Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber (mit Kommentierung)

(2 Beiträge)

 

VG Wort - Zählpixel

1. Gesetzestext2. Kommentierung3. Beitragsliste
Nr. 1008 VV-RVG - Geschäftsgebühr (Stand: 1. Juli 2021)
  •   1008  
    •       Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
      Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um

      • (1) Dies gilt bei Wertgebühren nur, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist.
      • (2) Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind.
      • (3) Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen; bei Festgebühren dürfen die Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr und bei Betragsrahmengebühren das Doppelte des Mindest- und Höchstbetrags nicht übersteigen.
      • (4) Im Fall der Anmerkung zu den Gebühren 2300 und 2302 erhöht sich der Gebührensatz oder Betrag dieser Gebühren entsprechend.
    0,3 oder 30% bei Festgebühren,
    bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30%

zur Inhaltsübersicht RVG

 

Kommentierung

Nr. 1008 VV-RVG regelt die Berechnung der Gebühren bei Vertretung mehrerer Auftraggeber. Im Sozialrecht ist der Tatbestand durchaus von praktischer Bedeutung. So fallen z. B. bei der Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II regelmäßig die Mehrvertretungsgebühren an.

Jede Wertgebühr wird unabhängig von dem Gebührensatz um den Faktor 0,3 erhöht. Bei Betragsrahmengebühren um 30 %. Mehrere Erhöhungen dürfen nach Abs. 3 den Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. In der Regel fallen im Sozialrecht Betragsrahmengebühren an, § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
 
(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. ...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 3 RVG
. In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit können aber auch Wertgebühren entstehen (vgl. dazu den Beitrag Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
 
Die maßgeblichen Vorschriften zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Verfahren enthalten § 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Folgenden: RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (im Folgenden: VV) und § 14 RVG. ...
 
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)
Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
).

Erhöhungsfähig sind nur die Verfahrens- und Geschäftsgebühren. Wenn der Rechtsanwalt für drei Auftraggeber bei Betragsrahmengebühren tätig wird, führt dies zu einer Erhöhung der Mindest- und Höchstgebühren um 60 %. Der Rahmen wird also nach oben verschoben.

Tritt der Rechtsanwalt sowohl aussergerichtlich sowie auch gerichtlich auf, so erhöht sich sowohl die Geschäftsgebühr als auch die Verfahrensgebühr für jeden Auftraggeber um jeweils 30 %.

Durch einen Klick auf einen der folgenden Links gelangen Sie in einem neuen Tab zum Wortlaut des Gebührentatbestandes mit einer kurzen Kommentierung:

  • - Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
     
    Einigung oder Erledigung in einem Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
  • - Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
     
    Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig: ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
  • - Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
     
    Geschäftsgebühr in
    1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG),
    2. Verfahren ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
  • - 2500 Beratungshilfegebühr
     
    Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben. Die Gebühr kann erlassen werden. ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (Beratungshilfe)
  • - 2501 Beratungsgebühr
     
    (1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
    (2) Die Gebühr ist ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe)
  • - 2503 Geschäftsgebühr
     
    (1) Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.
    (2) Auf die Gebühren ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe)
  • - 2508 Einigungsgebühr
     
    (1) Die Anmerkungen zu Nummern 1000 und 1002 sind anzuwenden.
    (2) Die Gebühr entsteht auch ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe)
  • - Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten
     
    Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG). ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten
  • - Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
     
    Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG).
    Die Gebühr entsteht auch, wenn ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
  • - Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
     
    Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
    (1) Die Pauschale ...
     
    (Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)
    Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
    .

 

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand Nr. 1008 VV-RVG angesprochen:


  • rotes Buch mit Paragraf
    Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht

    ... zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht ... | I. vorgerichtliche Tätigkeit ... | II. gerichtliche Tätigkeit ... | III. besondere Verfahren
    ... | mehr
  • Taschenrechner vor rotem Paragraf
    Betragsrahmengebühren im Sozialrecht

    Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verfahren ... | Betragsrahmengebühren ... | ... zur Berechnung der Betragsrahmengebühr gemäß § 3 RVG ...
    ... | mehr

 
GesetzestextKommentierungBeitragsliste

 

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte


§ 1 RVG – Geltungsbereich (1)
§ 2 RVG – Höhe der Vergütung (2)
§ 3 RVG – Gebühren in sozialrechtlichen … (1)
§ 13 RVG – Wertgebühren (1)
§ 14 RVG – Rahmengebühren (3)
§ 15 RVG – Abgeltungsbereich der Gebühren (1)
§ 15 a RVG – Anrechnung einer Gebühr (1)
§ 17 RVG – verschiedene Angelegenheiten (2)
§ 49 RVG – Gebühren aus der Staatskasse (1)

Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber (2)
Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr (1)
Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (1)
Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) (1)
Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr (2)
Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr (2)
Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (1)
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