Rechtliche Basis: § 11 SGB II, § 11a SGB II, § 11b SGB II.
1. Rechner
- Tragen Sie Brutto– und Nettoeinkommen ein (monatlich).
- Aktivieren Sie „Kind in der Bedarfsgemeinschaft“, wenn zutreffend (erhöht Absetzbereich bis 1.500 €).
- Unten sehen Sie die Summe der Absetzbeträge und Ihr anrechenbares Einkommen.
Hinweis: Das Ergebnis ersetzt keine Bescheidprüfung im Einzelfall. Maßgeblich sind § 11 a SGB II und § 11 b SGB II.
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2. Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Hinzuverdienst
Vom Erwerbseinkommen werden die gesetzlichen Freibeträge abgezogen, § 11b SGB II. Die Staffel lautet kurz gefasst:
- bis 100 € Brutto: komplett frei
- 100–520 €: 20 % frei
- 520–1.000 €: 30 % frei
- 1.000–1.200 €: 10 % frei
- 1.200–1.500 € (nur mit Kind in BG): zusätzlich 10 % frei
3. sonstiges Einkommen
Bei sonstigem Einkommen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Unterhalt, Kindergeld) wird in der Regel die Versicherungspauschale von 30 € berücksichtigt, § 11b SGB II.
Die Berechnung erfolgt pro Person der Bedarfsgemeinschaft.
4. Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Freibetrag beim Hinzuverdienst?
Das hängt von der Bruttohöhe ab (Staffelung). Der Rechner oben bildet die Staffel nach § 11 b SGB II ab.
Wird Kindergeld angerechnet?
Ja, als sonstiges Einkommen. Es kann die 30-€-Versicherungspauschale greifen (Einzelfall beachten).
Zählt das Einkommen meines Partners/meiner Partnerin?
Ja, wenn eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Die Berechnung erfolgt je Person; anschließend werden die Ergebnisse in der BG zusammengeführt.
Gibt es einen Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Ja. Für die Freibetragsstaffel ist das Brutto maßgeblich; andere Absetzungen können am Netto anknüpfen. Der Rechner führt dich durch die Schritte.
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