Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe)
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2501 - Beratungsgebühr
- (1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
- (2) Die Gebühr ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt.
38,50 €
- Beratungsgebühr
1. Antrag und Verfahren ... | 2. Voraussetzungen ... | 3. Hinweispflicht ... | 4. Anwaltsbegühren ... | 5. Beispiele zur Abrechnung ... | 6. statistische Daten
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz).
Die Beratungsgebühr beträgt 38,50 € netto. Es handelt sich um eine Festgebühr.
Regelmäßig verneinen die Gerichte einen Anspruch auf Ersatz von Auslagen gemäß Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
(1) Die Pauschale ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 7002 VV-RVG neben der Beratungsgebühr. Richtig ist dies, wenn keine "Post- und Telekommunikationsdienstleistungen" durch den Anwalt im Rahmen des Mandatsverhältnisses erfolgen. Die Wahrnehmung eines Mandates dürfte aber oft mit der Inanspruchnahme zumindest eines Telefones ("Telekommunikationsdienstleistungen") verbunden sein. Auch fällt regelmäßig Schriftverkehr im Rahmen des Beratungsverhältnisses an. Daher dürfte die Praxis der Gerichte, den Ersatz von pauschal 20 % netto der Pauschale gemäß Nr. 7002 VV-RVG abzulehnen, oft nicht richtig sein.
Die Beratungshilfegebühr gemäß Nr. 2501 VV-RVG entsteht für die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nach Vorlage eines Beratungshilfescheins. Ab dem Beginn eines gerichtlichen Verfahrens wird Prozesskostenhilfe
Zwei Voraussetzungen müssen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfüllt sein:
1. Der Antragsteller darf nicht in der Lage sein, die Kosten einer gerichtlichen Rechtsverfolgung ganz oder teilweise selbst aufzubringen. Der Mandant muss bedürftig sein.
2. Der Antrag muss hinreichende Aussichten auf Erfolg bieten und ...
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Prozesskostenhilfe gewährt. Aber: regelmäßig gewähren Gerichte auch Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage bzw. für die Prüfung eines eventuellen Klageabweisungsantrages.
Vergütet wird die bloße Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder die Auskunft in einer Rechtsangelegenheit. Betreibt der Rechtsanwalt die Geschäfte des Bürgers, entsteht eine Gebühr gemäß 2503 Geschäftsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.
(2) Auf die Gebühren ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2503 VV-RVG.
Die Abgrenzung einer reinen Beratung von einer Vertretung kann im Einzelfall schwierig sein. Entscheidend ist regelmäßig, ob der Anwalt nach außen tätig wird. Wird der Anwalt nach außen tätig, fällt die Geschäftsgebühr zur Beratungshilfe gemäß Nr. 2503 VV-RVG an.
Für die Höhe der Beratungsgebühr ist unerheblich, wie umfangreich die Tätigkeit ist. Auch ein äußerst hoher Gegenstandswert hat keinen Einfluss auf die Gebühr.
Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Beratungshilfegebühr um 30 % je weiterem Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1008 VV-RVG.
Durch einen Klick auf einen der folgenden Links gelangen Sie in einem neuen Tab zum Wortlaut des Gebührentatbestandes mit einer kurzen Kommentierung:
- - Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
Einigung oder Erledigung in einem Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr - - Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig: ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren - - Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber - - Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
Geschäftsgebühr in
1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG),
2. Verfahren ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten - - 2500 Beratungshilfegebühr
Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben. Die Gebühr kann erlassen werden. ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (Beratungshilfe) - - 2503 Geschäftsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.
(2) Auf die Gebühren ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe) - - 2508 Einigungsgebühr
(1) Die Anmerkungen zu Nummern 1000 und 1002 sind anzuwenden.
(2) Die Gebühr entsteht auch ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) - - Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten
Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG). ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten - - Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG).
Die Gebühr entsteht auch, wenn ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten - - Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
(1) Die Pauschale ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand Nr. 2501 VV-RVG angesprochen: