Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Bürgergeld (SGB II) – Ansp… - Einführung » 3. Einkommen und Vermögen

Bürgergeld online berechnen

Freibeträge / Absetzbeträge vom Einkommen online berechnen

Beitrag vom 07.03.2024, aktualisiert am 01.09.2025

VG Wort - Zählpixel

Mit diesem Beitrag können Sie Ihr anrechenbares Einkommen beim Bürgergeld ermitteln – inkl. Freibeträgen/Absetzbeträgen für Erwerbseinkommen und der Versicherungspauschale bei sonstigem Einkommen.

Rechtliche Basis: § 11 SGB II, § 11a SGB II, § 11b SGB II.

  • 1. Rechner (Freibeträge/Absetzungen)
  • 2. Erwerbseinkommen – Freibeträge (Hinzuverdienst)
  • 3. Sonstiges Einkommen – Versicherungspauschale
  • 4. Häufige Fragen

1. Rechner

So nutzen Sie den Rechner:

  1. Tragen Sie Brutto– und Nettoeinkommen ein (monatlich).
  2. Aktivieren Sie „Kind in der Bedarfsgemeinschaft“, wenn zutreffend (erhöht Absetzbereich bis 1.500 €).
  3. Unten sehen Sie die Summe der Absetzbeträge und Ihr anrechenbares Einkommen.


Hinweis: Das Ergebnis ersetzt keine Bescheidprüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind § 11 a SGB II und § 11 b SGB II.

Vertiefende Beiträge – Hintergründe, Beispiele und Tipps:

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§ 11 a SGB II, § 11 b SGB II

2. Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Hinzuverdienst

Vom Erwerbseinkommen werden die gesetzlichen Freibeträge abgezogen, § 11b SGB II. Die Staffel lautet kurz gefasst:

  • bis 100 € Brutto: komplett frei
  • 100–520 €: 20 % frei
  • 520–1.000 €: 30 % frei
  • 1.000–1.200 €: 10 % frei
  • 1.200–1.500 € (nur mit Kind in BG): zusätzlich 10 % frei
Wichtig: Die Prozente beziehen sich auf den jeweiligen Einkommensbereich, nicht auf das Gesamteinkommen.
  • drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über den Köpfen

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    ... mit Beispielen zur Berechnung des Zuverdienstes ... |1. Bereinigung um Steuern, ... | 2. Absetzbetrag i. H. v. 100,00 € ... | 3. Einkommen über 100 € ... | mehr

3. sonstiges Einkommen

Bei sonstigem Einkommen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Unterhalt, Kindergeld) wird in der Regel die Versicherungspauschale von 30 € berücksichtigt, § 11b SGB II.
Die Berechnung erfolgt pro Person der Bedarfsgemeinschaft.

Merke: Kindergeld ist Einkommen des Kindes. Es wird ggf. anteilig auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
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4. Häufige Fragen

Wie hoch ist mein Freibetrag beim Hinzuverdienst?

Das hängt von der Bruttohöhe ab (Staffelung). Der Rechner oben bildet die Staffel nach § 11 b SGB II ab.

Wird Kindergeld angerechnet?

Ja, als sonstiges Einkommen. Es kann die 30-€-Versicherungspauschale greifen (Einzelfall beachten).

Zählt das Einkommen meines Partners/meiner Partnerin?

Ja, wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Die Berechnung erfolgt je Person; anschließend werden die Ergebnisse in der BG zusammengeführt.

Gibt es einen Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Ja. Für die Freibetragsstaffel ist das Brutto maßgeblich; andere Absetzungen können am Netto anknüpfen. Der Rechner führt dich durch die Schritte.


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