Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe)

(1 Beitrag mit Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe))

 

Bürger mit geringem Einkommen können Beratungshilfe erhalten, um sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen.

Die Beratungshilfegebühr gemäß VV-Nr. 2501 VV-RVG entsteht für die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nach Vorlage eines Beratungshilfescheins.

Vergütet wird die bloße Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder die Auskunft in einer Rechtsangelegenheit. Betreibt der Rechtsanwalt die Geschäfte des Bürgers, entsteht eine Gebühr gemäß VV-Nr. 2503.

Nr. 2501 VV-RVG - Beratungsgebühr (Beratungshilfe)

2501
  • Beratungsgebühr
    • (1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
    • (2) Die Gebühr ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt.
  • 35 €

    zur Übersicht RVG

    In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand erwähnt:


    • zwei Strichmännchen neben Kalender
      Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz

      Beratungshilfe wird seit 1994 auch in Angelegenheiten des Sozialrechts gewährt. Es war einfach nicht begründbar, dass für ...
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    Hinweis

    Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe) abgedruckt.

    Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

    Rechtsanwalt Sönke Nippel
    Kippdorfstraße 6-24
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