Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Allgemeines Sozialrecht – … - Einführung » 4. Gebühren und Kosten

Prozesskostenhilfe: Einkommensgrenzen berechnen

Mittelgebühr nach dem RVG

Beitrag vom 06.09.2025, aktualisiert am 09.10.2025

VG Wort - ZählpixelDie Mittelgebühr ist ein zentrales Instrument der Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Erwähnt wird der Begriff allerdings weder im RVG selbst noch in den Anlagen zum RVG.

Die Mittelgebühr bezeichnet den rechnerischen Mittelwert innerhalb eines Gebührenrahmens und dient als Ausgangspunkt für die konkrete Bemessung der anwaltlichen Vergütung.

1. Grundlage & Berechnung2. Funktion im System3. Kappungsgrenzen4. Praxisbedeutung5. Verknüpfung6. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. Grundlage & Berechnung

Die meisten sozialrechtlichen Gebührentatbestände des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) sind als Betragsrahmengebühren ausgestaltet. Das Gesetz legt also keinen festen Betrag fest, sondern eine Spanne von Mindest- und Höchstgebühr.

Die Mittelgebühr ergibt sich durch Addition von Mindest- und Höchstgebühr und anschließende Halbierung.

Beispiel: Nr. 2302 VV-RVG sieht eine Spanne von 65,00 € bis 837,00 € vor – die Mittelgebühr beträgt 451,00 €.

2. Funktion im System

Die Mittelgebühr ist der Regel-Ausgangspunkt der Gebührenbemessung. Sie spiegelt den „typischen“ Durchschnittsfall wider. Der Rechtsanwalt kann jedoch nach § 14 RVG nach oben oder unten abweichen, wenn dies nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung, Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten oder nach dem Haftungsrisiko angezeigt ist.

3. Einschränkungen („Kappungsgrenzen“)

Nicht jeder Rahmen erlaubt ein unbeschränktes Anheben bis zur Mittelgebühr. Gerade im Sozialrecht existieren Kappungsgrenzen, die eine Überschreitung nur bei „umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit“ gestatten. So bestimmt etwa Nr. 2302 VV-RVG, dass mehr als 391,00 € nur verlangt werden dürfen, wenn die Tätigkeit besonders aufwendig war.

Die Mittelgebühr ist also keine Garantie, sondern ein Prüfmaßstab.

4. Praxisbedeutung

In der Praxis orientieren sich Gerichte und Rechtspfleger regelmäßig an der Mittelgebühr – sofern keine Umstände für eine Abweichung vorgetragen werden.

Das bedeutet: Wer eine höhere als die Mittelgebühr beanspruchen will, muss dies substantiiert begründen (z. B. Aktenumfang, Zahl der Schriftsätze, besondere Rechtsfragen).

Umgekehrt darf die Gebühr nicht ohne sachlichen Grund unterhalb der Mittelgebühr angesetzt werden.

5. Verbindung mit anderen Vorschriften

Die Mittelgebühr ist eng mit den Begriffen Betragsrahmengebühr und § 14 RVG (Bemessung der Gebühr) verbunden.

Sie wird bei nahezu allen Kerngebühren (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Beratungsgebühr, Einigungsgebühr) als Orientierungsgröße benötigt. Auch bei Erhöhungen nach Nr. 1008 VV-RVG (mehrere Auftraggeber) ist sie Grundlage der Berechnung.

Fazit: Die Mittelgebühr ist kein starres Ergebnis, sondern ein dynamischer Orientierungspunkt.

Sie bildet den Ausgangswert, der in jedem Fall auf seine Angemessenheit überprüft und ggf. angepasst werden muss. Insbesondere im Sozialrecht entscheidet eine saubere Begründung über die Durchsetzbarkeit einer über die Mittelgebühr hinausgehenden Vergütung.

6. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Weiterführend zu Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht, Betragsrahmengebühren und zu den Gerichtskosten:

  • Mittelgebühr nach dem RVG 1

    Rechtsanwaltsgebühren Sozialrecht: RVG Berechnung & Kosten

    Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht nach RVG. Dieser Leitfaden erklärt Geschäftsgebühren, Verfahrensgebühren & Besonderheiten für Mandanten und Kollegen. | mehr

  • Mittelgebühr nach dem RVG 2

    Betragsrahmengebühren im Sozialrecht (§ 14 RVG): Mittelgebühr, Beispiele & Berechnung

    Wie werden Betragsrahmengebühren im Sozialrecht berechnet? Erklärung zu § 14 RVG mit Beispielen (2302, 3102 VV-RVG), Mittelgebühr, Bemessung nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache – verständlich für Mandanten und Anwälte. | mehr

  • Mittelgebühr nach dem RVG 3

    Gerichtskosten im Sozialgericht – Kostenfreiheit nach § 183 SGG & Ausnahmen (§ 192 SGG)

    Verfahren vor dem Sozialgericht sind nach § 183 SGG in der Regel gerichtskostenfrei. Welche Ausnahmen es gibt (§ 192 SGG) und wann Kosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) anfallen. | mehr

Siehe auch:
§ 14 RVG · Nr. 2302 VV-RVG · Nr. 1008 VV-RVG

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Mittelgebühr nach dem RVG

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