Mit der Berechnung des Gesamtbedarfs schätzen Sie, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Bürgergeld ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen bestehen kann. Der Gesamtbedarf ist die Obergrenze der Leistung, von der später das anrechenbare Einkommen abgezogen wird.
Bitte geben Sie in dem Rechner die erforderlichen Daten ein:
Der Gesamtbedarf wird oft unter dem hier genannten Wert liegen:
- Oft werden die Kosten der Unterkunft „gedeckelt“. Es sollen nur die Kosten der Unterkunft einer angemessenen Wohnung mit einfachem Standard im unteren Preissegment ersetzt werden.
- Innerhalb einer Karenzzeit und vor einer Kostensenkungsaufforderung werden allerdings die „tatsächlichen Kosten“ und nicht nur die angemessenen Kosten ersetzt.
- Der Rechner ermittelt den Gesamtbedarf pro Person (Regelbedarf + KdU + ggf. Mehrbedarfe).
- Für eine Bedarfsgemeinschaft berechnen Sie jede Person getrennt und addieren die Ergebnisse.
- Einkommen wird hier nicht berücksichtigt. Prüfen Sie nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs die Absetzbeträge / Einkommensanrechnung.
- Mit dem Ergebnis verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck, in welcher Höhe Bürgergeld ohne Einkommen gewährt werden könnte.
- Mit dem Rechner zu den Absetzbeträgen prüfen Sie zusätzlich, wie Einkommen leistungsmindernd berücksichtigt wird.
- Im Beitrag „Bürgergeld online berechnen“ finden Sie beide Rechner mit Erläuterungen.
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1. Wie wird der Gesamtbedarf einer einzelnen Person ermittelt?
Der Gesamtbedarf zur Berechnung des Bürgergeldes für eine Einzelperson ergibt sich aus der Summe des Regelbedarfs, der (ggf. anteiligen) Kosten der Unterkunft (Bruttowarmmiete) und eventueller Mehrbedarfe.
Vom Gesamtbedarf wird das „anrechenbare Einkommen“ leistungsmindernd abgezogen. Dabei werden bei Freibeträge bzw. Absetzbeträge berücksichtigt. Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit können Sie die Absetzbeträge mit dem „Rechner Absetzbeträge“ ermitteln:
2. Was bezeichnet der Begriff Gesamtbedarf?
Der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft ergibt sich aus der Summe der Einzelbedarfe aller Mitglieder. Bei Paaren (Ehegatten/Lebenspartnern) und vergleichbaren Konstellationen wird eine Haushaltsersparnis berücksichtigt (typischerweise 10 % beim Regelbedarf pro Person). Maßgeblich bleiben die angemessenen Unterkunftskosten der gesamten Gemeinschaft.
3. Wie wird der Gesamtbedarf einer Gemeinschaft ermittelt?
Der Gesamtbedarf ist die rechnerische Ausgangsgröße für die Leistungsbewilligung: Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen/Vermögen ergibt die monatliche Leistung. Ohne Einkommen entspricht die Leistung dem Gesamtbedarf.
Vertiefender Beitrag zur Berechnung des Gesamtbedarfs in der Haushaltsgemeinschaft:
4. Häufige Fragen
Was umfasst der Gesamtbedarf konkret?
Er setzt sich aus Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft (Bruttowarmmiete) und ggf. Mehrbedarfe zusammen.
Rechnet der Rechner bereits Einkommen an?
Nein. Dieser Rechner ermittelt den Gesamtbedarf ohne Einkommen. Für die Anrechnung von Einkommen nutze bitte zusätzlich den Beitrag/Rechner zu den Absetzbeträgen (Hinzuverdienst).
Wie wird die Haushaltsersparnis berücksichtigt?
In Gemeinschaften (z. B. Ehe/Lebensgemeinschaft) wird eine Haushaltsersparnis von typ. 10 % je Person bei der Bedarfszuweisung berücksichtigt. Der Rechner weist dies bei gemeinsamer Berechnung aus.
Welche Mehrbedarfe kommen häufig vor?
Insbesondere Alleinerziehende, Schwangerschaft oder kostaufwändige Ernährung können Mehrbedarfe auslösen. Details im Beitrag zu Mehrbedarfe.
Zählt die Warmmiete vollständig?
Ja, grundsätzlich die Bruttowarmmiete (Miete inkl. kalte Betriebskosten + Heiz-/Warmwasserkosten). Maßgeblich sind die angemessenen Kosten nach örtlichen Richtwerten. Siehe Kosten der Unterkunft.
Wie werden Kinder berücksichtigt?
Kinder erhalten eigene Regelbedarfe (altersabhängig) sowie anteilige Unterkunftskosten; ggf. bestehen Mehrbedarfe (z. B. bei Alleinerziehung).
5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Weiterführend zu Hinzuverdienst & Freibeträgen beim Bürgergeld, Berechnung des Bürgergeldes, Einkommen & Regelbedarf :



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