Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren

Beitrag vom 26.03.2020, aktualisiert am 29.09.2025

VG Wort - ZählpixelIn diesem Beitrag benenne ich beispielhafte wichtige statistische Daten zum Sozialversicherungsrecht. Weiterhin zeige ich statistische Daten im Zusammenhang mit sozialgerichtlichen Streitigkeiten auf.

  • 1. allgemeine Daten
  • 2. Arbeitslosenversicherung
  • 3. Krankenversicherung
  • 4. Rentenversicherung
  • 5. Unfallversicherung
  • 6. Pflegeversicherung
  • 7. Klageverfahren

1. Allgemeine Daten


Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es in Deutschland?
Wie haben sich die Beitragssätze und die Beitragsbemes­sungsgrenzen ab 2010 entwickelt?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nahm von 2000 an gemäß dem folgenden Säulendiagramm stark zu. Während 2000 noch ca. 28 Millionen in den Statistiken erfasst wurden, waren es 2018 schon 33 Millionen.

Säulendiagramm: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 2000

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, ->Startseite -> Themen -> Arbeit -> Arbeitsmarkt -> Erwerbstätigkeit
Die Beitragssätze und die Beitragsbemessungsgrenzen entwickelten sich gemäß den folgenden Diagrammen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, der Rentenversicherung sowie der Pflegeversicherung in der zeitlichen Entwicklung ab 2010. Die Gesamtbelastung liegt in den letzten zehn Jahren zwischen 39,5 und 40,4 % (ohne den Zusatzbeitrag bei der Krankenversicherung und ohne die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung):

Beitragssätze in der Sozialversicherung ab 2010

Datenquellen: Vorschriften gemäß dem oben Ausgeführten
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung haben sich ab 2010 wie folgt entwickelt:

Beitragsbemessungsgrenzen in der zeitlichen Entwicklung ab 2010

Datenquellen: Vorschriften gemäß dem oben zu 3. Ausgeführten
Hinweis:

Weitere Informationen zu den Beitragssätzen und den Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie in dem folgenden Beitrag:

  • Beiträgssätze und Beitragsbemessungsgrenzen …

    1. Beitragssätze … | 2. Beitragsbemessungsgrenzen … | 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze … in der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung … | mehr

2. Arbeitslosenversicherung


Wie entwickeln sich die Zahlen auf dem Arbeitsmarkt?

Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind gemäß dem SGB III neben der Arbeitsvermittlung und der Berufsberatung die Prüfung, Bewilligung und Zahlbarmachung von Leistungen nach dem SGB III.

Die Bundesagentur ist aber auch gemäß § 281 Arbeitsmarktstatistiken
 
(1) Die Bundesagentur hat aus den in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Daten Statistiken, insbesondere über Beschäftigung und Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmerinnen …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 281 SGB III
verpflichtet, Arbeitsmarktstatistiken zu führen, um die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu beschreiben und dazu Analysen, Berichte und Statistiken anzubieten.

In ihrem Internetauftritt informiert die Bundesagentur z. B. über die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger:

Liniendiagramm: Zahl der Arbeitslosengeldempfänger ab 2005

Datenquelle: Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit, Leistungen SGB III -> Arbeitslsoengeld -> Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 1991
Darüber hinaus berichtet die Agentur für Arbeit im Hinblick auf das SGB III auch über die Höhe der ausgereichten Leistungen sowie über Kurzarbeitergeld, Berufsausbildungsbeihile und Insolvenzgeld.

3. Krankenversicherung


Wie haben sich die Einnahmen der Krankenkassen entwickelt?

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhten sich von ca. 133 Milliarden Euro im Jahr 2000 auf über 242 Milliarden Euro im Jahr 2018.

jährliche Einnahmen der Krankenversicherungen ab 2000 in Milliarden Euro

Datenquelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Gesundheitsberichterstattung (GBE) der Länder -> Themenfeld 10: Ausgaben und Finanzierung >

4. Rentenversicherung


Wie hat sich das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt?

Im Zuge der Gesetzesreformen der Jahre 1996 und 2007 erhöhte sich das Renteneintrittsalter. 1996 wurde die Erhöhung des Renteneintrittsalters von Frauen von 60 auf 65 Jahre ab dem Jahr 2000 beschlossen. 2007 beschloss der Gesetzgeber die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters ab 2012 von 65 auf 67 Jahre.

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter von Männern und Frauen erhöhte sich von 60,2 Jahren im Jahr 2000 auf 61,9 Jahre im Jahr 2017 um etwa 1 1/2 Jahre.

Seit 2014 bleibt das Renteneintrittsalter etwa bei 61,8 Jahren konstant, obwohl sich auch in dieser Zeit das Renteneintrittsalter gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhöht hat.

Säulendiagramm: Renteneintrittsalter von 2000 bis 2020 von Männern und Frauen

Datenquelle: DIW – Deutschland in Zahlen,Tabelle: Renteneintrittsalter – in Altersjahren

5. Unfallversicherung

Der Spitzenverband der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen gab für 2018 und 2019 die folgenden Zahlen zu den meldepflichtigen Unfällen bekannt:

Säulendiagramm: meldepflichtige Ufnfälle 2018 und 2019

Datenquelle: Vorläufige Unfall- und Berufskrankheitenzahlen 1. Halbjahr 2019

6. Pflegeversicherung

Die Entwicklung der Zahl der pflegebedürftigen Personen nach Altersgruppen ergibt sich aus dem Diagramm.

Zahl der Pflegebedürftigen ab 1999 nach Altersgruppen

Datenquelle: www.gbe-bund.de (Das Infor­mations­system der Gesund­heits­bericht­erstat­tung des Bundes), Startseite > Recherche nach Themen > Gesundheitliche Lage > Krankheitsfolgen > Pflegebedürftigkeit >Tabelle

7. Zahl der Klageverfahren vor den Sozialgerichten

Das statistische Bundesamt in Wiesbaden zeigt auch die von den Sozialgerichten gemeldeten Zahlen zu den Verfahren aus dem Sozialversicherungsrecht.

45,6 % der insgesamt bei den Sozialgerichten im Jahr 2018 erledigten Klageverfahren (347.759) stammen aus dem Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosen-,Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung).

Mit großem Abstand führen die erledigten Klageverfahren aus den Sachgebieten Renten- und Krankenversicherung mit 59.138 und 56.606 Verfahren vor den Sachgebieten Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie Vertragsarztangelegenheiten mit 20.122, 17.444, 8.764 und 5.481 Verfahren.

Balkendiagramm: 2018 erledigte Verfahren aus dem Sozialversicherungsrecht

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Publikation vom 16. September 2019, Fachserie 10 Reihe 2.7- 2017, 2_4 (Tabelle nicht mehr online verfügbar, Stand 2019)
Die Verfahrensdauer der Klagen aus dem Sozialversicherungsrecht unterscheidet sich. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung im Jahr 2018 ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Vertragsarztangelegenheiten
13,7 Monate 13,5 Monate 11,4 Monate 17,9 Monate 16,6 Monate 16,6 Monate

 
Bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer ist zu beachten, dass die Mehrzahl der Klagen nicht durch Urteil, sondern durch Klagerücknahme, Anerkenntnis, Erledigung, Vergleich, … beendet wird. Nur 38.323 der im Jahr 2018 erledigten 347.759 Verfahren wurden durch Urteil beendet. Daher ergeben sich auch erheblich längere Verfahrensdauern bei einer Erledigung durch Urteil:

Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Vertragsarztangelegenheiten
21,6 Monate 23,1 Monate 19,9 Monate 27,1 Monate 25,3 Monate 27,6 Monate
Hinweis:

Statistische Daten zu den Sozialgerichten habe ich in dem Beitrag

  • Statistik – Verfahren vor den Sozialgerichten

    1. Entwicklung der Fallzahlen … | 2. Fallzahlen nach Sachgebieten … | 3. Verfahrensdauer … | 4. Untätigkeitsklagen … | mehr

ausgewertet.

Dort werden u. a. Fallzahlen von 2017 zu den erledigten Verfahren nach Sachgebieten und die durchschnittliche Verfahrensdauer der 2017 erledigten Verfahren angesprochen.

Balkendiagramm: Zahl der 2017 erledigten Verfahren vor den Sozialgerichten nach Sachgebieten
Balkendiagramm: durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2017 erledigten Verfahren

Weitere statistische Daten zu den Sozialgerichten finden Sie auch in den folgenden Beiträgen:

  • Hartz 4 – statistische Daten und Fakten

    1. Leistungsberechtigte … | 2. Zahl der Bedarfsgemeinschaften … | 3. Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften … | 4. Widerspruchsverfahren … | mehr

  • Statistiken zum Schwerbehindertenrecht und zum Verfahren …

    1. allgemeine statistische Daten zur Schwerbehinderung … | 2. Daten zum Verwaltungsverfahren … | 3. Widerspruchsverfahren | … 4. Klageverfahren …| mehr

Weiterführende Informationen

Schlagwortwolke Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht (SGB III bis VII, XI) – Einführung

Kurzer Einstieg in alle Zweige (Arbeitslosen-, Kranken-, Renten, Pflege-, Unfall- und Pflegeversicherung) plus ca. 80 Beiträge zu Beiträgen, Leistungen, Verfahren & Fristen | mehr

Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren 1

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Wann darf das Jobcenter ohne Bescheid Zahlungen einstellen? Voraussetzungen, Zwei-Monats-Frist, Nachzahlung und Eilrechtsschutz – kompakt erklärt | mehr

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Zur Grundrente gemäß § 76 g SGB VI

die Grundrente setzt „Grundrentenzeiten“ voraus ... | 1. Einkommensgrenzen ... | 2. Grundrentenzeiten ... | 3. Grundrente und Grundsicherung ... | mehr

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Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren

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