
Versorgungsmedizinische Grundsätze ·
Schwerbehindertenausweis

1 Kommentar (Frage/Antwort)

  1. peter says

    08.10.2025

    hallo RA
    Ich bin sehr angetan über ihre Erklärung zu den Merkzeichen. Es ist wie ein Wunder das Ich noch am Leben bin, Ich habe vor einem Jahr erfahren das meine Uhr für immer ablaufen wird und das sehr bald. Ich habe das Merkzeichen aG haben wollen aber Ich bin noch nicht krank genug dafür, erst Kopf ab, Bein ab oder mit Vogelbauer Milch holen dann soll es wohl gehen eher nicht. Solche Antworten bekommt man vom Amt, wenn selbst dort hin anruft , nun gut Ich habe die Merkzeichen G und B bekommen , diese helfen schon ein ganzes Stück. Ich habe auf Parkplätzen von Arztpraxen Leute kennen gelernt die gut Laufen und gar Rennen konnten und einen Ausweis mit aG hatten, auf mein Frage wie geht das ja nur sagen was man will und schon hat man das, ich glaube das hier einiges nicht real zu geht.in den Ämtern. Ich habe jetzt den Orangefarbenen Parkausweis beantragt ob es wird , nun ja man wird sehen. mfg

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