Rechtliche Basis: § 11 SGB II, § 11a SGB II, § 11b SGB II.
1. Rechner
- Tragen Sie Brutto- und Nettoeinkommen ein (monatlich).
- Aktivieren Sie „Kind in der Bedarfsgemeinschaft“, wenn zutreffend (erhöht Absetzbereich bis 1.500 €).
- Unten sehen Sie die Summe der Absetzbeträge und Ihr anrechenbares Einkommen.
Hinweis: Das Ergebnis ersetzt keine Bescheidprüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind § 11 a SGB II und § 11 b SGB II.
Vertiefende Beiträge zu Freibeträgen und zur Anrechnung von Einkommen sowie mit Rechnern zum Gesamtbedarf und zur Berechnung des Bürgergeldes insgesamt:
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2. Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Hinzuverdienst
Vom Erwerbseinkommen werden die gesetzlichen Freibeträge abgezogen, § 11b SGB II. Die Staffel lautet kurz gefasst:
- bis 100 € Brutto: komplett frei
- 100–520 €: 20 % frei
- 520–1.000 €: 30 % frei
- 1.000–1.200 €: 10 % frei
- 1.200–1.500 € (nur mit Kind in BG): zusätzlich 10 % frei
3. sonstiges Einkommen
Bei sonstigem Einkommen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Unterhalt, Kindergeld) wird in der Regel die Versicherungspauschale von 30 € berücksichtigt, § 11b SGB II.
Die Berechnung erfolgt pro Person der Bedarfsgemeinschaft.
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4. Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Freibetrag beim Hinzuverdienst?
Das hängt von der Bruttohöhe ab (Staffelung). Der Rechner oben bildet die Staffel nach § 11 b SGB II ab.
Wird Kindergeld angerechnet?
Ja, als sonstiges Einkommen. Es kann die 30-€-Versicherungspauschale greifen (Einzelfall beachten).
Zählt das Einkommen meines Partners/meiner Partnerin?
Ja, wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Die Berechnung erfolgt je Person; anschließend werden die Ergebnisse in der BG zusammengeführt.
Gibt es einen Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Ja. Für die Freibetragsstaffel ist das Brutto maßgeblich; andere Absetzungen können am Netto anknüpfen. Der Rechner führt dich durch die Schritte.
5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Vertiefend zu Hinzuverdienst, Einkommen & Vermögen und Regelbedarf, Berechnung des Gesamtbedarfs und Berechnung des Bürgergeldes:



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