Kurz gesagt: Betriebskostennachzahlungen übernimmt das Jobcenter nur, wenn sie während des Leistungsbezugs fällig werden – Guthaben mindern spiegelbildlich die KdU im Folgemonat, aber nur soweit die Abschläge zuvor vom Jobcenter gezahlt wurden.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit das Jobcenter eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung übernimmt?
Zwingende Prüfpunkte sind insbesondere:
- Die Verpflichtung aus der Abrechnung betrifft einen Zeitraum, der dem Mietverhältnis zuzuordnen ist.
- Es besteht Leistungsbezug zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung.
- Regelfall: Das Mietverhältnis besteht fort (Ausnahme: aufgegebene Wohnung nach Kostensenkungsaufforderung, siehe unten).
1. Verpflichtungen vor Leistungsbezug
Müssen die Nachzahlungsverpflichtungen während des Leistungsbezugs entstanden sein?
– Nein. Das BSG hat klargestellt, dass auch Verpflichtungen aus der Abrechnung vor Beginn des Leistungsbezugs übernahmefähig sein können, wenn sie erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig werden und das Mietverhältnis fortbesteht (BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R):
Merke: Für „alte“ Abrechnungszeiträume kommt eine Übernahme in Betracht, wenn die Forderung erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig wird und das Mietverhältnis fortbesteht.
2. Leistungsbezug zum Zeitpunkt der Fälligkeit
Regelmäßig besteht ein Anspruch nur, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt Leistungsbezug vorliegt. Was gilt, wenn das Mietverhältnis schon beendet ist?
Ausnahmsweise kann die Übernahme auch nach Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommen – nämlich dann, wenn die Wohnung aufgrund einer Kostensenkungsaufforderung aufgegeben wurde und Hilfebedürftigkeit sowohl bei Entstehung als auch bei Fälligkeit bestand (BSG, 20.12.2011 – B 4 AS 9/11 R):
3. Behandlung von Guthaben (spiegelbildlich)
Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen werden spiegelbildlich zu Nachforderungen behandelt: Sie mindern nach § 22 Abs. 3 SGB II die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Folgemonat der Gutschrift.
- Die Minderung betrifft nur KdU (nicht den Regelbedarf).
- Ausnahme: Guthabenanteile aus Eigenleistungen (nicht vom Jobcenter getragene Abschläge) bleiben außer Betracht.
- Die Anrechnung erfolgt „mechanisch“ im Folgemonat; eine gesonderte Bedürftigkeitsprüfung findet insoweit nicht statt.
Guthaben bei nur teilweiser Kostenübernahme (SG Dresden)
Schon vor der heutigen Gesetzeslage war die Frage umstritten, ob Guthaben auch dann voll anrechenbar sind, wenn die Abschläge nicht vollständig vom Jobcenter übernommen wurden. Das SG Dresden bejahte die Anrechnung seinerzeit noch deutlich weitergehend (alte Rechtslage). Heute stellt § 22 Abs. 3 SGB II klar: Eigenfinanzierte Anteile sind auszunehmen (vgl. SG Dresden, 29.06.2010 – S 40 AS 391/09).
4. Häufige Fragen
- Zahlt das Jobcenter Nachforderungen für Zeiten vor meinem Leistungsbezug?
Ja, wenn das Mietverhältnis fortbesteht und die Nachforderung erst nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit fällig wurde (BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R). - Und wenn das Mietverhältnis schon beendet ist?
Ausnahmsweise möglich, wenn der Auszug auf eine Kostensenkungsaufforderung zurückgeht und Hilfebedürftigkeit bei Entstehung und Fälligkeit vorlag (BSG, 20.12.2011 – B 4 AS 9/11 R). - Wie wirken Guthaben aus der Abrechnung?
Sie mindern die KdU im Folgemonat; Eigenanteile (selbst gezahlte Abschläge) bleiben unberücksichtigt (§ 22 Abs. 3 SGB II).
5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Weiterführend zu Nebenkosten, Kostensenkungsaufforderung, Mietminderung und Schönheitsreparaturen beim SGB II:



Martin Kruse says
Guten Tag,
Ich beziehe das sog. Bürgergeld. Die Miete wird vom Jc immer direkt an meinen Vermieter
überwiesen.
Aus der Betriebskostenabrechnung für 2024 ergab sich ein Guthaben.
Diese Guthaben sollte mit der nächsten Mietzahlung bei meinem Vermieter in Abzug
gebracht werden.
