Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Bürgergeld online berechnen

Betriebskostennachzahlung & Guthaben im Bürgergeld – Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Beitrag vom 22.02.2022, aktualisiert am 02.10.2025

VG Wort - Zählpixel

Kurz gesagt: Betriebskostennachzahlungen übernimmt das Jobcenter nur, wenn sie während des Leistungsbezugs fällig werden – Guthaben mindern spiegelbildlich die KdU im Folgemonat, aber nur soweit die Abschläge zuvor vom Jobcenter gezahlt wurden.

  • 1. Verpflichtungen vor Leistungsbezug
  • 2. Leistungsbezug zum Zeitpunkt der Fälligkeit
  • 3. Behandlung von Guthaben (spiegelbildlich)
  • 4. Häufige Fragen
  • 5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit das Jobcenter eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung übernimmt?

Zwingende Prüfpunkte sind insbesondere:

  • Die Verpflichtung aus der Abrechnung betrifft einen Zeitraum, der dem Mietverhältnis zuzuordnen ist.
  • Es besteht Leistungsbezug zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung.
  • Regelfall: Das Mietverhältnis besteht fort (Ausnahme: aufgegebene Wohnung nach Kostensenkungsaufforderung, siehe unten).

1. Verpflichtungen vor Leistungsbezug

Müssen die Nachzahlungsverpflichtungen während des Leistungsbezugs entstanden sein?

– Nein. Das BSG hat klargestellt, dass auch Verpflichtungen aus der Abrechnung vor Beginn des Leistungsbezugs übernahmefähig sein können, wenn sie erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig werden und das Mietverhältnis fortbesteht (BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R):

Leitsatz (BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R)
Verpflichtungen aus einem bestehenden Mietverhältnis, die vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit begründet wurden, aber erst nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit fällig werden, gehören zu den übernahmefähigen tatsächlichen Aufwendungen.

Merke: Für „alte“ Abrechnungszeiträume kommt eine Übernahme in Betracht, wenn die Forderung erst nach Eintritt der Bedürftigkeit fällig wird und das Mietverhältnis fortbesteht.

2. Leistungsbezug zum Zeitpunkt der Fälligkeit

Regelmäßig besteht ein Anspruch nur, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt Leistungsbezug vorliegt. Was gilt, wenn das Mietverhältnis schon beendet ist?

Ausnahmsweise kann die Übernahme auch nach Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommen – nämlich dann, wenn die Wohnung aufgrund einer Kostensenkungsaufforderung aufgegeben wurde und Hilfebedürftigkeit sowohl bei Entstehung als auch bei Fälligkeit bestand (BSG, 20.12.2011 – B 4 AS 9/11 R):

Kerngedanke (BSG, 20.12.2011 – B 4 AS 9/11 R)
Nachforderung aus einem nicht mehr bestehenden Mietverhältnis kann KdU sein, wenn der Auszug zur Kostensenkung erfolgte und Hilfebedürftigkeit sowohl bei Entstehung als auch bei Fälligkeit vorlag.

3. Behandlung von Guthaben (spiegelbildlich)

Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen werden spiegelbildlich zu Nachforderungen behandelt: Sie mindern nach § 22 Abs. 3 SGB II die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Folgemonat der Gutschrift.

  • Die Minderung betrifft nur KdU (nicht den Regelbedarf).
  • Ausnahme: Guthabenanteile aus Eigenleistungen (nicht vom Jobcenter getragene Abschläge) bleiben außer Betracht.
  • Die Anrechnung erfolgt „mechanisch“ im Folgemonat; eine gesonderte Bedürftigkeitsprüfung findet insoweit nicht statt.

Guthaben bei nur teilweiser Kostenübernahme (SG Dresden)

Schon vor der heutigen Gesetzeslage war die Frage umstritten, ob Guthaben auch dann voll anrechenbar sind, wenn die Abschläge nicht vollständig vom Jobcenter übernommen wurden. Das SG Dresden bejahte die Anrechnung seinerzeit noch deutlich weitergehend (alte Rechtslage). Heute stellt § 22 Abs. 3 SGB II klar: Eigenfinanzierte Anteile sind auszunehmen (vgl. SG Dresden, 29.06.2010 – S 40 AS 391/09).

Einordnung
Das Urteil des SG Dresden illustriert die frühere Streitlage. Der heutige letzte Halbsatz des § 22 Abs. 3 SGB II stellt klar: Guthaben aus nicht vom Jobcenter ersetzten Abschlägen bleiben außer Betracht.

4. Häufige Fragen

  • Zahlt das Jobcenter Nachforderungen für Zeiten vor meinem Leistungsbezug?
    Ja, wenn das Mietverhältnis fortbesteht und die Nachforderung erst nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit fällig wurde (BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).
  • Und wenn das Mietverhältnis schon beendet ist?
    Ausnahmsweise möglich, wenn der Auszug auf eine Kostensenkungsaufforderung zurückgeht und Hilfebedürftigkeit bei Entstehung und Fälligkeit vorlag (BSG, 20.12.2011 – B 4 AS 9/11 R).
  • Wie wirken Guthaben aus der Abrechnung?
    Sie mindern die KdU im Folgemonat; Eigenanteile (selbst gezahlte Abschläge) bleiben unberücksichtigt (§ 22 Abs. 3 SGB II).

5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Weiterführend zu den Nebenkosten beim SGB II:

  • angemessene Heizkosten gemäß § 22 Abs. 1 SGB II

    1. Angemessene Heizkosten ... | 2. Weiterzahlung der unangemessenen Kosten ... | 3. Kosten­senkungs­obliegen­heit, Kostensenkungs­auffor­derung ...

    ... | mehr
  • Laufende Schönheitsreparaturen als zusätzlicher Bedarf

    Schönheitsreparaturen müssen vom Jobcenter ggf. als (zusätzlich) zu ersetzende Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II anerkannt werden ...

    ... | mehr
  • Kostensenkungsaufforderung Jobcenter (§ 22 SGB II) – Fristen, Rechte & Karenzzeit

    Kostensenkungsaufforderung nach § 22 SGB II: Fristen, Karenzzeit im Bürgergeld, keine Anfechtung als Verwaltungsakt. Was tun bei Kürzung der Miete?

    ... | mehr
Siehe auch:
§ 22 SGB II · § 33 SGB II · § 556 BGB · § 560 BGB


1 Kommentar (Frage/Antwort)

  1. Martin Kruse says

    09.07.2025

    Guten Tag,
    Ich beziehe das sog. Bürgergeld. Die Miete wird vom Jc immer direkt an meinen Vermieter
    überwiesen.
    Aus der Betriebskostenabrechnung für 2024 ergab sich ein Guthaben.
    Diese Guthaben sollte mit der nächsten Mietzahlung bei meinem Vermieter in Abzug
    gebracht werden.
    Jedoch besaß die zuständige Sachbearbeiterin die Frechheit, meinem Vermieter die volle
    Miete zu überweisen und zog mir das Guthaben vom Regelsatz ab.
    Ich schrieb ihr, sie möge das Guthaben unverzüglich auf mein Konto überweisen und mit der nächsten Miete bei meinem Vermieter in Abzug bringen. Sie weigerte sich und meinte, mein Vermieter solle mir das Guthaben überweisen. Macht er auch.
    Ich finde jedoch kein Gesetz / §, mit welchem ich der Sachbearbeiterin unmißverständlich klar machen kann, daß sie so etwas gefälligst zu unterlassen hat.
    Ich hoffe, Sie können mir diesbezüglich helfen.
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Kruse

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