Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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„Mütterrente“ für die Zeit vor 1992 – missverständliche Bescheide der Deutschen Rentenversicherung

24. Juli 2014, aktualisiert am 5. Januar 2021 | Kommentar schreiben

Auf Seite 1 der neuesten Rentenbescheide benachrichtigt die Deutsche Rentenversicherung über die erhöhte „Mütterrente“ ab dem 1. Juli 2014. In dem nachfolgenden Abdruck habe ich die auf Seite 1 enthaltenen Ziffern in der Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Beträge aufgrund der erforderlichen Anonymisierung gelöscht!

Insbesondere erwähnt die Deutsche Rentenversicherung auf Seite 1 nach den Berechnungen auch die Zeiten der Kindererziehung:

„Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 01.07.2014 monatlich … EUR Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten.“

Rentenbescheid Mütterrente

April! April!

Die erhöhte Bewertung der Zeiten der Kindererziehung ist in den Berechnungen auf Seite 1 noch nicht enthalten!

Die Auflösung – „Erklärung“ – findet sich auf Seite 3 im 1. Absatz (Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992):

„… In diesem Bescheid ist der Zuschlag noch nicht erhalten … Wenn Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie unaufgefordert weiteren Bescheid …“

Hätte die Deutsche Rentenversicherung dies nicht verständlicher ausdrü(u)cken können (und müssen)?

Bescheid-2

 

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