Auf Seite 1 der neuesten Rentenbescheide benachrichtigt die Deutsche Rentenversicherung über die erhöhte „Mütterrente“ ab dem 1. Juli 2014. In dem nachfolgenden Abdruck habe ich die auf Seite 1 enthaltenen Ziffern in der Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Beträge aufgrund der erforderlichen Anonymisierung gelöscht!
Insbesondere erwähnt die Deutsche Rentenversicherung auf Seite 1 nach den Berechnungen auch die Zeiten der Kindererziehung:
„Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 01.07.2014 monatlich … EUR Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten.“
April! April!
Die erhöhte Bewertung der Zeiten der Kindererziehung ist in den Berechnungen auf Seite 1 noch nicht enthalten!
Die Auflösung – „Erklärung“ – findet sich auf Seite 3 im 1. Absatz (Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992):
„… In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht erhalten … Wenn Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie unaufgefordert weiteren Bescheid …“
Hätte die Deutsche Rentenversicherung dies nicht verständlicher ausdrü(u)cken können (und müssen)?
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