Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Allgemeiner Teil
(8 Beiträge zum Stichwort "Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Allgemeiner Teil")
Das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) ist der Allgemeine Teil des Sozialrechts. Es definiert Ziele und soziale Rechte, regelt Aufklärung, Beratung und Auskunft gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und enthält gemeinsame Grundsätze, die in allen weiteren Sozialgesetzbüchern gelten.
Historische Entwicklung
Die Wurzeln des SGB I liegen in der Reformidee, das bis dahin verstreute Sozialrecht zu ordnen und bürgernah zu machen. Nach Vorarbeiten einer Sachverständigenkommission in den 1970er-Jahren wurde das SGB I zum 1. Januar 1976 in Kraft gesetzt. Es stellt soziale Rechte und Grundsätze voran, bündelt Informations-, Beratungs- und Auskunftspflichten der Leistungsträger und schafft gemeinsame Regeln, die Verwaltung und Rechtsprechung Orientierung über alle Sozialleistungsbereiche hinweg geben.
In den letzten 10–15 Jahren wurde das SGB I punktuell angepasst: Präzisierungen zu Aufklärung, Beratung und Auskunft (§§ 13–15), klarere allgemeine Grundsätze sowie redaktionelle Folgeänderungen durch Reformen in den Fachbüchern (z. B. SGB II/IX/XI). Zudem wirkten Digitalisierung und Verfahrensmodernisierung auf Begriffe und Abläufe ein; das SGB I blieb dabei der gemeinsame Rahmen für Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten.
Aufbau & Abschnitte
- Erster Abschnitt – Aufgaben & soziale Rechte (§§ 1–10): Ziele des Sozialrechts, Katalog sozialer Rechte (u. a. Bildung/Arbeitsförderung, Sozialversicherung, Teilhabe).
- Zweiter Abschnitt – Einweisungsvorschriften (§§ 11–29): Allgemeines, Leistungsträger und Leistungsarten, Aufklärung (§ 13), Beratung (§ 14), Auskunft (§ 15), Antrag und Ausführung.
- Dritter Abschnitt – Gemeinsame Vorschriften (§§ 30–67): Geltungsbereich, Vorbehalt abweichender Regelungen, Mitwirkungspflichten, Fristen, Rechtsfolgen u. Ä.
Damit bildet das SGB I den verbindlichen Rahmen für Antrag, Verfahren, Mitwirkung, Beratung und Rechtsschutz im gesamten Sozialrecht.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
- § 14 SGB I – Beratung
- § 60 SGB I – Angabe von Tatsachen
- § 66 SGB I – Folgen fehlender Mitwirkung
👉 In der Sidebar finden Sie weitere Paragraphen des SGB I als Direktlinks – ideal für den schnellen Sprung zu einzelnen Normen und Erläuterungen.
Beitragsliste
👇 In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB I behandelt:
Versagung/Entziehung nach § 66 SGB I – Voraussetzungen & Rechtsschutz
Wann darf die Behörde Leistungen nach § 66 SGB I versagen/entziehen? Voraussetzungen, Hinweis- und Fristsetzung, Rechtsfolgen und Rechtsschutz einfach erklärt.
... | mehrAmtshaftung bei Verletzung einer Beratungspflicht
Wann haftet die Behörde wegen fehlerhafter Beratung? Voraussetzungen der Amtshaftung nach § 839 BGB, Kernaussagen aus BGH III ZR 466/16, Verhältnis zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch und Praxis-Checkliste.
... | mehrSozialdatenschutz – Steuergeheimnis des kleinen Mannes
Der Datenschutz ist in den Sozialgesetzbüchern maßgeblich in § 35 SGB I (Sozialgeheimnis) und den §§ 67 ff. SGB X (Verarbeitung von Sozialdaten) geregelt ...
... | mehrUrteile des BVerwG und des BSG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch
BSG & BVerwG zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch: Voraussetzungen, Vierjahresgrenze, Aufklärungspflicht zum Weiterbewilligungsantrag (SGB II) und Hinweise zu Rentenbeiträgen (SGB VI) – mit Links zu den Urteilen.
... | mehrMitwirkungspflichten hinsichtlich Behandlungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen
Erfahren Sie, welche Mitwirkungspflichten bei Heilbehandlung nach § 63 SGB I gelten, wann diese begrenzt sind (§ 65 SGB I) und welche Folgen (§ 66 SGB I) fehlende Mitwirkung haben kann.
... | mehrDer Sozialrechtliche Herstellungsanspruch
Wann greift der sozialrechtliche Herstellungsanspruch? Voraussetzungen, Beispiele und Unterschiede zur Amtshaftung bei Verletzung der Beratungspflicht (§§ 14 f. SGB I).
... | mehrPflicht zur Vorlage von Kontoauszügen – Mitwirkungspflichten – Schwärzungsmöglichkeit
... müssen Kontoauszüge auf Anforderung vorgelegt werden? | Verletzung von Mitwirkungspflichten ... | Hinweis auf Schwärzungsmöglichkeit ...
... | mehrDie Begriffe der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und der Arbeitsunfähigkeit
... zu den Begriffen der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit in den Sozialgesetzbüchern – §§ 2, 69 SGB IX – § 43 SGB VI, § 44 SGB V ...
... | mehr