Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr (mit Kommentierung)

(3 Beiträge)

 

VG Wort - Zählpixel

1. Gesetzestext2. Kommentierung3. Beitragsliste
Nr. 3102 VV-RVG (Stand: 1. Januar 2021)

   3102   
  •      Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG).
60,00 bis 660,00 €

zur Übersicht RVG

 

Kommentierung

Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten tätig, in dem das GKG nicht anwendbar ist, erhält er eine Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3102 VV-RVG.

Die Gebühr erhält der Rechtsanwalt für ein Verfahren vor den Sozialgerichten, in dem Betragsrahmengebühren vorgesehen sind, § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
 
(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. ...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 3 RVG
. In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gibt es auch Verfahren, in den Wertgebühren entstehen. Dann entsteht die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV-RVG.

Die Mittelgebühr beträt jetzt 360,00 €. Es gibt keine niedrigere Regelgebühr mehr wie bei der Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
 
Geschäftsgebühr in
1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG),
2. Verfahren ...
 
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
Nr. 2302 VV-RVG
.

Die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2302 VV-RVG wegen desselben Gegenstandes ist gemäß den Vorbemerkungen hälftig auf eine Verfahrensgebühr anzurechnen, Vorbemerkungen zu Teil 3 Abs. 4 VV-RVG. Bei Betragsrahmengebühren beträgt der Anrechnungsbetrag höchstens 207,00 €, Vorbemerkungen zu Teil 3 Abs. 4 S. 2.

Zur Betragsrahmengebühr vgl. auch den Beitrag Betragsrahmengebühren im Sozialrecht.

Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Beratungshilfegebühr um 30 % je weiterem Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
 
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
 
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
Nr. 1008 VV-RVG
.

Nach § 17 Verschiedene Angelegenheiten
 
Verschiedene Angelegenheiten sind
...
1a. jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren ...
...
7. das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenes ...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 17 Nr. 1 Buchstaben b und Nr. 7 RVG
sind das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren und das gerichtliche Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Es entsteht jeweils eine Verfahrensgebühr, die ggf. anzurechnen ist.

Durch einen Klick auf einen der folgenden Links gelangen Sie in einem neuen Tab zum Wortlaut des Gebührentatbestandes mit einer kurzen Kommentierung:

  • - Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
     
    Einigung oder Erledigung in einem Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
  • - Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
     
    Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig: ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
  • - Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
     
    Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
    Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
  • - Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
     
    Geschäftsgebühr in
    1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG),
    2. Verfahren ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
  • - 2500 Beratungshilfegebühr
     
    Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben. Die Gebühr kann erlassen werden. ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (Beratungshilfe)
  • - 2501 Beratungsgebühr
     
    (1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
    (2) Die Gebühr ist ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe)
  • - 2503 Geschäftsgebühr
     
    (1) Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.
    (2) Auf die Gebühren ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe)
  • - 2508 Einigungsgebühr
     
    (1) Die Anmerkungen zu Nummern 1000 und 1002 sind anzuwenden.
    (2) Die Gebühr entsteht auch ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe)
  • - Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
     
    Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG).
    Die Gebühr entsteht auch, wenn ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
  • - Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
     
    Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
    (1) Die Pauschale ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
    .

 

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand Nr. 3102 VV-RVG angesprochen:


  • Symbol Taschenrechner
    Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Eilverfahren

    ... die Verfahrensgebühr im Eilverfahren wird gemäß Nr. 3102 VV RVG bestimmt ... – ... bei der Verfahrensgebühr ist zunächst von der Mittelgebühr auszugehen. ..
    ... | mehr
  • rotes Buch mit Paragraf
    Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht

    ... Berechnung der Gebühren im Sozialrecht nach dem RVG ... | I. vorgerichtliche Tätigkeit ... | II. gerichtliche Tätigkeit ... | III. besondere Verfahren
    ... | mehr
  • Taschenrechner vor rotem Paragraf
    Betragsrahmengebühren im Sozialrecht

    Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verfahren ... | Betragsrahmengebühren ... | ... zur Berechnung der Betragsrahmengebühr gemäß § 3 RVG ...
    ... | mehr

 
  • Gesetzestext
  • Kommentierung
  • Beitragsliste

 

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte


§ 1 RVG – Geltungsbereich (1)
§ 2 RVG – Höhe der Vergütung (2)
§ 3 RVG – Gebühren in sozialrechtlichen … (1)
§ 13 RVG – Wertgebühren (1)
§ 14 RVG – Rahmengebühren (3)
§ 15 RVG – Abgeltungsbereich der Gebühren (1)
§ 15 a RVG – Anrechnung einer Gebühr (1)
§ 17 RVG – verschiedene Angelegenheiten (2)
§ 49 RVG – Gebühren aus der Staatskasse (1)

Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber (2)
Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr (1)
Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (1)
Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr (2)
Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr (2)
Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (1)
Rechtsanwalt Sönke Nippel
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