Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • STARTSEITE
    • Allgemeines Sozialrecht (SGB I, …) – Einführung
      • 1. SGB I – Allgemeiner Teil
      • 2. SGB X – Sozialver­waltungsverfahren
      • 3. SGG – Sozialgerichtsgesetz
      • 4. Gebühren und Kosten im Sozialrecht
      • 5. allgemeine Fragen
    • Bürgergeld (SGB II) – Einführung
      • 1. Voraussetzungen & Grundlagen
      • 2. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft
      • 3. Einkommen und Vermögen
      • 4. Regelbedarf
      • 5. Kosten der Unterkunft
      • 6. Mehrbedarfe beim Bürgergeld
      • 7. Leistungsminderungen & Mitwirkung
      • 8. Antragstellung & Verfahren
      • 9. Ausländer, Asylberechtigte
      • 10. Allgemein
    • Sozialversicherungsrecht (SGB III, … ) – Einführung
      • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht
      • 2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)
      • 3. Krankenversicherung (SGB V)
      • 4. Rentenversicherung (SGB VI)
      • 5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
      • 6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
    • Schwerbehindertenrecht (SGB IX) – Einführung
      • 1. Feststellung der Schwerbehinderung
      • 2. Merkzeichen
      • 3. arbeitsrechtliche Bezüge
      • 4. Allgemein
    • Sozialhilfe / Grundsich… (SGB XII) – Einführung
      • 1. Einkommen und Vermögen im SGB XII
      • 2. Kosten der Unterkunft
      • 3. Haushaltsgemeinschaft
      • 4. Mehrbedarfe in der Sozialhilfe
      • 5. diverse Fragestellungen
    • Kindergeld, Wohngeld, UVG, Elterngeld – Einführung
      • 1. Kindergeld
      • 2. Wohngeld
      • 3. Unterhaltsvorschuss
      • 4. Elterngeld
      • 5. Allgemein
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Einführung
      • 1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt
      • 2. Berechnung des Elternunterhaltes
      • 3. Altersvorsorge
      • 4. Wohnvorteil
      • 5. Schenkung und Schenkungsrückforderung
      • 6. weitere Fragestellungen
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Einführung
      • 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
      • 2. gerichtliches Betreuungsverfahren
      • 3. Unterbringung
  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt

Beitrag aufgelistet in: Bürgergeld (SGB II) – Ansp… - Einführung » 10. Allgemeine Fragestellu…

Bürgergeld online berechnen

Bürgergeld & private Krankenversicherung: Zuschuss, Basistarif & BSG-Urteil (2025)

Beitrag vom 15.02.2011, aktualisiert am 12.11.2025

VG Wort - ZählpixelPrivat krankenversichert und im Bürgergeld-Bezug? Seit der Reform des § 26 SGB II gilt: Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, begrenzt auf den halbierten Basistarif der PKV (§ 152 Abs. 4 VAG) und die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung. Damit ist die Rechtslage nun klar im Gesetz geregelt.

  • 1. Gesetzliche Grundlage (§ 26 SGB II)
  • 2. Basistarif und Zuschussgrenzen
  • 3. Zuschuss zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
  • 4. Zuschuss zur Pflegeversicherung
  • 5. Bedeutung des BSG-Urteils 2011
  • 6. Häufige Fragen
  • 7. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. Gesetzliche Grundlage (§ 26 SGB II)

Der § 26 SGB II regelt die Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen während des Bürgergeldbezugs. Danach wird:

  • für privat Versicherte ein Zuschuss bis zur Höhe des halbierten Basistarifs (§ 152 Abs. 4 VAG) gewährt,
  • für gesetzlich Versicherte (pflicht- oder freiwillig) der volle Beitrag übernommen, soweit dieser nicht bereits als Absetzbetrag nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II berücksichtigt ist.

Die Zuschüsse werden grundsätzlich direkt an das Versicherungsunternehmen oder die Krankenkasse gezahlt, § 26 Abs. 5 SGB II.

2. Basistarif und Zuschussgrenzen

Der Basistarif nach § 152 Abs. 4 VAG ist der Referenzmaßstab für die Zuschussgrenze.
Leistungen im Basistarif entsprechen in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 152 Abs. 4 S. 2 VAG).

Zuschussgrenzen 2025 (BA-Angaben)

  • Krankenversicherung (PKV): max. 471,32 € = hälftiger Basistarif
  • Pflegeversicherung (PPV): max. 99,23 € = halber Höchstbeitrag der SPV

Liegt der individuelle Beitrag darunter, wird nur der tatsächliche Beitrag übernommen.

3. Zuschuss zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit

Nach § 26 Abs. 2 SGB II erhalten Personen, die allein durch die Zahlung der Versicherungsbeiträge hilfebedürftig würden, einen Zuschuss in der Höhe, die erforderlich ist, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.
Auch hier gilt die Begrenzung auf den hälftigen Basistarif – das gilt insbesondere für Selbstständige mit knappem Einkommen.

4. Zuschuss zur Pflegeversicherung

Für privat Pflegeversicherte zahlt das Jobcenter nach § 26 Abs. 3 SGB II einen Zuschuss bis zur Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung.
Auch hier gilt: Der Zuschuss fließt direkt an das Versicherungsunternehmen.

Hinweis:

Bei gesetzlich Pflegeversicherten übernimmt das Jobcenter die Beiträge vollständig, soweit sie nicht schon im Einkommen berücksichtigt sind.

5. Bedeutung des BSG-Urteils 2011

Ein frühere Urteil des BSG betraf noch die alte Rechtslage vor Einführung des Basistarifs.
Damals wurde entschieden, dass privat versicherte Leistungsbezieher einen Anspruch auf Beitragsübernahme bis zur Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung haben (BSG, 18. Januar 2011 – B 4 AS 108/10 R).

Heute ist dieser Gedanke gesetzlich umgesetzt: Der Zuschuss ist nach § 26 SGB II auf den halbierten Basistarif begrenzt.
Damit hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BSG in das Gesetz überführt und zugleich eine klare Deckelung geschaffen.

Merke:

Das Urteil bleibt von grundsätzlicher Bedeutung für das Gleichbehandlungsprinzip von privat und gesetzlich Versicherten – aber die Betragsobergrenze ist nun gesetzlich fixiert (§ 26 SGB II n. F.).

6. Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für privat Versicherte 2025?

Maximal 471,32 € für die Krankenversicherung + 99,23 € für die Pflegeversicherung. Liegt dein tatsächlicher Beitrag niedriger, gilt dieser.

Wird der Zuschuss direkt an mich gezahlt?

Nein, er wird direkt an das Versicherungsunternehmen überwiesen (§ 26 Abs. 5 SGB II).

Kann ich im bisherigen PKV-Tarif bleiben?

Ja, aber das Jobcenter übernimmt höchstens den hälftigen Basistarif. Den Mehrbetrag musst du selbst zahlen.

7. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Weiterführend zu Sozialversicherungspflicht Selbstständiger und Mitwirkungspflichten beim Bürgergeld:

  • rotes Buch mit Aufschrift Sozialrecht und Paragraf

    Scheinselbstständigkeit: Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Statusfeststellung & Verjährung

    Scheinselbstständigkeit richtig einordnen: Zahlungspflicht des Arbeitgebers (§ 28e SGB IV), Innenausgleich (§ 28g SGB IV), Verjährung (4/30 Jahre, § 25 SGB IV") und Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV). Praxisnahe Übersicht mit Tipps. | mehr

  • Bürgergeld & private Krankenversicherung: Zuschuss, Basistarif & BSG-Urteil (2025) 1

    Pflichtversicherung Selbstständige (§ 2 SGB VI) & Statusfeststellung (§ 7a SGB IV)

    Selbstständig oder beschäftigt? Wann greift die Rentenversicherungspflicht nach § 2 SGB VI und wann hilft das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV)? Anwalt erklärt Befreiung, Nachforderung und Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. | mehr

  • Bürgergeld & private Krankenversicherung: Zuschuss, Basistarif & BSG-Urteil (2025) 2

    Mitwirkungspflichten im Bürgergeld (SGB II): § 56–62 – Dritte, eAU & Folgen (§ 66 SGB I)

    Mitwirkungspflichten im SGB II: AU melden (§ 56), Pflichten Dritter (§ 57–60), VuE-Beweislast, Datenschutz (§§ 67 ff. SGB X), Versagung/Entziehung (§ 66 SGB I). Mit Checkliste & Muster. | mehr

  • Bürgergeld & private Krankenversicherung: Zuschuss, Basistarif & BSG-Urteil (2025) 3

    Aufrechnung beim Jobcenter (§ 43 SGB II) – Voraussetzungen, Höhe, Widerspruch

    Wann darf das Jobcenter Erstattungsansprüche aufrechnen? § 43 SGB II erklärt die Grenzen: 10 % oder 30 %, Dauer, Form und Rechtsschutz – verständlich erläutert. | mehr

  • Bürgergeld & private Krankenversicherung: Zuschuss, Basistarif & BSG-Urteil (2025) 4

    Sozialleistungen: Auszahlungstermine von Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld & Elterngeld

    Wann wird Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld überwiesen? Auszahlungstermine im Überblick – plus Tipps bei verspäteter Zahlung | mehr

Siehe auch:
§ 26 SGB II · § 152 VAG.

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Wenn Sie anonym bleiben wollen, nutzen Sie bitte einen "Spitznamen".

Ihre Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe einer E-Mail ist erforderlich, um Spam zu vermeiden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Antwort evtl. lange dauert und ich auch nicht alle Fragen beantworten kann.

Bürgergeld & private Krankenversicherung: Zuschuss, Basistarif & BSG-Urteil (2025)

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM

 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG