Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe)
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Bürger mit geringem Einkommen können Beratungshilfe erhalten, um sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen.
Die Beratungshilfegebühr gemäß VV-Nr. 2501 VV-RVG entsteht für die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nach Vorlage eines Beratungshilfescheins.
Vergütet wird die bloße Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder die Auskunft in einer Rechtsangelegenheit. Betreibt der Rechtsanwalt die Geschäfte des Bürgers, entsteht eine Gebühr gemäß VV-Nr. 2503.
2501 |
| 35 € |
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In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand erwähnt: