Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Startseite  Familienunterhalt - Übersicht  2. Berechnung

Zur Berechnung des Elternunterhalts

11.01.2012, aktualisiert am 19.01.2023

VG Wort - ZählpixelDie Berechnung des Elterunterhalts wirft keine großen Schwierigkeiten auf.

1. Ermittlung des Einkommens2. Abzugsbeträge3. Abzug des Selbstbehaltes4. verheirateter Unterhaltspflichtige

1. Ermittlung des Einkommens

Zunächst wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet.

Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Nettoerwerbseinkommen:
Mieteinnahmen:
Kapitaleinkünfte
Renten (netto):
Wohnvorteil:

 
Summe der Einkünfte =

2. Abzugsbeträge

Von dem Einkommen werden sodann Abzüge vorgenommen.

Abzugsbeträge

– vermögenswirksame Leistungen:
– private Kranken- und Pflegeversicherung:
– berufsbedingte Aufwendungen:
– Immobilienverbindlichkeiten:
– Verbraucherdarlehen:
– sonstige Schulden:
– Haftpflichtversicherung:
– PKW-Versicherung:
– Unterhaltsansprüche (Kinder / Ehegatten:
– Altersversorgung / Lebensversicherung:
– Sonstiges:

Summe der Abzüge =

Von der oben ermittelten Summe der Einkünfte werden die Abzugsbeträge abgezogen und so das bereinigte Nettoeinkommen ermittelt.

Summe der Einkünfte:
– Abzugsbeträge:
bereinigtes Nettoeinkommen =

3. Abzug des Selbstbehaltes

Von dem bereinigten Nettoeinkommen wird dann der Selbstbehalt abgezogen. Die Hälfte des ermittelten Differenzbetrages (bereinigtes Nettoeinkommen – angemessener Selbstbehalt) wird als Elternunterhalt geschuldet.

Die DÜSSELDORFER TABELLE
 
A. Kindesunterhalt
…
B. Ehegattenunterhalt
…
 
(Link: www.olg-duesseldorf.nrw.de)
Düsseldorfer Tabelle (Stand: 2019)
regelt unter D I. S. 1 – Elternunterhalt u. a. den „angemessenen Selbstbehalt“ im Hinblick auf das oben errechnete bereinigte Nettoeinkommen:

Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern:
mindestens monatlich 1.800 EUR (einschließlich 480 EUR Warmmiete – Stand 2019) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Vorteilen des Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens (ab 1. Januar 2013: 1.600,00 € einschließlich 450,00 € Warmmiete).

4. verheirateter Unterhaltspflichtiger

Schwieriger wird es erst, wenn der unterhaltspflichtige Ehegatte selbst verheiratet ist (D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E
 
A. Kindesunterhalt
…
B. Ehegattenunterhalt
…
 
(Link: www.olg-duesseldorf.nrw.de)
Düsseldorfer Tabelle (Stand: 2019)
zu D I. S. 2).

Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (Halbteilungsgrundsatz), beträgt jedoch mindestens 1.440 EUR (einschließlich 380 EUR Warmmiete)(Stand: 2019).

Zu der Berechnung der Unterhaltspflicht des verheirateten Unterhaltspflichtigen soll der Artikel künftig noch erweitert werden (vgl. jetzt „Zur Berechnung des Elternunterhalts beim verheirateten unterhaltspflichtigen Kind„).

Hinweis:

vergleiche zum Stichwort „Elternunterhalt“ auch die Beiträge:

  • Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern (Elternunterhalt) bei Leistungen zur Grundsicherung im Alter
    nach § 43 SGB XII bleibt Einkommen des Kindes bei Leistungen zur Grundsicherung im Alter unberücksichtigt, wenn das Gesamteinkommen unter 100.000,00 € liegt| mehr
  • Zur Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern (Elternunterhalt) bei Heimunterbringung – Unterhaltspflicht auch gegenüber Schwiegereltern?
    Unterhaltsverpflichtung auch gegenüber Schwiegereltern? | zur Überleitung von Ansprüchen gemäß § 94 SGB XII und zum Elterunterhalt| mehr

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit ca. 20 weiteren Beiträgen auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Elternunterhalt in StichwortenFamilienunterhalt und Elternunterhalt - Übersicht

    1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt ... | 2. Berechnung des Elternunterhaltes ... | 3. Altersvorsorge ... | 4. Wohnvorteil ... | 5. Schenkung ... | 6. ...
    ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Fragen zum Thema Familienunterhalt in dem oben genannten Zusammenhang:
  • Glühbirne mit Zahnrändern Der Selbstbehalt im Elternunterhaltsrecht

    ... der "Mindestselbstbehalt" im Elternunterhaltsrecht wird in der Düsseldorfer Tabelle geregelt | zur Anpassung des Elterngeldes ... ... | mehr

  • Paragrafen mit blauem Schild Elternunterhalt – Haftung mehrerer Unterhaltsverpflichteter

    ... zur Quotierung des Elternunterhalts bei mehreren Kindern – mit einer kurzen Beispielberechnung ... | ... Link zu den Vorschriften der §§ 1606 ff. BGB ... ... | mehr

  • Auto und Taschenrechner auf 100 Euro-Schein Zur Berechnung des Elternunterhalts beim verheirateten …

    ... zur Berechnung des Elternunterhalts beim verheirateten unterhaltspflichtigen Kind | Berücksichtigung der Haushaltsersparnis gemäß einer Entscheidung des BGH ... | mehr


Auch über das Stichwortverzeichnis finden Sie Links zu den jeweiligen Beiträgen:
  • Sozialrecht in StichwortenStichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

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1 Kommentar (Frage/Antwort)

  1. Shanti meint

    26.10.2019

    Guten Tag, ich wurde für meine Mutter, die im Heim liegt, zur Unterhaltszahlung herangezgen. Mein Mann und ich sind beide frühpensioniert mit geringster Pension und kommen lt. eigener Recherche wahrscheinlich nicht für eine Unterhaltszahlung in Frage. Wir haben jedoch unser Haus verkauft und das Geld für einen neuen geplanten Hauskauf auf dem Konto. Wird dieses Vermögen zum Unterhaltsanspruch gebraucht ? Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

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