Jedoch besaß die zuständige Sachbearbeiterin die Frechheit, meinem Vermieter die volle
Miete zu überweisen und zog mir das Guthaben vom Regelsatz ab.
Ich schrieb ihr, sie möge das Guthaben unverzüglich auf mein Konto überweisen und mit der nächsten Miete bei meinem Vermieter in Abzug bringen. Sie weigerte sich und meinte, mein Vermieter solle mir das Guthaben überweisen. Macht er auch.
Ich finde jedoch kein Gesetz / §, mit welchem ich der Sachbearbeiterin unmißverständlich klar machen kann, daß sie so etwas gefälligst zu unterlassen hat.
Ich hoffe, Sie können mir diesbezüglich helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kruse
Petra says
Hallo,
ich beziehe Bürgergeld und habe vier Kinder. Wir wurden aufgefordert zum Umziehen und das jc hat alles genehmigt. Jetzt läuft der neue Mietvertrag ab 1.12.25 und der alte Mietvertrag endet zum 31.12.25. Für die neue Wohnung fällt im Dezember keine Miete an (eine Aktion vom Vermieter). Jetzt wurde mir die Miete für Dezember der alten Wohnung gestrichen.
1. ist das rechtens?
2. wie läuft das dann mit der Nebenkostenabrechnung? Es wird auf jeden Fall eine Nachzahlung geben und der Abrechnungszeitraum ist von Januar bis Dezember.
Danke für ein paar hilfreiche Antworten
Ich habe wirklich nur noch das im Kopf und weiß nicht was ich machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt S. Nippel says
Hallo Petra,
Vertiefend zu Doppelmieten/Überschneidungskosten:
Umzugsbedingte Doppelmieten: Ersatzfähige Überschneidungskosten nach § 22 SGB II
Wann sind Doppelmieten beim Bürgergeld erstattungsfähig? ✳️ Das BSG entschied: Sind sie unvermeidbar, gelten sie als Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) – auch ohne Zusicherung. | mehr
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
Bine says
Hallo,
Ich habe folgendes Problem aktuell.
Ich war bis zum 31.03.25 im Leistungsbezug beim Jobcenter.
Die Miete und Heizkosten wurden in den Jahren davor immer direkt vom Jobcenter an den Vermieter und Stadtwerke überwiesen. Nachzahlungen gab es ja fast jedes Jahr und wurden auch überwiesen nach Einrichtung.
Nachdem das Jobcenter aufgrund anhaltender Erwerbsfähigkeit mich 1 Jahr zu Ärzten geschickt hat, um zu überprüfen ob ich noch arbeiten kann, kam heraus, dass ich nicht mehr arbeiten kann und so mit erwerbsunfähig bin.
Nun bekam ich umgehend eine Aufforderung mich beim Amt für Soziales zu melden, da ich keine Erwerbsminderungsrente bekommen konnte, weil ich die letzten 5 Jahre nicht einbezahlt hatte in die Rente.
Nächstes Jahr bekomme ich offizielle Rente.
Ich habe dann 1 Monat noch Geld vom Sozialamt bekommen. Aber das war sehr erniedrigend.
Mein LG fragte mich dann, ob wir nicht heiraten sollten mal nach Jahren, um das für mich zu beenden. Das haben wir getan.
Nun habe ich noch eine Nachzahlung der Nebenkosten für 2024(350€) erhalten und Heizung wird sicherlich auch noch eine kommen.
Nun sagt das Jobcenter, sie würden das nicht übernehmen. Nachzahlungen gibt es nur bei aktuellen Leistungsbezug.
Ich verstehe das nicht. Zu dem Zeitpunkt war Leistungsbezug und wäre ein Guthaben entstanden, wäre das Geld an das Jobcenter gegangen, da die das auch einbezahlt haben.
Rechtsanwalt S. Nippel says
Hallo Bine,
im Ergebnis kann ich da keine Hoffnung machen – so sind die Regelungen. In der Regel werden Vorauszahlungen bei Nachforderungen auch einfach angepasst.
Wenn eine derartige Anpassung bei vergangenen Nachforderungen allerdings nicht stattgefunden hat und der Leistungsbezug endet, ensteht die neue Nachzahlungsforderung erst mit der Abrechnung. Das Jobcenter ist dann – liegt kein Leistungsbezug mehr vor – nicht mehr dafür zuständig.
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt